Ungerechtfertigte Abbuchung

Wie bemerken Kreditkartenfirmen Betrug?

Stand
Autor/in
Tina Fuchs
Onlinefassung
Tamara Land
Tamara Land, SWR Wirtschaftsredaktion

Ein Kleckerbetrag wurde von der Kreditkarte abgebucht, doch die Kreditkartenfirma wittert Betrug. Woher weiß sie das?

Das Telefon klingelt und der Kreditkartenanbieter ist dran – ob man gerade eine Bezahlung über 37 Euro getätigt hätte? Nein, hat man nicht. Aber woher weiß das der Anbieter bloß? Wie kann ein so kleiner Betrag von nicht mal 50 Euro der Kreditkartenfirma verdächtig vorkommen?

Blumen in Stuttgart und Cocktails in Vegas sind verdächtig

Tatsächlich haben Banken oder Kartenanbieter Betrugserkennungsprogramme. Die prüfen beispielsweise, ob ein Kunde gerade in Stuttgart einen Blumenstrauß gekauft hat – und eine Stunde zuvor in einer Hotelbar in Las Vegas Cocktails bezahlt hat. Denn der Karteninhaber kann ja nicht fast gleichzeitig an zwei Orten sein, die Tausende Kilometer entfernt voneinander liegen. Das erkennt das Programm und schlägt Alarm.

Andererseits landen bei den Zahlungsabwicklern natürlich auch Beschwerden über sogenannte Fake-Shops, also Online-Shops, die Sportschuhe oder Parfums anbieten, tatsächlich aber gar keine Waren haben – sondern nur das Geld kassieren. Da reagiert das Warnprogramm auch, sofern ihm die Betrugsfirma bekannt ist. Im Übrigen raten Banken auch dringend davon ab, in Vorkasse zu gehen, besonders bei größeren Beträgen.

Wie kann man sich vor Betrug schützen?

Die meisten Kartensysteme laufen ja inzwischen über die Zwei-Faktor-Authentifizierung. Dabei ist es wichtig, dass der Inhaber einer Karte niemals seine PIN- oder TAN-Nummer mit jemandem teilt, denn das ist das Einfallstor für Missbrauch. Diese Nummern dürfen nicht weitergegeben werden, eine Bank würde bei ihren Kundinnen und Kunden auch nie diese Nummern abfragen. Wer sie an Dritte weitergibt, sie zum Beispiel per Mail verschickt, verliert somit auch sofort Haftungsansprüche. Das bedeutet, im Betrugsfall wird der Verlust nicht von der Bank oder dem Kreditkartenanbieter ausgeglichen.

PIN und Karten getrennt aufbewahren

Jeder von uns muss sich viele Codes und Nummern merken, ein Spickzettel kann da helfen. Dieser darf aber nie zusammen mit der Karte aufbewahrt werden.

Außerdem sollten Sie darauf achten, die Kreditkarte nicht aus der Hand zu geben. Denn auch das ermöglicht Betrug. Zum Beispiel im Urlaub im Restaurant: Sie geben dem Kellner die Karte mit, dieser bucht ab – und schon sind die Daten auf Ihrer Karte kopiert oder ein falscher, höherer Betrag abgehoben. Deshalb ist es besser, die Karte bei sich zu behalten, sich immer den Beleg geben zu lassen und ihn aufzubewahren – dann hat man im Betrugsfall den Beleg über den richtigen Betrag.

Kontrolle per Push-Nachricht

Bei manchen Karten gibt es auch ein Benachrichtigungssystem, man erhält dann eine Push-Nachricht, wenn die Karte zum Einsatz kam. So kann man unmittelbar kontrollieren, wenn Umsätze getätigt wurden. Es ist auch möglich, die Push-Nachrichten nur in der Urlaubszeit zu aktivieren und sie zu Hause auszuschalten, wenn einen die vielen Mitteilungen im Alltag stören.

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Tamara Land, SWR Wirtschaftsredaktion