Nach einem Preisvergleich kommt dann meist der Anbieterwechsel. Der kann schief gehen (so wie bei mir), häufig geht aber alles glatt, wenn Sie paar Tipps beachten.
Nicht selbst kündigen
Wenn Sie einen neuen Anbieter etwa mit einer Preisvergleichsseite gefunden haben, sollten Sie bei seinem bisherigen Anbieter anrufen und erfragen, wie lange Ihr jetziger Vertrag noch läuft. Hier können Sie durchaus durchblicken lassen, dass Sie kündigen möchten. Keinesfalls sollten Sie aber direkt kündigen, sondern das immer den neuen Anbieter machen lassen. Planen Sie genug Zeit dafür ein, innerhalb eines Monats kann der Wechsel schief gehen.
Nummer mitnehmen
Am selben Ort können Sie Ihre Telefonnummer zum neuen Anbieter mitnehmen, mit dem Fachbegriff "portieren" genannt. Dazu gibt es oft ein Anbieterwechselformular, das genau ausgefüllt werden muss. Wichtig sind dabei, dass Name und Anschrift exakt so angegeben werden, wie sie beim alten Anbieter registriert sind.
Geben Sie darauf auch sämtliche Rufnummern an, die Sie mitnehmen möchten. Schicken Sie es am besten per Post oder faxen es an den neuen Anbieter. Ein Foto als Anhang einer E-Mail kann unter Umständen nicht richtig erkannt werden.
Fragen Sie nach ein paar Tagen beim neuen Anbieter nach, ob auch wirklich alle Unterlagen vorhanden sind oder ob noch was fehlt.
Möglichst ohne Unterbrechung
Hat der alte Anbieter mitbekommen, dass Sie wechseln wollen, darf er die Versorgung nicht einstellen, auch wenn der alte Vertrag bereits ausgelaufen ist. So steht es im Gesetz.
Der bisherige Anbieter muss solange weiterversorgen, bis der neue übernommen hat. Am Tag der Umstellung darf es zwar zu einer Unterbrechung kommen, die darf aber insgesamt nicht länger als einen Tag dauern.
Beschwerde
Sollte es doch zu einer längeren Unterbrechung der Versorgung kommen, sollten Sie sich bei der Bundesnetzagentur schriftlich beschweren. Ein entsprechendes Formular gibt es online auf der Webseite, sowie eine Rufnummer zu einer Hotline der Bundesnetzagentur. Dass es durchaus Probleme beim Wechsel geben kann, zeigt die Zahl der Beschwerden, die 2014 bei 28.000 lag.