Erste Unterstützung suchen und sich Zeit verschaffen
- Verwandte, Nachbarn, enge Freunde informieren und um Hilfe bitten
- Pflegeberatung aufsuchen (kostenlos z.B. beim örtlichen Pflegestützpunkt)
- Falls das Arbeiten wegen Organisieren der Pflege kurzzeitig nicht möglich sein sollte: beim Arbeitgeber freistellen lassen (nur mit ärztlicher Bescheinigung der voraussichtlichen Pflegebedürftigkeit bis zu zehn Tage möglich, nach Antrag bei der Pflegekasse: Erhalt von Pflegeunterstützungsgeld)
- Bei längerfristiger Übernahme der Pflegeaufgaben von Angehörigen: Antrag auf Pflegezeit (ganz oder teilweise unbezahlte Freistellung von der Arbeit für bis zu 6 Monate, möglich für Arbeitnehmer eines Unternehmens mit mehr als 15 Beschäftigten)
- Falls Wunsch oder Notwendigkeit besteht, Angehörige(n) länger selbst zu pflegen: Informieren über „Familienpflegezeit“
Pflegegrad beantragen
- Antragsformular ausfüllen und an Pflegeversicherung verschicken
- Informationen einholen, welche Lebensbereiche („Module“) maßgeblich für den Pflegegrad sind (Körperpflege wichtiger Bereich, Bedarf beim Einkauf/Hauswirtschaft gibt keine Punktebewertung für einen Pflegegrad)
- Bis zum Termin für die Begutachtung: Begutachtung vorbereiten, evtl. Pflegetagebuch führen
Nach der Begutachtung
- Prüfen, ob die Einstufung in den Pflegegrad nachvollziehbar ist oder ob Widerspruch eingelegt werden sollte
- Informieren, welche finanziellen Leistungen bei diesem Pflegegrad erfolgen
Was dann zu tun ist:
- Die Pflege planen, Unterstützung organisieren und ggf. die Vereinbarkeit mit dem Beruf klären, auch hier berät z.B. der örtliche Pflegestützpunkt und hilft bei der Strukturierung bzw. hat Adressen empfehlenswerter Hilfsangebote
Expertin: Tanja Fröhlich, Leiterin Pflegestützpunkt