Zahnzusatzversicherungen im Check.

Füllungen, Implantate, Kronen

Lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung?

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Marcel Fehr
Marcel Fehr auf der CMT
Autor/in
Michael Herr

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen beim Zahnersatz einen Teil der Kosten, meist für günstige Standardlösungen. Dennoch kann man auf die Zahnzusatzversicherung oft verzichten.

Füllungen, Implantate oder Kronen können hohe Kosten verursachen - und nur wenige Menschen kommen in ihrem Leben daran vorbei. Bei gesetzlichen Krankenkassen muss man einen Teil der Kosten für Zahnersatz fast immer selbst bezahlen. Private Zahnzusatzversicherungen versprechen, diese Kostenlücke zu füllen. Trotzdem raten Experten bei der Zahnlücke meistens auch zur Versicherungslücke. Alles Wichtige im Überblick.

Zahnersatz: Vorbelastung und Anspruch
Leistungen Zahnzusatzversicherung
Bonusheft: Vorsorgeuntersuchungen
Wann Zahnzusatzversicherung abschließen?
Lohnt sich ein Anbieterwechsel?
Was gilt für Privatversicherte?

Zahnersatz: Vorbelastung und Anspruch entscheidend

Der durchschnittliche Versicherte bekommt von den Anbietern am Ende weniger Geld für Behandlungen, als er über die gesamte Versicherungszeit eingezahlt hat. Andernfalls würden die Versicherungen solche Policen nicht anbieten.

Dennoch kann für den Einzelnen der Abschluss eines Vertrags für eine Zahnzusatzversicherung Sinn machen. Zwei Faktoren sind dabei zu beachten:

  • die Zahngesundheit der Betroffenen

Wer schon in jungen Jahren Probleme mit den Zähnen hatte, ist ein potentieller Kandidat für eine Versicherung. Füllungen müssen in aller Regel irgendwann erneuert werden. Bei Betroffenen ist die Wahrscheinlichkeit also erhöht, dass sie im Verlauf ihres Lebens regelmäßig zahnmedizinische Eingriffe benötigen.

  • ästhetischer Anspruch

Der zweite wichtige Faktor ist der ästhetische und technische Anspruch, den man an Zahnbehandlungen hat. Für übliche Krankheitsbilder bieten die Ärzte medizinische Standardlösungen an, die vergleichsweise günstig sind und von den Krankenkassen mit bis zu 75 Prozent finanziell bezuschusst werden.

Bei Löchern in den Backenzähnen sieht die Regelversorgung zum Beispiel bislang noch eine Amalgamfüllung vor, die von den gesetzlichen Krankenkassen sogar vollständig bezahlt wird. Wer sich damit nicht zufrieden gibt, sondern ein unauffälliges Keramikinlay wünscht, muss die Mehrkosten von rund 700 Euro dafür selbst stemmen. Es sei denn, die Person hat eine Zahnzusatzversicherung, die die Kosten erstattet. Für Keramikimplantate können ohne Weiteres insgesamt über 4.000 Euro fällig werden.

Wer beim Thema Zahngesundheit vorbelastet ist und Wert auf hochwertigen Zahnersatz legt, für den kann sich eine solche Versicherung lohnen. Auch wenn man weiß, dass es eine erbliche Vorbelastung gibt, sollte man sich mit dem Thema beschäftigen. Zu den "Must haves" bei den Versicherungen gehören diese Policen aber nicht.

Absichern oder Mut zur Lücke?

Bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat man einen ganzheitlichen Blick auf das Thema, wie Peter Grieble, verantwortlich unter anderem für die Sachbereiche Versicherungen und Gesundheit, erklärt: "Es gibt ein paar Versicherungen, die elementare Lebensrisiken, die mit enormen Kosten verbunden sein können, absichern. Dazu gehören zum Beispiel die Berufsunfähigkeitsversicherung, private Haftpflicht, Versicherung gegen Kinderinvalidität und unter Umständen auch die Rechtsschutzversicherung. Die Schadenssummen, die eine Zahnzusatzversicherung abdeckt, sind dagegen klein. Wir empfehlen daher, immer erst diese großen Risiken abzusichern."

