Ab dem 8. Dezember gibt es EU-weit neue Deklarationspflichten für Wein. Dann sind Zutatenverzeichnis und Nährwerttabelle für jede Flasche Wein Pflicht. Angaben müssen sowohl auf dem Etikett sichtbar sein, als auch in Preislisten und beim Verkauf in Onlineshops.
Ab wann sind die neuen Etiketten im Umlauf?
Zwar gelten die neuen Deklarationspflichten ab dem 8. Dezember. Allerdings nicht für Weine, die zu diesem Stichtag bereits „hergestellt“ sind, die also ihren nötigen Mindest-Alkohol- und Säuregehalt bereits erreicht haben. Bei den allermeisten Weinen des diesjährigen Jahrgangs dürfte aber genau das der Fall sein, selbst wenn sie noch nicht in Flaschen abgefüllt sind.
Heißt für die Praxis: Erst bei den Weinen des 2024er Jahrgangs greifen die Änderungen. Etwas schneller könnte es beim Sekt gehen. Für die Sekte, deren zweite Gärung erst um den Dezember 2023 erfolgt, sind Zutaten- und Nährwertkennzeichnung verpflichtend.
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Was muss in Zukunft auf der Verpackung stehen?
Normalerweise stehen Zutaten in der Reihenfolge ihres Gewichtsanteils, die Nährwerte in Tabellenform auf den Verpackungen. So auch beim Wein. Für die Weinbranche gilt aber – mal wieder – eine Ausnahme: Mit Hilfe eines E-Labels kann die Deklaration nämlich auch in elektronischer Form erfolgen.
Heißt: Die Angaben können sich auch hinter einem QR-Code verbergen, der mit dem Smartphone lesbar gemacht wird. Zwei Angaben müssen jedoch immer, trotz QR-Code, direkt auf dem Etikett abgedruckt sein: Die im Wein enthaltenen Kalorien und die Allergene.
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Was sagen all diese Angaben den Weintrinkerinnen und Weintrinkern?
Zunächst mal machen die Angaben deutlich, dass Wein kein reines Naturprodukt ist, das nur aus Trauben besteht. Sondern ein verarbeitetes Produkt, dem in verschiedenen Arbeitsschritten Zusatzstoffe hinzugefügt werden können: Zum Beispiel Zucker zur Erhöhung des Alkoholgehalts oder Säure und sogenannte Schönungsmittel, die eine spätere Trübung des Weins verhindern.
Kalorienbombe Wein
Und die Nährwertangabe zeigt, dass Wein nicht gerade ein leichtes Lebensmittel ist: Bis zu 1000 Kalorien können in einem Liter stecken. Das war zwar schon immer so - doch erst die neuen Kennzeichnungspflichten werden das vielen Weinfreunden nun ganz direkt vor Augen führen.
Warum gibt es diese Angaben erst jetzt?
Bisher gab es in der EU eine Ausnahmeregelung von der Kennzeichnungspflicht „für alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von über 1,2 Volumenprozent“, also auch für Wein. Die Weinbranche hat diese Sonderbehandlung immer mit dem Argument verteidigt, Wein sei ein Kulturgut, das nicht mit anderen Lebensmitteln auf eine Stufe gestellt werden könne. Diese Sonderbehandlung endet nun.