Ein massiver Wasserschaden an der Rückseite und am Boden eines von privat gekauften Wohnmobils wird von den Käufern in unserem Fallbeispiel erst nach dem ersten Campingurlaub entdeckt. Aus einem cent-großen Fleck wird nach der Prüfung durch einen Gutachter ein Totalschaden in Höhe von rund 50.000 Euro – fast so viel wie der ursprüngliche Kaufpreis.
Gewährleistung auf gebrauchte Wohnmobile
Dabei hat sich der vorinformierte Käufer vom Verkäufer extra im Kaufvertrag bestätigen lassen, dass kein Wasserschaden bekannt ist. Der Verkäufer versichert auch später noch, von einem Wasserschaden nichts gewusst zu haben.
Der Gutachter stellt allerdings fest, dass bei dem Wohmobil bereits versucht wurde, den Wasserschaden mit bestimmten Maßnahmen zu vertuschen.
Arglistige Täuschung
Im Rahmen des Privatkaufs hat die Familie im Fallbeispiel im Grunde keine Gewährleistungsansprüche. Ihr Anwalt ist aber der Meinung, seine Mandanten hätten eine berechtigte Chance, diesen Kaufvertrag rückgängig zu machen, weil sie - auch gestützt durch das Gutachten – den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten können.
Kauf eines gebrauchten Wohnmobils von Privat: Wer haftet?
Private Verkäufer dürfen durch eine Klausel im Kaufvertrag die gesetzlich vorgesehene Sachmängelhaftung ausschließen. Das ist beim privaten Autoverkauf üblich und bedeutet, dass die private Verkäuferin oder der private Verkäufer grundsätzlich nicht für Mängel an dem Fahrzeug haften muss.
Allerdings haften Privatverkäufer trotz Ausschluss der Sachmängelhaftung für Garantiezusagen und arglistig verschwiegene Mängel. Wichtig ist deshalb auch, wie der Zustand des Fahrzeugs etwa in einer Anzeige zum Beispiel bei Ebay/Kleinanzeigen dargestellt wird.
Kann der Käufer am Ende eine arglistige Täuschung nachweisen – das kann beispielsweise auch ein Hagelschaden oder ein manipulierter Tacho sein - darf der Kunde vom Kauf und dem Kaufvertrag zurücktreten.
Das Problem dabei ist, die Arglist zu beweisen, was oft schwierig ist. Ein Urteil zum Thema verschwiegener Mangel: Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat entschieden, dass der Käufer bei Verschweigen eines Hagelschadens an einem Wohnwagen vom Kaufvertrag zurücktreten kann (Urteil vom 7.12.2020, Az. 10 O 309/20).
Auch der Wasserschaden im Fallbeispiel wäre ein anzeigepflichtiger Mangel gewesen, über den der Verkäufer, wenn er davon weiß, ohne Aufforderung hätte informieren müssen.
Achten Sie also als Interessentin oder Interessent auf eigenhändige Reparaturen und Basteleien der Vorbesitzer, zum Beispiel an Gas- und Wasserleitungen. Lassen Sie sich die Rechnungen für bisherige Reparaturen aushändigen.
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Wohnmobil gebraucht kaufen beim Händler
Beim Händler haben Käuferinnen und Käufer gesetzlich die Gewährleistung auch beim Kauf eines gebrauchten Wohnmobils. Für jeden Kaufvertrag gilt eine gesetzliche Sachmängelhaftung von zwei Jahren – umgangssprachlich auch Gewährleistung genannt.
Kauft eine Privatperson ein gebrauchtes Wohnmobil von einem Unternehmer, wird die Sachmängelhaftung jedoch in der Regel durch den Vertrag auf ein Jahr verkürzt. Ganz ausschließen darf der Unternehmer die Haftung aber nicht.
Fallstricke beim Wohnmobilkauf umgehen – was wichtig ist
In jedem Fall empfehlen Experten, vor dem Kauf ein Gutachten anfertigen zu lassen. Die Kosten von etwa 200 bis 300 Euro dafür machen sich im Vergleich zu den Anschaffungskosten eines Wohnmobils von eventuell mehreren Zehntausend Euro bezahlt. Diese Gutachten erstellen spezialisierte Gutachter oder Dekra und TÜV.
Weil Feuchtigkeit bei Wohnmobilen ein kritischer Punkt ist, empfehlen Experten eine jährliche Dichtigkeitsprüfung. Bei neuen Wohnmobilen ist sie sogar Pflicht für den Erhalt der Garantie. Hier sollten potentielle Käufer nachfragen oder vor dem Kauf eine Feuchtemessung vornehmen lassen – sei es beim Händler oder von Privat.
