Ein Mann sitzt im Homeoffice am Tisch an einem Laptop und arbeitet.

Beschwerde wegen geringer Bandbreite

Was tun bei langsamem Internet daheim?

Stand
Autor/in
Christoph Mautes

Das Festnetz-Internet vieler Haushalte ist oft schlechter als vertraglich vereinbart, so die Bundesnetzagentur. Sie hilft Verbrauchern bei der Beweisführung gegenüber Providern.

Seit Dezember 2021 gilt das aktualisierte Telekommunikationsgesetz (TKG). Es besagt, dass Verbraucher bei zu langsamen Internetverbindungen die Rechnung mindern, also kürzen, oder den Vertrag kündigen dürfen.

Voraussetzung dafür ist allerdings, dass man dem Netzanbieter über einen längeren Zeitraum nachweisen kann, dass die tatsächliche Internetgeschwindigkeit weit unter der eigentlich vertraglich vereinbarten liegt. Eine App der Bundesnetzagentur hilft beim Messen der Bandbreite und bildet damit die Grundlage für eine mögliche Preisminderung.

Nachweisverfahren für die Beschwerde: So gehen Sie vor

Schritt 1: Eigene Vertragsdaten kennen und Internetgeschwindigkeit ermitteln

Um herauszufinden, ob man sich auch zu Recht über viel zu langsames Internet ärgert, sollte man zunächst einmal nachschauen, welche Leistung überhaupt bestellt worden ist. Wichtig als erstes ist also, den eigenen Internetvertrag mit all seinen Details zu kennen. Der wichtigste Punkt dabei ist, welche Internetgeschwindigkeit im Vertrag schriftlich vereinbart wurde. Denn nur daran ist der Anbieter gebunden.

Beim Messen der eigenen Internetgeschwindigkeit daheim macht die Bundesnetzagentur genaue Vorgaben - unterstützt uns Verbraucherinnen und Verbraucher aber auch mit einem eigenen Breitband-Mess-Programm, dem Messtool "breitbandmessung.de".

Diesen Speed-Test gilt es nun, insgesamt 30 Mal, an drei unterschiedlichen Tagen für Up- und Download durchzuführen. Zwischen den Messtagen muss allerdings auch immer ein freier Tag liegen. Wichtig zudem: Der Rechner, über den die Messung läuft, muss mit einem LAN-Kabel mit dem Router verbunden sein, das WLAN muss ausgeschaltet und nichts anderes darf mit dem Internet verbunden sein. Wer die Messung so durchführt, erhält dann ein Messprotokoll der Bundesnetzagentur, mit dem man sich bei seinem Provider beweissicher beschweren kann.

Schritt 2: Die Beschwerde beim Internet-Provider

Wenn aus dem Messprotokoll hervorgeht, dass die vertraglich festgelegte Mindestgeschwindigkeit mindestens zwei Mal an zwei Tagen unterschritten wurde, reicht das laut Telekommunikationsgesetz nunmehr aus, um den Vertrag mit dem Internetanbieter zu kündigen oder zumindest weniger zu zahlen. Dafür muss ich im nächsten Schritt also meinen Anbieter kontaktieren und ihn mit dem Ergebnis der Messungen konfrontieren.

Vordrucke für solche Beschwerden oder Kündigungen gibt es zum Beispiel bei den Verbraucherzentralen im Internet. Wenn es eine technische Lösung für das Problem gibt, hat der Internetanbieter aber zunächst immer die Möglichkeit, diese auch umzusetzen, also nachzubessern, sodass er den Vertrag, den er ursprünglich versprochen und abgeschlossen hat, auch erfüllen kann.

Schritt 3: Kündigen oder künftig weniger zahlen?

Klappt das technische Nachbessern nicht, bleiben zwei Optionen:

  • Ich kann als Verbraucher fristlos kündigen und dabei theoretisch sogar die Kosten für den Anschlusswechsel einklagen.
  • Oder aber ich mindere den Preis meines bestehenden Internetvertrags und passe den Preis entsprechend der geringeren Leistung nach unten an.

Allerdings wird es hier bereits wieder problematisch, denn - das berichtet etwa der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV), die sich beschwert haben - nicht alle Provider machen das so einfach mit und auch längst nicht immer in der geforderten Höhe. Manche versuchen bislang, sich "herauszuwinden", berichtet etwa die Verbraucherzentrale in Rheinland-Pfalz. Da wird der Spielraum ausgetestet, denn scheinbar sind verschiedene Punkte juristisch bislang noch zu unbestimmt und nicht genau genug definiert, zumindest aus Sicht der Verbraucherschützer. Trotzdem raten sie uns, den Weg zu gehen und bei zu langsamem Netz gegenüber den Anbietern hartnäckig zu bleiben.

Verbraucher können Verbraucherzentrale unterstützen

Allerdings sammeln die Verbraucherschützer bereits Fälle, um gegen besonders uneinsichtige Anbieter juristisch vorzugehen und Präzedenzurteile zu erstreiten, auf die sich andere Nutzerinnen und Nutzer dann berufen könnten.

Auch hierfür gibt es bereits Online-Formulare im Netz, mit denen sich Verbraucherinnen und Verbraucher an der Marktbeobachtung der Verbraucherzentrale beteiligen können.

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Christoph Mautes