Fünf Hektar werden der Natur täglich genommen
Egal ob Wald, Wiese oder Bach: Biodiversität - also Pflanzen, Amphibien, Vögel und andere Kleinstlebewesen brauchen einen Lebensraum. Doch noch immer werden jeden Tag im Südwesten im Schnitt rund fünf Hektar Boden versiegelt, planiert und bebaut.
Auch Landwirtschaft ist ein Problem
Für die Artenvielfalt ist das ein Problem, sagt Ann-Sybill Kuckuk, Naturschutzreferentin beim NABU Rheinland-Pfalz: Die Flächen stehen nicht mehr für Vogel- oder Insektenarten zur Verfügung. Und dort, wo zwar kein Asphalt den Boden bedeckt, aber intensive Landwirtschaft betrieben wird, bleibt ebenfalls kein Platz mehr für ehemals heimische Arten.
Feldhamster galt früher als Schädling
Das prominenteste Beispiel: Ganz schlecht steht es um den Feldhamster, der nur noch ganz wenige Reliktvorkommen (kleine und seltene Überreste) in Rheinhessen hat und unter der intensiven Landwirtschaft leidet. Wurden Feldhamster früher als Schädlinge gejagt, gelten sie heute als vom Aussterben bedroht und stehen deshalb auf der Roten Liste der Weltnaturschutzorganisation. Inzwischen versucht man deshalb, Feldhamster im Rahmen wissenschaftlicher Projekte in verschiedenen Regionen Deutschlands wieder anzusiedeln.
Flächendeckende Statistiken fehlen
Ein Problem bei der Feststellung von Tierbeständen: Es gibt zwar immer wieder vereinzelte Zählungen, dabei fehlt es allerdings an flächendeckenden Statistiken. Solche Werte seien für den Erhalt der Artenvielfalt essenziell, so die Naturschutzexpertin Ann-Sybill Kuckuk. Sie fordert einen Masterplan für Rheinland-Pfalz, ein "Monitoring aller Artengruppen", damit erst einmal eine vernünftige Datenlage hergestellt wird.
Letzte Rote Liste ist 30 Jahre alt
Auf solch einer Grundlage könne man viel gezielter Artenschutzmaßnahmen ergreifen. Hierfür braucht es allerdings mehr Geld und mehr Personal. Denn Monitoring ist aufwendig. Das zeigt auch ein Blick auf die Roten Listen des rheinland-pfälzischen Umweltministeriums. Das hatte erst Ende vergangenen Jahres eine neue Rote Liste der Farn- und Blütenpflanzen veröffentlicht. Seit der vorherigen Fassung sind 30 Jahre vergangen.
Biodiversität als eigenes Kapitel
Das Ergebnis: Der Zustand vieler Wildpflanzenarten hat sich seitdem verschlechtert. Rund ein Drittel befindet sich in einem Spektrum zwischen gefährdet und bereits ausgestorben. Ein Grund mehr für die NABU-Expertin an die Landesregierung zu appellieren, Biodiversität bei der Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms am besten mit einem eigenen Kapitel zu berücksichtigen.
Keine Straßen durch Biotope
Miriam Willmott vom NABU Baden-Württemberg sieht ebenfalls in der Umgestaltung von Flächennutzung einen Schlüssel zum Erhalt der Artenvielfalt. Denn neue Straßen durch zwei Biotope seien eine der bedeutsamsten Ursachen für die Gefährdung von Arten und deren Population.
Nur fünf Amphibienarten in Baden-Württemberg außer Gefahr
Wandernde Arten wie Kröten werden also auf dem Weg von einem Gewässer zum anderen zum Beispiel durch eine Straße getötet. Tatsächlich sind laut Roter Liste nur fünf von 19 Amphibienarten im Ländle nicht gefährdet. Das Land Baden-Württemberg versucht laut BUND bereits gegenzusteuern, stellt Amphibiengewässer beispielsweise wieder her.
Invasiver Waschbär schwächt gefährdete einheimische Arten
Zusätzlich sei ein Monitoring eingeschleppter invasiver Arten wie beispielsweise dem Waschbären wichtig, sagt Lilith Stelzner vom BUND Baden-Württemberg. Der invasive Waschbär könne bedrohten Amphibienarten den Rest geben. Auch für Insekten und Vögel müsse mehr getan werden, da sind sich die Naturschutzverbände im Südwesten einig.
Was ist Biodiversität?
Unsere Erde ist von zahlreichen Arten besiedelt - diese Vielfalt des Lebens wird als Biodiversität bezeichnet. Film für Biologie, Klasse 7-13
Mehr als 100 Brutvogelarten sind bedroht
Mehr als die Hälfte der rund 200 Brutvogelarten in Baden-Württemberg steht auf der Roten Liste. In Anbetracht der Datenlage appelliert NABU-Expertin Willmott an die Landespolitik in Baden-Württemberg. Es sei gut, dass es ein Biodiversitätsstärkungsgesetz gebe. Das müsse aber auch stringent umgesetzt werden: Ein Beispiel wäre jetzt das Ziel von zehn Prozent an Lebens- und Rückzugsräume in der Feldflur - also der Schutz von Lebensräumen für heimische und bedrohte Arten.