Zutaten, Kalorien, Nährwert

Glühwein in Flaschen: Kennzeichnung oft mangelhaft

Stand
Autor/in
Dominik Bartoschek
Onlinefassung
Michael Herr

Was im Glühwein drinsteckt - Zutaten und Nährwerte - muss auf dem Flaschenetikett stehen. Doch oft sind die Angaben mangelhaft oder fehlen ganz, kritisieren Verbraucherschützer.

Auf dem Etikett auf der Vorderseite eine weihnachtlich geschmückte Fachwerk-Kulisse, auf der Rückseite der Flasche der Hinweis, es sei ein hochwertiger Wein verwendet worden: Die Etiketten einer Flasche Winzerglühwein geizen nicht mit Aussagen, die Kundinnen und Kunden zum Kauf anregen könnten.

Doch wer Genaueres über Zutaten und Nährwerte erfahren möchte, wird enttäuscht. Zwar ist auf dem Etikett ein QR-Code abgedruckt - doch der Link, der sich nach dem Abscannen des Codes mit dem Smartphone öffnet, führt ins Nichts. "Dieses Produkt ist derzeit nicht verfügbar", findet sich zum Beispiel als einzige Info auf einer ansonsten leeren Internetseite.

Stichprobe: Mehrheit der Glühweine mangelhaft gekennzeichnet

Eigentlich ein Unding. Denn laut einer EU-Verordnung müssen alle Glühwein-Flaschen, die nach dem 8. Dezember 2023 hergestellt worden sind, Verbraucherinnen und Verbrauchern auch Informationen zu Brennwert in Kilokalorien oder Joule, Zutaten und Nährwerten liefern.

Während diese Infos bei anderen Lebensmitteln schwarz auf weiß auf der Verpackung stehen müssen, dürfen sie auf dem Weinetikett alternativ auch hinter einem QR-Code verborgen werden, der zu einer Webseite mit den notwendigen Informationen führt.

Verbraucherschutz: Kennzeichnungspflicht für Glühwein kaum umgesetzt

Für Stephanie Wetzel, Koordinatorin des Projekts Lebensmittelklarheit des Verbraucherzentrale Bundesverbands, ist die Flasche mit dem defekten QR-Link nur ein Beispiel für eine schlecht umgesetzte Kennzeichnungspflicht. "Wir haben eine Marktstichprobe gemacht mit 22 Glühweinen aus Supermärkten und Discountern. Dabei hat sich herausgestellt, bei sieben Weinen fehlten die Angaben von Zutaten und Nährwerte", berichtet die Verbraucherschützerin.

Zur Verteidigung der Hersteller muss man hinzufügen: Es könnte sein, dass es sich bei den Flaschen um Restbestände aus dem letzten Jahr handelt. Aus einer Zeit also, als es die Kennzeichnungspflicht noch nicht gab.

Die übrigen 15 Weine in der Stichprobe lieferten zwar einige Produktinfos. Allerdings nicht in dem Rahmen, wie es der Gesetzgeber eigentlich verlangt. Bei neun von 15 Weinen in der Stichprobe, die entsprechende Infos lieferten, waren die Angaben falsch oder unvollständig.

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Kritik: Wichtige Infos für Verbraucher fehlen

So fehlten zum Beispiel in Nährwerttabelle und Zutatenverzeichnis von drei Produkten die Zutaten, die in diesem Heißgetränk obligatorisch sind: Zucker, Gewürze oder Aromen. Bei anderen Glühweinen fehlte die vorgeschriebene Mengenangabe für Zucker - oder diese Angabe war offensichtlich falsch.

Wer also zum Beispiel Wert auf die Information legt, wie süß ein Glühwein schmeckt, kommt mit den vorhandenen Angaben oft nicht weiter. "Ein super unzufriedenstellendes Ergebnis", nennt das Verbraucherschützerin Wetzel.

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Glühweine keine Gefahr für Verbraucher

Klar ist: Die betroffenen Glühweine sind dadurch weder schlecht noch gefährlich für Verbraucher. Aber sie verstoßen gegen gesetzliche Vorgaben, auf die sich die Hersteller seit Monaten hätten einstellen können und müssen. Zumal es zahlreiche Informations- und Hilfsangebote für die Weinbaubetriebe gab. Deswegen sagt Stephanie Wetzel:

"Wir finden, dass die Hersteller die Kennzeichnung offensichtlich doch noch nicht richtig beherrschen. Oder vielleicht auch nicht wichtig genug nehmen. Und da fragt man sich schon, warum das, was jetzt schon längere Zeit bekannt ist, nämlich dass es rechtliche Pflicht ist, warum das nicht sofort klappt."

Diese Frage werden auch die Behörden beantworten müssen. Das Landesuntersuchungsamt in Koblenz etwa ist für die Weinüberwachung in Rheinland-Pfalz, dem Bundesland mit dem größten Weinanbau in Deutschland, zuständig.

Die Behörde bestätigte dem SWR auf Anfrage, Glühweine würden auf Kennzeichnungsverstöße untersucht. Zwischenergebnisse für dieses Jahr könne man allerdings derzeit noch nicht vorlegen.

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