Alternativ kann man für den Zahnersatz auch regelmäßig Geld zur Seite legen, auf das man im Fall der Fälle zugreifen kann.  

Welche Leistungen deckt die Zahnzusatzversicherung ab?

Was von den Zahnzusatzversicherungen abgedeckt wird, ist höchst unterschiedlich. Günstige Tarife decken oft nur den Eigenanteil ab, der für die medizinische Regelversorgung anfällt. Solche Versicherungen sind schon für weniger als zehn Euro im Monat zu haben.

Am anderen Ende des Leistungsspektrums stehen Tarife, die auch bei teuren Keramikimplantaten beinahe den gesamten Eigenanteil der Versicherten erstatten. Laut Stiftung Warentest können für einen solchen Tarif über 70 Euro im Monat fällig werden. Angebote mit einem guten Preis-Leistungsverhältnis kann man sich bei der Stiftung Warentest vorschlagen lassen.

Gehört eine professionelle Zahnreinigung dazu?

Ob eine professionelle Zahnreinigung mit versichert ist hängt vom jeweiligen Tarif ab. Gerade teurere Tarife übernehmen mitunter Leistungen, die nicht unmittelbar zum Spektrum Zahnersatz gehören. Dazu gehört beispielsweise Akkupunktur, Hypnose bei einem Eingriff oder eben eine professionelle Zahnreinigung.

Für die Wahl des Tarifs sollte die Zahnreinigung allerdings nicht ausschlaggebend sein. Dafür fällt eine solche Behandlung finanziell zu wenig ins Gewicht. Auch viele gesetzliche Kassen bieten einen Zuschuss zur Zahnreinigung als Zusatzleistung an.

Bonusheft: Sollte man regelmäßig zum Zahnarzt gehen?

Aus gesundheitlichen und finanziellen Gründen sollte man regelmäßig zum Zahnarzt gehen. Grundsätzlich zahlen die Zahnzusatzversicherungen zwar auch, wenn die Vorsorgeuntersuchungen nicht wahrgenommen werden, erklärt Barbara Werner vom Online-Ratgeber "Finanztip": "Viele Versicherungen erhöhen ihren Zuschuss zu Behandlungen auf bis zu 100 Prozent, wenn das Bonusheft regelmäßig geführt wurde."

Die Gesetzlichen Krankenkassen bezuschussen bei Zahnersatz die "medizinische Regelversorgung", also die Standardbehandlung für die jeweiligen Krankheitsbilder. Dieser gesetzliche Zuschuss steigt, wenn im Vorfeld regelmäßig Vorsorgeuntersuchungen wahrgenommen und im sogenannten Bonusheft vermerkt wurden: Ein Zuschuss von 60 Prozent zu den Behandlungskosten der Regelversorgung steht jedem zu.

Wer in den fünf Jahren vor der Behandlung Kontrollen nachweisen kann, erhält 70 Prozent, nach zehn Jahren gibt es den Höchstsatz von 75 Prozent. Wer sich nun für eine höherwertige Lösung, wie ein Implantat entscheidet, hat trotzdem Anspruch auf den gesetzlichen Festzuschuss zur Regelversorgung.

Kann man eine Versicherung erst abschließen, wann man sie braucht?

Man kann auch eine Versicherung abschließen, wenn bereits feststeht, dass man eine Behandlung braucht. Allerdings werden die Kosten für diese Behandlung dann in aller Regel nicht übernommen. Viele Verträge haben nach Abschluss sogar eine Wartezeit von mehreren Monaten, bis die Versicherungen zum ersten Mal Leistungen übernehmen.

Nur ganz vereinzelt gibt es Tarife, die damit werben, auch die Kosten zur Behandlung von Vorerkrankungen zu tragen. Weil deren Leistungsumfang aber sehr klein sind, raten Fachleute davon ab.

