Pflichtleistungen sind gleich
Alle gesetzlichen Krankenkassen müssen bestimmte Pflichtleistungen bieten, die der Gesetzgeber ihnen vorschreibt. Dazu zählen normale Kontrolluntersuchungen, Standardimpfungen, Therapien schwerer Krankheiten sowie die Behandlung von Unfällen und die Nachsorge.
Unterschiede in Service und Zusatzleistungen
Einige gesetzliche Krankenkassen haben Beratungsstellen vor Ort, andere sind vor allem telefonisch oder online zu erreichen. Außerdem unterscheiden sich die Kassen in den angebotenen Zusatzleistungen.
Unterschiedliche Kosten
Es gibt den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent. Hinzu kommt noch der sogenannte kassenindividuelle Zusatzbeitrag.
Wann Sie wechseln können
Der Wechsel ist möglich, wenn Sie seit mindestens 18 Monaten Mitglied sind, oder wenn die Krankenkasse den Beitrag verändert. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Kalendermonate.
Nicht wechseln sollten Sie jedoch, wenn Ihre bisherige Krankenkasse eine nicht-standardmäßige Leistung genehmigt hat, Sie sie aber noch nicht angetreten haben – sonst verlieren Sie vielleicht diese Leistung.
Wie Sie wechseln können
1. Sie beantragen die neue Mitgliedschaft bei der gesetzlichen Krankenkasse Ihrer Wahl.
2. Sie kündigen der bisherigen Kasse schriftlich.
3., Sie legen der neuen Kasse die offizielle Kündigungsbestätigung der bisherigen Kasse vor und melden sich an.
Experte: Peter Springborn, Geschäftsführer des Sozialverbands VdK Saarland