Ab dem 1. Januar sollen Sanierungskosten in einer Straße auf alle Eigentümer eines Stadtgebiets verteilt werden. Doch in der Brückenstraße in Konz sollen die Arbeiten noch kurzfristig in 2023 beginnen und die Anlieger zahlen. Die Stadt begründet das so:
Die Anlieger der Brückenstraße empfinden das nicht als gerecht. Sie haben eine Ablösevereinbarung zugeschickt bekommen. Bis zum 8. Dezember haben sie Zeit, zu unterschreiben. Die Kosten wären damit fix, können nicht mehr steigen. Allerdings verlieren die Eigentümer dann das Recht, Widerspruch einzulegen.