Wenn ein Unglück passiert, muss es schnell gehen. Helfer und andere Verkehrsteilnehmer müssen dabei einiges beachten. SWR-Rechtsexperte Karl-Dieter Möller erklärt, was erlaubt ist und wer im Schadenfall haftet.
Dürfen Feuerwehr, Polizei, Krankenwagen zu schnell bei Rot über die Ampel fahren?
Nein, zwar sind sie als Sonderfahrzeuge von den Regeln der Straßenverkehrsordnung teilweise befreit, vor allem, wenn es darum geht, Menschenleben zu retten oder gesundheitliche Schäden abzuwenden, aber auch Sonderfahrzeuge, wie Polizei oder Rettungswagen dürfen nur bei größtmöglicher Sorgfalt ihre Sonderrechte wahrnehmen, denn die Sonderrechte haben Grenzen.
Wenn ein Einsatzfahrzeug über eine rote Ampel fährt, muss sich der Fahrer vergewissern, dass die anderen Verkehrsteilnehmer ihn wahrnehmen. Bei einer Kreuzung mit roter Ampel muss er im Zweifel im Schritttempo fahren. Und das Martinshorn muss rechtzeitig vor der Kreuzung eingeschaltet werden.
Was ist, wenn ich kein Martinshorn höre?
Die Sonderrechte der Einsatzfahrzeuge gelten grundsätzlich nur, wenn Blaulicht und Martinshorn zusammen eingeschaltet sind. Das Blaulicht allein reicht nicht aus, um Sonderrechte wahrzunehmen.
Trotzdem sollte man in der Nähe von Rettungswagen möglichst aufmerksam fahren, auch wenn nur das Blaulicht eingeschaltet ist.
Falls ein Autofahrer ein Blaulichtfahrzeug nicht genau orten kann, muss er sich an den anderen Autofahrern orientieren.
Muss man jederzeit jedem Einsatzfahrzeug Vorfahrt gewähren?
Setzt das Fahrzeug blaues Blinklicht zusammen mit dem Martinshorn ein: Ja. Nach § 38 Abs. 1 StVO darf beides zusammen nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten. In der Verordnung heißt es: "Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen."
Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden. Es mahnt zu gesteigerter Aufmerksamkeit und Vorsicht, gibt dem Verwender aber nicht automatisch ein Vorfahrtsrecht.
Was ist, wenn ich mein Fahrzeug beschädige, weil ich einem Einsatzwagen ausgewichen bin?
Auch wenn ein Unfall allein durch Ausweichen verursacht wird, ohne dass sich die Fahrzeuge berühren, kann der Verursacher haftbar sein. Aber: Wer einem Einsatzfahrzeug ausweicht, muss besonders vorsichtig sein.
Beschädigt er beispielsweise sein eigenes Fahrzeug an einer hohen Bordsteinkante, wird genau geprüft, ob es eine andere Möglichkeit gab, auszuweichen oder den Schaden zu vermeiden.
Wird ein anderes Fahrzeug beschädigt, ist meist der unvorsichtig Ausweichende haftbar. Kollidieren zwei Fahrzeuge, wird die Mitschuld oft hälftig geteilt. Die Einsatzfahrzeuge sind selten in der Mithaftung.
Darf ich das Tempolimit überschreiten, um einem Rettungswagen Platz zu machen?
Ja. Allerdings muss man tatsächlich darauf achten, dass andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden.
Und man darf nur so lange zu schnell fahren, wie es nötig ist, also bis man ausweichen kann.
In der Rechtssprache heißt das Recht, Regeln zu verletzen "Rechtfertigender Notstand": Wenn Leib und Leben in Gefahr sind, darf man auch ein Tempolimit überschreiten oder rote Ampeln überfahren.
Kurze Frage, kurze Antwort Darf ich zu schnell fahren, um einen Krankenwagen durchzulassen?
Eine Situation, in der sich der Puls beschleunigt: Von hinten kommt ein Krankenwagen mit Tütata und Blaulicht. Der Tacho zeigt schon 60 km/h, obwohl nur 50 erlaubt sind. Ist es ok, aufs Gaspedal zu treten, oder wird's teuer, wenn's blitzt?
Und wie ist das, wenn ich geblitzt werde?
Im Regelfall wird dann auch das Einsatzfahrzeug geblitzt, dann wird Ihr Rotlicht-Verstoß nicht verfolgt.
Muss ich immer nach rechts ausweichen und anhalten, wenn ein Einsatzfahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn hinter mir kommt?
Nein, man muss immer der Situation angemessen reagieren. Kann das Einsatzfahrzeug auf der Landstraße links überholen, dann ist es möglicherweise besser, nur etwas langsamer zu fahren, um es vorbeizulassen.
Schrittgeschwindigkeit auf der Autobahn: Rettungsgasse bilden!
Viele denken, dass man die Rettungsgasse erst bilden muss, wenn ein Unfall passiert ist oder man Rettungsfahrzeuge sieht. Das ist falsch.
Eine Rettungsgasse wird immer dann schon vorbeugend gebildet, wenn der Verkehr auf der Autobahn in Schrittgeschwindigkeit fällt.
Darf ich auf den Seitenstreifen fahren, um die Rettungsgasse zu schaffen?
Nein, der ist Einsatzfahrzeugen vorbehalten. Anderes gilt nur, wenn er ausdrücklich für den Verkehr freigegeben wurde.
Müssen die Einsatzfahrzeuge zwingend die Rettungsgasse benutzen?
Nein. Sie dürfen den Weg wählen, der für ihre Zwecke am besten geeignet ist.
Darf man wieder zusammenrücken, wenn die Einsatzfahrzeuge durch sind?
Nein, es können noch weitere Fahrzeuge kommen – Abschleppwagen zum Beispiel.
Erst wenn sich der Stau auflöst und der Verkehr wieder fließt, ist die Rettungsgasse nicht mehr nötig.
Warum ist gaffen gefährlich?
Gaffer sind ein großes Ärgernis für die Polizei und die Einsatzkräfte. Denn Gaffer setzen das Leben der Unfallopfer aufs Spiel und missachten deren Persönlichkeitsrechte.
Oft behindern oder verzögern Gaffer die schnelle Fahrt der Rettungskräfte zum Unfallort. Sie versperren Wege und blockieren im schlimmsten Fall sogar die Zufahrt zur Unfallstelle. Außerdem bremsen Gaffer ihre Autos oder Lkw an der Unfallstelle deutlich ab, um filmen oder fotografieren zu können. Dadurch entsteht ein Rückstau, Rettungsfahrzeuge erreichen den Unfallort verspätet. Im schlimmsten Fall passieren Folge- und Auffahrunfälle. Für die Unfallopfer endet das im schlimmsten Fall tödlich, denn für sie zählt jede Minute.
Seit 2021 gibt es höhere Strafen fürs Gaffen.