Manche Bankkunden holen in diesen Tagen Post aus dem Briefkasten: Deutsche Bank, Postbank und Norisbank schreiben Millionen Kunden an und bitten darum, den Gebühren und Bedingungen zuzustimmen. Sollte das nicht passieren, wird angedeutet, dass die Konten gekündigt werden könnten. Das Ganze geht auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH-Urteil) von Ende April 2021 zurück. Darin haben die Richter festgestellt, dass es nicht in Ordnung ist, wenn Banken neue allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) oder höhere Preise ankündigen – und wenn der Kunde nicht explizit reagiert und widerspricht, tritt alles einfach in Kraft. Zuvor war das eine gängige Geschäftspraxis. Urteil vom 27.04.2021, XI ZR 26/20
Für Preiserhöhungen oder andere ungünstige Veränderungen der Bedingungen von Banken und Sparkassen für Konten reicht es laut dem BGH-Urteil nicht aus, wenn Kunden einfach nur nicht widersprechen. Denn Schweigen signalisiert gemäß der Bundesrichter keine Zustimmung. Das Urteil hat zur Folge, dass viele Erhöhungen von Gebühren bei zum Beispiel einem Girokonto unwirksam sind und Kunden eigentlich die bei der Eröffnung eines Kontos gültigen Preise zahlen müssten. Gebühren beim Konto, die diesen Preis übersteigen, können zurückgefordert werden. Das könnte sich vor allem für Personen lohnen, die beispielsweise zu Beginn ein günstiges oder kostenloses Girokonto hatten.
BGH: Kunden müssen Änderungen bei Gebühren zustimmen
Der BGH machte deutlich, dass Inhaber von Konten Änderungen bei zum Beispiel Gebühren aktiv zustimmen müssen. „Die Banken müssen sich jetzt im Nachhinein die rückwirkende Zustimmung der Kunden holen, sonst gibt es keine rechtssichere Geschäftsgrundlage“, erklärt Jutta Kaiser aus der SWR-Wirtschaftsredaktion. Die Deutsche Bank, Postbank und Norisbank fordern jetzt offenbar als erste Geldhäuser ihre Kunden zum Unterschreiben auf. Es dürften aber auch andere Kreditinstitute nachziehen. Denn auch die deutsche Kreditwirtschaft - das ist die Interessenvertretung aller Banken - sagt: Jede Bank braucht Rechtssicherheit. „Daher würde ich davon ausgehen, dass nach und nach alle betroffenen Bankkunden deswegen Post bekommen werden“, so SWR-Wirtschaftsredakteurin Jutta Kaiser.
Post bekommen: Zustimmen oder ablehnen?
Kreditinstitut-Kunden sollten sich die AGB und die erhobenen Gebühren ihrer Bank anschauen und prüfen, ob sie damit einverstanden sind. SWR-Wirtschaftsredakteurin Kaiser: „Als Richtwert kann man sagen: Gebühren beim Konto von rund fünf Euro pro Monat sind in Ordnung.“ Außerdem sollten sich Kunden überlegen, ob sie mit ihrer Bank zufrieden sind. Dabei hilft auch ein Girokonto-Vergleich mit anderen Kreditinstituten. Anschließend können sie dann zustimmen. Diese Zustimmung zu den Gebühren gilt allerdings nur für die Zukunft. Wird nicht zugestimmt und die Gebühren werden trotzdem erhoben, handelt es sich um unzulässige Gebühren.
Kunden können bei zu hohe Bank-Gebühren möglicherweise eine Erstattung verlangen
Sollten Banken bereits in der Vergangenheit von einer Gebühren-Zustimmung ausgegangen sein und höhere Gebühren verlangt haben, können Kunden diese gezahlten Gebühren zurückfordern. Die Verbraucherzentralen empfehlen, dafür erst einmal in die eigenen Unterlagen zu schauen und abgeheftete Briefe und Kontoauszüge zu überprüfen. Manche Banken haben ihre Kunden auch von sich aus über die Gebühren informiert, dass sie unzulässige Klauseln in ihren AGB verwendet haben. Wer diese Information nicht erhalten hat, sollte die AGB der Bank überprüfen. Außerdem können Kunden bei ihrem Geldhaus auch eine Aufstellung des Entgelts anfordern. Ob sich der ganze Aufwand lohnt, ist schwer zu sagen. Teilweise können Inhaber von Konten aber einige hundert Euro erstattet bekommen.
So fordern Kunden das Geld am besten zurück
Die Verbraucherzentralen haben ein Musterschreiben ins Internet gestellt, mit dem Bankkunden die unzulässigen Bankgebühren zurückfordern können. Auch jeder Kunde selbst kann ein solches Schreiben zu den Gebühren aufsetzen und an seine Bank schicken. Das Geldhaus überweist das Geld dann möglicherweise direkt auf das Konto. Allerdings kann es auch sein, dass die Bank nicht reagiert oder sogar zum Beispiel das Girokonto kündigt. Dazu sammelt der Verbraucherzentrale Bundesverband aktuell Erfahrungen von betroffenen Verbrauchern, auf seiner Homepage ist eine Umfrage. Möglicherweise wird es von den Verbraucherschützern auch bald eine Musterfeststellungsklage geben.
In der Regel gilt in Deutschland für solche Forderungen auf Erstattung der unzulässigen Gebühren eine Verjährung von drei Jahren. Doch im Juni 2021 urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in mehreren Fällen, dass wenn Gebühren auf Basis missbräuchlicher Klauseln - wie der über Bedingungsänderungen - gezahlt wurden, die Erstattungsforderung nicht verjähren darf, solange Verbraucher nicht erkennen konnten, dass sie ein Recht auf Erstattung haben. Der Verbraucherzentrale Bundesverband geht davon aus, dass Ansprüche erst verjährt sein sollten, wenn sie mehr als zehn Jahre zurückliegen. Auf jeden Fall können Erstattungen der Gebühren für die letzten drei Jahre geltend gemacht werden.
Das BGH-Urteil erfasst dabei nicht nur Gebühren beim Konto, sondern auch andere Bedingungen und neue Gebühren, die Banken und Sparkassen auf Grundlage der „Schweigen-ist-Zustimmung-Regel" ohne die aktive Zustimmung von Kunden zu deren Nachteil geändert haben.
Verbraucherschützer rechnen mit längeren Streits
Auch die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat ein Auge auf die Gebühren der Banken geworfen. Die Verbraucherschützer gehen davon aus, dass es häufige Auseinandersetzungen mit Kunden geben werde. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg nahm explizit die Gebühren der Sparda-Bank Baden-Württemberg ins Visier. In Schreiben an ihre Kunden werde im Fall einer Rückerstattung eine Art Strafgebühr in Aussicht gestellt, monierten die Verbraucherschützer. Das Kreditinstitut wies diese Vorwürfe zurück.