- Die Nachfrage nach Wärmepumpen steigt
- Lohnt sich eine Wärmepumpe?
- Handwerkerleistung absichern: Verzögerung bei Arbeitsbeginn vorbeugen
- Zusätzliche Kosten vermeiden: Haftpflichtversicherung und Anzahlungen
Die Nachfrage nach Wärmepumpen steigt
Wer sich aktuell eine Wärmepumpe installieren will - oder es schlicht muss, weil die Alte defekt ist - muss unter Umständen ganz schön lange warten. Sowohl an Geräten als auch an Fachkräften mangelt es. Da kann es durchaus zu Auftragsverzögerungen und Ausfällen kommen.
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Handwerkerleistung absichern: Verzögerung bei Arbeitsbeginn vorbeugen
Als Verbraucher kann man schon bei Vertragsschluss Einfluss darauf nehmen, dass die Bearbeitung des Auftrags nicht im Sande verläuft. Der Stuttgarter Rechtsanwalt Benjamin Stillner empfiehlt Verbrauchern, mit dem Unternehmen einen konkreten Termin zu vereinbaren, zu dem die Leistung spätestens erfolgen soll.
Wird im Vertrag jedoch kein schriftlicher Termin festgehalten, fordert das Gesetz vom Handwerker trotzdem, die Leistung in einer angemessenen Zeit zu erbringen. Was das genau bedeutet, kommt auf den Einzelfall an. Wartet ein Kunde jedoch zum Beispiel mit einer nicht funktionierenden Heizung dringend auf Ersatz, dann ist ein halbes Jahr sicher schon unangemessen lang.
Stillner rät außerdem, das Unternehmen darüber aufzuklären, dass bei Nichteinhalten der Fristen auf einen anderen Betrieb ausgewichen werde und für die Verzögerungen und Mehrkosten in so einem Fall mit Schadensersatzforderungen zu drohen.
Vertrag mit dem Handwerker-Betrieb kündigen oder zurücktreten
Wenn Fristen nicht eingehalten werden, haben Verbraucher außerdem die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten oder ihn zu kündigen. Jurist Karl Dieter Möller weist darauf hin, dass Werkverträge ohne die Angabe von Gründen zwar jederzeit gekündigt werden können, der Kunde die bis dahin erbrachte Leistung jedoch selbst bezahlen müsse.
Er rät daher zu einem Rücktritt vom Vertrag: Wenn die Frist versäumt würde, könne man dann einen anderen Handwerker beauftragen und alle Schäden, die infolgedessen entstehen, vom alten Handwerker zurückverlangen.
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Zusätzliche Kosten vermeiden: Haftpflichtversicherung und Anzahlungen
Verbraucher sind bei Handwerker-Leistungen nicht zur Zahlung einer Vorkasse verpflichtet. Zahlungen muss der Kunde erst leisten, wenn der Auftrag fertig und mängelfrei abgenommen ist.
Vorleistungspflichtig sind jedoch den gesetzlichen Vorschriften zufolge die Handwerker. Als individualvertragliche Vereinbarung zwischen Handwerker und Kunde ist eine Bezahlung oder Anzahlung vorab allerdings möglich – in Zeiten des Handwerkermangels kann es durchaus vorkommen, dass Betriebe darauf bestehen. Der Kunde muss sich dann überlegen, ob er darauf eingehen möchte.
Um zusätzliche Kosten durch Schäden zu verhindern, ist außerdem sinnvoll, den Betrieb nach seiner Haftpflichtversicherung zu fragen. Für Schäden bei anderen wie den Nachbarn hilft es auch, wenn man selbst eine Haftpflichtversicherung hat. Denn sonst gilt: Wenn der Handwerker beim Nachbarn Schäden verursacht und diese selbst nicht bezahlen kann, muss der Auftraggeber dafür haften.