Wie verhalte ich mich?

Unfallflucht und Fahrerflucht 2024: Was gilt?

Stand
Autor/in
Lara Zell
Sola Hülsewig

Welche Strafen gelten bei Fahrerflucht? Reicht ein Zettel an der Windschutzscheibe? Was gilt, wenn ich einen Unfall nicht bemerkt habe?

Inhalt:
Unfallflucht: Straftat oder Ordnungswidrigkeit?
Zettel an der Windschutzscheibe?
Strafen für Unfallflucht
Unfall ohne es zu merken: Ist das Fahrerflucht?
Unfallflucht bei Fußgängern und Radfahrern
Haustier überfahren: Muss ich das melden?
Wildunfall: Wie verhalte ich mich richtig?


Bei Unfallflucht handelt es sich leider um ein Massenphänomen. Rund 250.000 Fälle beschäftigen die Amtsgerichte pro Jahr in Deutschland. Können die Schuldigen nicht ermittelt werden, was häufig der Fall ist, bleiben die Opfer auf ihrem Schaden sitzen.

Unfallflucht: Auch in Zukunft keine Ordnungswidrigkeit?

Schon länger wird eine Reform der gesetzlichen Regelungen zur Unfallflucht kontrovers diskutiert. Der Deutsche Verkehrsgerichtstag hat sich kürzlich gegen eine Herabstufung der Unfallflucht zur Ordnungswidrigkeit ausgesprochen – sie soll nach mehrheitlicher Ansicht der Experten auf der Fachtagung weiterhin eine Straftat bleiben.

Die Experten setzten sich jedoch dafür ein, es Unfallverursachern zu erleichtern, einen Schaden zu melden. In diese Richtung geht auch der Plan der Bundesregierung, eine digitale Meldestelle für Unfallbeteiligte einzurichten. Die Hoffnung dahinter ist, dass sich mehr Unfallverursacher melden, die momentan noch eine polizeiliche Unfallaufnahme umgehen wollen, weil sie etwa alkoholisiert sind.

Parkendes Auto beschädigt: Zettel an die Windschutzscheibe?

Aktuell gilt nach einem Unfall: Wenn der Halter oder die Halterin des beschädigten Fahrzeugs nicht anwesend sind, muss ich am Unfallort warten, bis die Person eintrifft. Einen Zettel mit der Telefonnummer und/oder dem Kennzeichen des eigenen Fahrzeugs an das andere Fahrzeug zu heften, ist nicht ausreichend und wird ebenfalls als Fahrerflucht gewertet, da so ein Zettel leicht abhandenkommen kann. Eine gesetzliche Mindestwartezeit gibt es bislang noch nicht, das ist eine weitere Forderung verschiedener Verkehrsexperten. Nach einer „angemessenen“ Wartezeit sollte die Polizei verständigt werden.

Theoretisch kann man sich, nachdem man die entsprechenden Eckdaten an die Polizei übermittelt hat, vom Unfallort entfernen. Rechtsexperte Karl-Dieter Möller rät jedoch dazu, lieber auf die Polizei zu warten, um bei der Aufnahme des Unfalls dabei zu sein und auch möglichen ungerechtfertigten Forderungen der Gegenseite besser begegnen zu können. In jedem Fall sollte man Fotos machen.

Unfallflucht und Fahrerflucht: Diese Strafen drohen

Generell seien sich Verkehrsteilnehmen häufig nicht darüber bewusst, welche Konsequenzen eine Unfallflucht nach sich ziehen kann, so Rechtsexperte Möller. Viele fürchten nur, bei ihrer Versicherung hochgestuft zu werden, wenn sie den Schaden melden. Dabei handelt es sich jedoch um das deutlich kleinere Übel: Bei Unfallflucht drohen hohe Geldstrafen ab einem Monatsgehalt bis hin zu Freiheitsentzug in schweren Fällen, hinzu kommen der Entzug der Fahrerlaubnis, Punkte in Flensburg und die Übernahme des Unfallschadens am gegnerischen Fahrzeug, den die Versicherung nicht zahlt.

Unbemerkt Fahrzeug touchiert: Ist das Fahrerflucht?

Fahrerflucht setzt Vorsatz voraus. Habe ich also nicht bemerkt, dass ich ein anderes Fahrzeug beschädigt habe, trifft der Straftatbestand nicht zu. Es ist dann im Nachgang plausibel nachzuweisen, dass man den Unfall nicht bemerkt haben kann.

Da es sich beim Vorwurf Unfallflucht um keine Kleinigkeit handelt, sollte man aufpassen, nicht fälschlicherweise bezichtigt zu werden. Wenn also die Polizei bei mir klingelt und fragt, ob ich zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort war, sollte ich zunächst fragen, worum es geht – auf diese Auskunft habe ich ein Recht. Wird dann Unfallflucht genannt, sollte ich hellhörig werden und es tunlichst unterlassen, vorschnell etwas einzuräumen, was mir später auf die Füße fallen kann.

Man ist auch nicht dazu verpflichtet, der Polizei das eigene Fahrzeug zu zeigen, wenn es beispielsweise in der Garage steht. In jedem Fall sollte man die Beamten um das Aktenzeichen bitten und bereits zu diesem Zeitpunkt einen Anwalt einschalten.

Können Fahrradfahrer und Fußgänger „Fahrerflucht“ begehen?

Unfälle durch Fußgänger oder Fahrradfahrer sind keine Seltenheit, beispielsweise, wenn man mit einem Einkaufswagen ein Auto streift. Auch hier gilt: Sich einfach zu entfernen ist Unfallflucht und damit eine Straftat.

Hund oder Katze überfahren: Fahrerflucht?

Ob es als Fahrerflucht zu bewerten ist, wenn man ein Haustier überfahren hat und einfach weiterfährt, ist noch nicht abschließend geklärt. Im Zweifelsfall sollte man die Polizei rufen.

Wenn das Tier dadurch, dass sich der Fahrer oder die Fahrerin einfach aus dem Staub gemacht hat, unnötig leiden musste, kann der Straftatbestand der Tierquälerei geltend gemacht werden. Dieser Verstoß gegen das Gesetz zum Tierschutz kann ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro nach sich ziehen.

Wildunfall: Wie verhalte ich mich richtig?

Vor Gericht gelten Tiere grundsätzlich als Sachen. Da Wildtiere keine Besitzer haben, ist hier die Sachbeschädigung mit anschließender Fahrerflucht schon einmal ausgeschlossen. Dennoch kann es als Tierquälerei gewertet werden, wenn man einfach weiterfährt. In vielen Bundesländern gibt es außerdem eine Meldepflicht für Wildunfälle. Wer einen Wildunfall hatte, sollte folgendes tun:

  • Unfallstelle absichern
  • Polizei anrufen. Die Polizei kann bei Bedarf den zuständigen Jäger kontaktieren, der ein verletztes Tier von seinen Qualen erlösen kann. Ist das Tier geflohen, kann der Jäger es suchen.
  • Jäger können auch eine Wildunfall-Bescheinigung ausstellen. Die benötigt man zur Vorlage bei der KFZ-Versicherung, wenn das Auto beschädigt wurde.

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