Ex-Landrat Pföhler wird im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe im Ahrtal nicht wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Die Staatsanwaltschaft sieht keine hinreichenden Beweise für eine Anklage und hat die Ermittlungen eingestellt.
Ex-Landrat Pföhler wird im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe im Ahrtal nicht wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Die Staatsanwaltschaft sieht keine hinreichenden Beweise für eine Anklage und hat die Ermittlungen eingestellt.