Günter Schumacher soll für den Streifen zwischen Gehweg und Grundstück Geld bezahlen, sonst sei sein Haus nicht erschlossen. Der Fall zeigt, wie viel Ärger ein "Neidstreifen" machen kann.
Günter Schumacher soll für den Streifen zwischen Gehweg und Grundstück Geld bezahlen, sonst sei sein Haus nicht erschlossen. Der Fall zeigt, wie viel Ärger ein "Neidstreifen" machen kann.