Sollte man eine Zahnzusatzversicherung möglichst früh abschließen?

Bei einigen Tarifen kann man die Beiträge ein wenig reduzieren, wenn man sie möglichst früh abschließt. Die Stiftung Warentest hat 287 Zahnzusatztarife unter die Lupe genommen. Die meisten davon werden mit der Zeit automatisch teurer. Es gibt aber auch einige Tarife ohne Altersanpassung. Da bleibt der Beitrag niedriger, je früher die Versicherung abgeschlossen wird.

Das muss aber nicht heißen, dass es sich lohnt, so einen Vertrag schon mit Mitte 20 abzuschließen. Denn für die allermeisten wird Zahnersatz erst ab 40 zum großen Thema. Da zahlt man unter Umständen schon jahrzehntelang ein, ohne eine Leistung bekommen zu haben. Stiftung Warentest empfiehlt: Wer eine Zahnzusatzversicherung will, sollte sie mit Mitte 30 oder Anfang 40 abschließen.

Welche Laufzeiten gelten?

Zahnzusatzversicherungen laufen unbefristet. Allerdings gibt es in der Regel Mindestlaufzeiten, in denen der Vertrag nicht gekündigt werden kann. Häufig liegen diese zwischen einem und zwei Jahren.

Danach können die Verträge gekündigt werden, häufig mit einer Frist von drei Monaten, die sich entweder auf das Datum des Vertragsabschlusses beziehen oder den Jahreswechsel.

Lohnen sich Anbieterwechsel?

Ein regelmäßiger Versicherungswechsel macht aus verschiedenen Gründen keinen Sinn. Zunächst ist der Abschluss aufwendiger als bei einer Kfz-Versicherung: In aller Regel müssen die Interessenten dabei einen langen Fragebogen zu ihrer Zahngesundheit ausfüllen. Hierbei sollte unbedingt wahrheitsgemäß geantwortet werden. Wer ein Problem verschweigt, hat im Zweifel keinen Versicherungsschutz, wenn es darauf ankommt.

Zweitens gewähren die meisten Zahnzusatzversicherungen den vollen Schutz erst nach einiger Zeit. Das bedeutet, dass es im ersten Jahr nach Vertragsabschluss ein finanzielles Limit gibt, bis zu dem Rechnungen eingereicht werden können. Dieses Limit steigt mit den Jahren. Wer seinen Vertrag wechselt, fällt hier in der Regel wieder auf das Ausgangsniveau zurück.

Zuletzt ist auch der finanzielle Anreiz zum Wechsel kleiner, als bei der Autoversicherung: Einen harten Preiskampf um Neukundinnen und -kunden findet bei Anbietern von Zahnzusatzversicherungen in aller Regel nicht statt.

Was gilt bei Privatversicherten?

Zahnzusatzversicherungen sind private Versicherungen, die Mitgliedern der gesetzlichen Krankenkassen offenstehen. Privat Vollversicherte haben bei der Zahngesundheit meistens eine bessere Absicherung als gesetzlich Versicherte. Peter Grieble, Versicherungs- und Gesundheitsexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, erklärt: "Privat Vollversicherte haben bei dem Thema zahnärztliche Leistungen auch mehr Wahlmöglichkeiten: Wer eine höhere Absicherung möchte, kann hier bei seiner Versicherung einen Tarif wählen, der die gewünschte Leistung abdeckt." Allerdings können die Versicherungen auch bei einem solchen internen Wechsel eine neue Gesundheitsprüfung verlangen.

Weil für einige ein Wechsel in einen teureren Tarif aus Kostengründen nicht infrage kommt, gibt es mittlerweile dennoch einige wenige Zahnzusatzversicherungen, die sich an Privatpatienten richten. Deren Konditionen unterscheiden sich allerdings völlig von den Tarifen der Zusatzversicherungen für gesetzlich Versicherte. 

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