Im Kaufvertrag sollte ausdrücklich zugesichert werden, dass das Wohnmobil keinen Feuchtigkeitsschaden hat. Experten raten, sich dabei nicht nur auf mündliche Zusagen zu verlassen. Ein Wasserschaden am Wohnmobil kann teure Reparaturen nach sich ziehen.
Auch andere wichtige Punkte sollte man sich im Kaufvertrag schriftlich zusichern lassen – wie zum Beispiel Sonderausstattung und Unfallfreiheit. Weitere Informationen über Kaufvertrag, Fallstricke und Dokumentvorlagen gibt es unter anderem beim ADAC, bei der Verbraucherzentrale, beim TÜV, bei AvD und ACE.
Wo darf man ein Wohnmobil parken und übernachten?
Einheitliche Vorschriften, die im Wohnmobil das Übernachten regeln, gibt es nicht. Das geht aber über das eigentliche Parken auf jeden Fall hinaus, was bedeutet, dass andere Vorschriften zu beachten sind. Einmalig Übernachten zur „Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit“ ist aber in der Regel zulässig. Dabei gehen die Behörden meist von einem Zeitraum von zehn Stunden aus.
Wichtig ist, dass zwischen dem Parken zum Übernachten und dem Campen unterschieden wird. Fahrer von Wohnmobilen sollten sich also nicht häuslich einrichten oder Campingmöbel aufstellen.
Jegliche Nutzung des öffentlichen Parkraums, welche über die Wiederherstellung der eigenen Fahrtüchtigkeit hinausgeht, bedarf einer Sondergenehmigung der zuständigen Gemeinde. Campen Fahrer unberechtigterweise, liegen die Bußgelder in Deutschland je nach Bundesland zwischen 10 und 2.500 Euro.
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Wohnmobil für längere Zeit abstellen – was ist erlaubt?
Wer zwischen den Reisen sein Wohnmobil für Wochen oder Monate abstellen will, kann das - etwa zuhause im eigenen Wohngebiet - unter bestimmten Bedingungen tun. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) erlaubt das Parken am Straßenrand oder auf Parkplätzen. Parkplatz suchende Anwohner können kaum etwas dagegen tun.
Wohnmobile und Camper dürfen allerdings keine Einfahrten zuparken, und auch an engen Straßenstellen darf nicht geparkt werden. Es muss ausreichend Platz für das Durchfahren von Fahrzeugen größtmöglicher Breite verbleiben: 2,55 Meter, zuzüglich eines Sicherheitsabstands von mindestens einem halben Meter. Häufig ist hierfür nicht ausreichend Platz.
Für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht gelten weitere Einschränkungen. Viele Kommunen reagieren inzwischen auf das unerwünschte Parken von Wohnmobilen oder Campern, indem sie die Fahrzeuge per Verkehrsschild von bestimmten Straßen oder Parkplätzen ausschließen.
Was bei einem Wohnwagen als Anhänger anders ist
Das Parken von angekoppelten Wohnanhängern ist erlaubt, wenn nicht durch Verkehrszeichen das Parken von Pkw mit Anhängern verboten ist. Solange ein Wohnwagen angekuppelt ist, dürfen Pkw und Wohnwagen ohne Zeitbegrenzung am Straßenrand geparkt sein.
Abgekoppelte Wohnwagen-Anhänger dürfen in Wohngebieten parken, aber nicht länger als zwei Wochen auf demselben Parkplatz. Ein neuer Zeitraum von zwei Wochen beginnt erst dann, wenn der Parkplatz zumindest kurzfristig für andere frei gemacht worden ist. Der Ordnungsdienst oder die Polizei notieren daher die Ventilstellung parkender Anhänger, um feststellen zu können, ob der Hänger bewegt worden ist.
Ein Wohnmobil ausleihen – Fallstricke und Tipps
Besonders wichtig sind beim Mieten eines Wohnmobils sind Sicherheit, Überladung und Führerschein. Die Zulassungsgrenze von 3,5 Tonnen für das Gesamtgewicht kann unwissentlich leicht überschritten werden. Daraus können Probleme in Bezug auf die Fahrerlaubnis und auf die Fahrzeugpapiere entstehen. Führerschein und Papiere sollten deshalb überprüft werden und korrekt sein.
Hintergrund: Wer erst nach 1999 seinen Pkw-Führerschein B gemacht hat, ist bislang auf Reisemobile bis 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse beschränkt.
