Der Startpunkt einer Radtour liegt nicht immer vor der eigenen Haustür. Manche wollen auch im Urlaub in Deutschland oder im Ausland mit dem Fahrrad unterwegs sein und reisen mit dem Zug an. Was nach einer guten und umweltfreundlichen Idee klingt, ist aber gar nicht so leicht umzusetzen.
Tipp 1: Vor dem Urlaub mit Rad die Reise gut planen
Radreisende sollten sich genügend Zeit nehmen - sowohl im Vorfeld, um die Reise gut zu planen, als auch bei der Anreise selbst. Ein Zeitpuffer ist ratsam. Vorab sind Fragen zu klären wie: Welche Züge nehme ich? Darf ich auf dieser Verbindung überhaupt Fahrräder mitnehmen? Und gibt es im Fernverkehr noch freie Stellplätze? Denn diese sind leider oft begrenzt oder gar nicht vorhanden.
Des Weiteren ist zu klären: Wie sieht die Wagenreihung aus, in welchem Gleisabschnitt muss ich mein Fahrrad einladen? Oder, wenn ich umsteigen muss und das bepackte E-Bike möglichst nicht Treppen hoch- oder hinuntertragen möchte: Gibt es Aufzüge im Bahnhof?
Wie die Gegebenheiten vor Ort sind, lässt sich zum Beispiel auf der Internetseite der Bahn www.bahnhof.de oder auch in der DB Bahnhof-App nachsehen. Zu den meisten Fragen gibt es dort online hilfreiche Informationen.
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Tipp 2: Bei einer Reise im ICE Fahrradstellplatz reservieren
Bei Fahrten im Fernverkehr der Deutschen Bahn ist wichtig: Hier gibt es eine Reservierungspflicht für das Fahrrad. Es empfiehlt sich, frühzeitig den Stellplatz zu buchen - bis zu sechs Monate im Voraus ist das möglich. Es braucht außerdem eine Extra-Fahrkarte für das Fahrrad - zumindest im ICE, Intercity oder Eurocity.
Man kann unter Umständen auch kurzfristig und ohne Reservierung ein Fahrrad mitnehmen und nachzahlen - es kommt aber darauf an, ob noch Platz im Zug für das Rad ist. Dazu muss man sich bei den Zugbegleitern am Bahnsteig anmelden. Eine Mitnahmegarantie gibt es in solchen Fällen jedoch nicht. Diese entfällt auch dann, wenn ein Zug ausfällt und im Ersatzzug bereits alle Plätze belegt sind.
Grundsätzlich gilt: Bei der Wahl von Verbindungen mit einem Fernzug sollte man Stoßzeiten meiden.
Tipp 3: Im Nahverkehr zeitliche Einschränkungen beachten
Die verschiedenen Verkehrsverbünde Deutschlands haben im Nahverkehr unterschiedliche Regelungen zur Fahrradmitnahme. In den meisten regionalen Zügen gibt es Mehrzweckbereiche, in denen man das Fahrrad abstellen kann - sofern Platz ist. Rollstuhlfahrer und Eltern mit Kinderwagen haben Vortritt - es gibt also keine Mitnahmegarantie, man muss aber auch nicht extra reservieren.
Es gibt in vielen Verkehrsverbünden Zeitfenster, in denen man sein Fahrrad gar nicht mitnehmen darf, meistens in den Stoßzeiten morgens zwischen 6 Uhr und 9 Uhr. Da muss man sich also genau informieren - auch was die Tarife angeht.
Manchmal kostet das Fahrrad nicht extra - zum Beispiel wenn man verbundüberschreitend im baden-württembergischen "bw-Tarif" fährt. Wenn man außerhalb unterwegs ist, kann man sich beispielsweise die "Fahrradtageskarte Nahverkehr" für 6,50 Euro besorgen - eine Art Deutschlandticket für das Fahrrad. Die Fahrkarte ist nur tageweise buchbar, aber auch im Voraus. Das Deutschlandticket selbst gilt nicht für Fahrräder.
Tipp 4: Im Ausland ist eine Fahrradmitnahme nicht immer möglich
Bei einer Reise ins Ausland muss man sich genau über eine Fahrradmitnahme informieren, das geht online auch gut. In vielen Ländern sind die Regeln ähnlich wie im deutschen ICE: Ich brauche eine Stellplatzreservierung und ein Extra-Ticket für mein Fahrrad - zum Beispiel in den Fernzügen der ÖBB in Österreich, in Frankreich bei den meisten TGV-Verbindungen, in Italien bei manchen internationalen Zügen.
Es gibt leider aber auch viele Ausnahmen: Im Eurostar oder im Thalys, der in Belgien und in den Niederlanden unterwegs ist, darf das Fahrrad nur als Gepäckstück mit - sprich: Man muss es auseinanderbauen und in eine Hülle verpacken. Wenn das beim eigenen Fahrrad möglich ist, ist das übrigens grundsätzlich eine Alternative: Verpackt kostet der Transport in der Gepäckablage nichts extra.
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Tipp 5: E-Bike-Akku besser außerhalb des Zugs aufladen
Man sollte nicht planen, den Akku seines E-Bikes im Zug aufzuladen: Das ist nicht erlaubt und die Leistung der Steckdosen im Zug auch meistens zu schwach. Der Akku muss während der Fahrt am Fahrrad bleiben. Taschen oder bewegliche Teile wie das Licht oder die Handyhalterung sollten dagegen abgenommen werden.
Praktisch ist es, wenn man einen Spanngurt oder einen Expander dabeihat, um das Fahrrad vor dem Umkippen zu sichern.
Wem das alles zu viel Aufwand ist, der kann auch überlegen, ob es sinnvoll wäre, das Fahrrad vorher an den Urlaubsort schicken zu lassen. Das geht zum Beispiel mit dem Gepäckservice der Bahn in Kooperation mit Hermes.