Der CO2-Preis ist eine Abgabe, die in Deutschland seit 2021 unter anderem auf das Heizen mit Öl und Gas erhoben wird. Bisher zahlen dafür nur Mieterinnen und Mieter - dabei haben sie keinerlei Einfluss darauf, welche Heizung in ihrer Wohnung oder ihrem Haus verbaut ist, und wie gut das Haus gedämmt ist. Künftig muss sich aber auch der Vermieter an der Abgabe beteiligen.
Wie genau soll der CO2-Preis in Zukunft aufgeteilt werden?
Das kommt auf den Verbrauch von Öl oder Gas an und darauf, wie gut oder schlecht eine Wohnung gedämmt ist. Danach bemisst sich dann der Kohlendioxidausstoß pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr.
Insgesamt gibt es zehn Abstufungen. Je niedriger der CO2-Ausstoß, desto größer ist der Anteil, den Mieterinnen und Mieter tragen müssen. Je höher der Kohlendioxidausstoß, desto mehr werden Vermieter in die Pflicht genommen.
Der Gedanke dabei ist, dass Haus- und Wohnungsbesitzerinnen Anreize bekommen sollen, in moderne und klimaschonende Heizungsanlagen zu investieren. Und im Gegenzug sollen die Mieter sollen weniger heizen.
Ist die Aufteilung beim CO2-Preis zwischen Mietern und Vermietern fair?
Der Verband Haus und Grund sagt, nein. Er meint, Mieter hätten weniger Anreize zum Sparen, wenn klar sei, dass ihre Vermieter beim CO2-Preis mitzahlen müssten.
Die Parteien CDU und CSU gegen in eine ähnliche Richtung. Sie argumentieren, der Verbrauch hänge immer auch davon ab, wie kalt es ist und wer in einer Wohnung lebt. Kinder oder Ältere haben zum Beispiel einen höheren Wärmebedarf - dadurch steigt der CO2-Ausstoß, und es droht den Vermietern, dass sie mehr mitzahlen müssen.
Oder umgekehrt: Besonders sparsame Menschen könnten Nachteile haben. Nämlich dann, wenn sie so wenig heizen, dass das Gebäude effizienter erscheint. Dann hat der Vermieter einen Vorteil.
Die Tabelle ist nicht ausgewogen, denn in einem klimafreundlichen Haus zahlen die Mieter den gesamten CO2-Preis. Umgekehrt müssen in besonders schlecht sanierten Häusern und Wohnungen aber nicht die Vermieter alles zahlen, sondern hier werden die Mieterinnen und Mieter immer noch an fünf Prozent der Kosten beteiligt.
Um wieviel Geld geht es bei der Aufteilung des CO2-Preises für Mieter?
Das Vergleichsportal Check24 hat das für zwei Musterhaushalte bei Mietern ausgerechnet. Eine Familie mit Gasheizung und einem Verbrauch von 20.000 Kilowattstunden (kWh) Gas pro Jahr müsste im klimafreundlichsten Haus die volle CO2-Abgabe für 2023 zahlen, das wären gut 128 Euro. Ist das Haus besonders schlecht saniert, wären es bei gleichem Verbrauch nur noch knapp 6,50 Euro Eigenanteil.
Bei einer Ölheizung sind die Kosten generell höher, weil bei diesem Brennstoff mehr CO2-Emissionen anfallen. Bei einem Verbrauch von ebenfalls 20.000 kWh oder umgerechnet rund 2.000 Liter Heizöl fallen im gut sanierten Haus knapp 190 Euro an, bei sehr schlechter Dämmung rund 9,50 Euro.
Das sind Beispielwerte, um mal eine Größenordnung zu haben. Das Ganze gilt ab 2023. Abgerechnet wird mit der Betriebskostenabrechnung, und die kommt im Laufe des Jahres 2024.
Wie ist es, wenn ich Mieter bin mit einem eigenen Gasvertrag?
Dann muss der- oder diejenige, auf den oder die der Vertrag läuft, die Ansprüche ausrechnen und schriftlich vom Vermieter einfordern – und zwar innerhalb von zwölf Monaten ab dem Zeitpunkt, an dem die Rechnung vom Energieversorger eingegangen ist.
Ist eine Erstattung fällig, muss sie der Vermieter auch rausrücken. Allerdings nicht sofort, sondern er oder sie kann das auch mit der nächsten Betriebskostenabrechnung verrechnen. Spätestens muss das Geld aber innerhalb eines Jahres erstattet sein, nachdem das Schreiben beim Vermieter eingegangen ist.
Wie kann der jeweils andere überprüfen, ob die Rechnung stimmt?
Die nötigen Infos zum CO2-Preis und dem konkreten Ausstoß eines Hauses müssen die Öl- und Gaslieferanten in ihrer Jahresrechnung ausweisen und zwar in allgemeinverständlicher Form, so steht es im Gesetzentwurf.
Und diese Unterlagen müssen Mietende und Vermietende gegenseitig einsehen können, je nachdem, wer die Forderung stellt. So wie bei allen anderen Kosten auch, die abgerechnet werden.
Der CO2-Preis ist also ein weiteres Argument, sich die Betriebskostenabrechnung genau anzuschauen. Denn da können immer Fehler passieren.
Welche Ausnahmen gibt es, sodass Mieter und Vermieter sich den CO2-Preis nicht nach dem Stufenmodell teilen?
Ausnahmen gibt es zum Beispiel, wenn es Vorgaben vom Denkmalschutz für ein Haus gibt. Das kann dazu führen, dass etwa Wände nicht gedämmt werden dürfen und sich die Energiebilanz eines Hauses nicht verbessern lässt.
Oder auch wenn Vermieter von der Gemeinde gezwungen sind, zum Beispiel einen Fernwärmeanschluss zu nutzen und keine Möglichkeit haben, eine andere Heizung einzubauen. Das müssen Vermieterinnen und Vermieter dann aber auch nachweisen können.