Reiserücktrittsversicherung

Folgende Schritte sind im Krankheitsfall wichtig

Stand
Autor/in
Lechler, Pascal

In bestimmten Fällen ist eine Reiserücktrittskostenversicherung in Kombination mit einer Reiseabbruchsversicherung eine Überlegung wert – vor allem bei teuren Reisen mit hohen Stornogebühren und/oder wenn das Risiko hoch ist, dass ein Krankheitsfall, Jobverlust, Jobwechsel oder ähnliches passiert. Die Verbraucherzentrale hat hier Wichtiges zum Thema Reiseversicherungen zusammengefasst.

Ein Fall für die Reiserücktrittsversicherung ist auch, wenn man ein naher Angehöriger schwer erkrankt oder stirbt. Naher Angehöriger wird bei manchen Versicherern weit gefasst: Da können auch Stiefkinder, Pflegeeltern, Cousinen, Neffen und Nichten dazu zählen, aber auch Personen, die mit dem Versicherten unter einem Dach leben.

Sobald ein Krankheitsfall eintritt sollte man schnell handeln:

So schnell wie möglich zum Arzt gehen und ein Attest ausstellen lassen

Das Attest sollte unbedingt die Diagnose und die Dauer der Krankheit stehen. Es muss klar werden, dass die Reise nicht angetreten werden kann.

Die Reise sollte dann sofort storniert werden, bevor der Flieger abgehoben ist.

Zeitnah die Versicherung über den Reiserücktritt informieren.

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Lechler, Pascal