Vor dem Ausleihen nach der maximalen Zuladung des Wohnmobils fragen, denn umfangreiche Sonderausstattung kann die Zuladungsmöglichkeit erheblich reduzieren. Fahren Sie im Zweifel mit dem Wohnmobil auf die Waage. Wer mit einem überladenen Wohnmobil unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld – das kann vor allem im Ausland sehr teuer werden.
5 Tipps Urlaub mit dem Wohnmobil - das brauchen Sie unbedingt
Unterwegs und doch Zuhause - mitt einem Wohnmobil geht das. Aber einige Dinge sollten Sie unbedingt beachten.
Überladenes Wohnmobil in Deutschland
Vor allem zur Hauptreisezeit im Sommer wird auf den Reiserouten verstärkt kontrolliert. In Deutschland fallen die Bußgelder und Strafen noch relativ moderat aus. Liegt das Wohnmobil um bis zu zehn Prozent über dem Limit, kostet das 30 Euro - bei einer Überladung um 350 Kilo. Bei mehr als 700 Kilogramm Mehrgewicht – also über 20 Prozent - gibt es einen Punkt in Flensburg. Zudem fallen 95 Euro Strafe an. Ab 30 Prozent über dem Limit sind es 235 Euro und ein Punkt.
Überladener Camper im Ausland
Im Ausland verfährt man strenger. In Frankreich etwa drohen bei zu viel Ladung bis zu 750 Euro Strafe. Bereits bei mehr als fünf Prozent über dem zulässigen Gesamtgewicht wird die Weiterfahrt untersagt. In Italien kostet Übergewicht bis zu 1.700 Euro, in Österreich bis zu 5.000 Euro und in Großbritannien sogar 6.000 Euro in der Spitze. Eine Toleranz wird nirgendwo gewährt.
Mautsätze im Urlaubsland steigen
Autobahnmaut wird in Deutschland nur für Lkw ab 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht fällig.
Im europäischen Ausland ändern sich die Mautsätze und -regeln oft schon an der 3,5-Tonnen-Grenze – jedoch spielen teils auch noch andere Faktoren eine Rolle, wie etwa Fahrzeughöhe und Achsenzahl. Besitzerinnen und Besitzer schwerer Reisemobile müssen hier teils deutlich mehr berappen bei der Maut als Fahrer leichterer Modelle.
Camper mieten im Ausland: Führerschein und Geschwindigkeit
Urlauber, die im Ausland einen Camper mieten, sollten bei der Auswahl der Fahrzeugkategorie darauf achten, dass das Fahrzeug mit dem eigenen Führerschein auch gefahren werden darf. Reicht die eigene Fahrerlaubnis nicht aus, handelt es sich um Fahren ohne Fahrerlaubnis. Es drohen hohe Strafen, und im Schadensfall kann es zum Wegfall des Versicherungsschutzes führen.
Unterschiedliche Geschwindigkeitsbeschränkungen
Auf deutschen Autobahnen gilt kein generelles Tempolimit, aber Wohnmobile über 3,5 Tonnen dürfen nur mit 100 Stundenkilometern schnell unterwegs sein - Dickschiffe über 7,5 Tonnen sogar nur mit 80 Stundenkilometern.
Auch im europäischen Ausland dürfen Mobile über 3,5 Tonnen auf Autobahnen fast überall nur langsamer unterwegs sein als die leichteren Camper.
Tipp: Vorsicht bei der Rückgabe des Wohnmobils bei einer Autovermietung - ähnlich wie bei Mietwagen auch bei Wohnmobilen darauf achten, welche Schäden bei der Übernahme und bei der Abgabe des Fahrzeugs dokumentiert werden.
Steuerrecht: Zweitwohnsitz Wohnmobil – das ist wichtig
Ein Wohnmobil als dauerhafter Zweitwohnsitz – etwa am Arbeitsort - berechtigt bei der Steuererklärung nicht automatisch zum geltend machen einer doppelten Haushaltsführung. Wer mit dem Wohnmobil oder Camper regelmäßig zwischen Arbeits- und Wohnort hin- und herfährt, kann diese Steuererleichterung nicht nutzen – Camper oder Wohnwagen gelten durch das Pendeln nicht als zweiter Wohnsitz.
Wenn der Camper am Arbeitsort stehen bleibt, kann es allerdings sein, dass etwa ein als Zweitwohnsitz dauerhaft genutzter Wohnwagen auf einem Campingplatz dazu führt, dass die Kommune dort eine Zweitwohnungssteuer erhebt.