Wenn es um die weißen Flecken im Mobilfunknetz geht, sollten nach den Auflagen der Behörde bis zum Jahresende 500 Lücken geschlossen werden. Davon sind die Netzbetreiber weit entfernt. Die Bundesnetzagentur geht in ihrer Analyse davon aus, dass "die Versorgungsauflage (...) voraussichtlich von keinem der Netzbetreiber am 31. Dezember 2022 vollständig erfüllt [wird]".
Die Mobilfunknetzbetreiber geben in ihren November-Berichten an, 28 Basisstationen (Telekom), 45 Basisstationen (Telefónica) und 12 Basisstationen (Vodafone) in Betrieb genommen zu haben. Das sind in der Summe 85 Stationen - und keine 500.
Viele Gründe für weiße Flecken beim Mobilfunk
Das Problem mit den Lücken liegt zum einen an der Topografie im Südwesten: Berge, Täler und Wald - hier gibt es kaum Haushalte. Und die Auflage der Bundesnetzagentur sieht vor, dass 98 Prozent der Haushalte zu versorgen sind, und nicht 98 Prozent der Fläche. Eine genaue Karte zur Mobilfunkversorgung hat die Bundesnetzagentur hier.
Funklöcher im Südwesten von Dauer
Die weißen Flecken werden also bleiben: in Baden-Württemberg im Schwarzwald, zum Beispiel südlich von Freudenstadt oder in Bad Wildbad, sowie in Rheinland-Pfalz, im Pfälzerwald und an der südpfälzischen Grenze zur Frankreich. Das Argument, dass hier niemand wohnt, greift für die Kritiker aber zu kurz. Schließlich sind gerade dort viele Wanderer unterwegs. Ist hier kein Notruf möglich, ist das ein Problem.
Verfahren für Genehmigung von Mobilfunkmasten zu langwierig
Die Netzbetreiber geben als weiteren Hinderungsgrund gerne an, dass die Genehmigungsverfahren zu lange dauern. Das stimmt. Die Politik versucht, mit Aktionsplänen, Runden Tischen oder einem Mobilfunkpakt gegenzusteuern und die Verfahren zu vereinfachen. Doch das hilft meist nur in Städten und Ballungszentren, nicht aber in der Fläche.
Ein Funkmast muss sich rechnen. Der Turm muss errichtet werden und braucht eine Anbindung: Strom und Glasfaser. Das ist teuer - ein Aufwand, den die Netzbetreiber bisher scheuen.
Es tut sich was bei den Zuschüssen - dauert aber
Es gibt die Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft (MIG) des Bundes. Hier kann für unterversorgte Gegenden ein sogenanntes Markterkundungsverfahren angestoßen werden. Dann wird geprüft, will einer der Netzbetreiber ausbauen, das Funkloch schließen. Sollte das nicht der Fall sein, kann es Fördermittel vom Bund geben.
Hier sind zahlreiche Verfahren in Arbeit und bereits abgeschlossen. Aber selbst wenn das Geld zur Verfügung steht, fehlt immer noch der Standort für den Mobilfunkmast.
Und bist du nicht willig... - die Druckmittel der Bundesnetzagentur
Wenn die Netzbetreiber den Auflagen nicht nachkommen, kann die Bundesnetzagentur Bußgelder und Zwangsmaßnahmen verhängen. Das gab es in der Vergangenheit bereits, auch wenn es in erster Linie bei Ermahnungen blieb.
Die Netzbetreiber müssen dann für jeden Standort die Gründe vorlegen, woran der Ausbau hakt, ob die Verzögerungen durch den jeweiligen Mobilfunknetzbetreiber oder Dritte zu vertreten sind. Wenn es gute Gründe gibt, etwa weil Genehmigungsverfahren länger dauern oder Komponenten nicht lieferbar sind, wird das akzeptiert. Ansonsten kann die Bundesnetzagentur Schritte gegen die Mobilfunknetzbetreiber einleiten.