Wegweisendes Urteil

Endlich Hepatitis als Berufskrankheit bei Feuerwehrmann anerkannt

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Bei einem Einsatz mit der Freiwilligen Feuerwehr infiziert sich Rüdiger Konen aus Bruttig-Fankel mit einer lebensgefährlichen Hepatitis B. Über sechs Jahre weigert sich die Unfallkasse Rheinland-Pfalz, die Infektion als Berufskrankheit anzuerkennen. Ein Urteil des Bundessozialgerichts hat den Streit Ende Juni 2023 beendet - zugunsten von Rüdiger Konen.

Rüdiger Konen stand bis vor sechs Jahren als Unternehmer und zweifacher Familienvater mitten im Leben. Der heute 54-Jährige engagierte sich in seiner Freizeit bei der Freiwilligen Feuerwehr, half Menschen zu retten und kam dabei selbst zu Schaden. Doch durch sein erstrittenes Urteil sind auch andere Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr künftig besser abgesichert, wenn sie sich als Ersthelfende eine Infektion zuziehen.

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Autor/in
SWR Fernsehen