Instandhaltung oder Sanierung

Modernisierung und Mieterhöhung – was geht, was geht nicht?

Stand
Autor/in
Martin Küstermann
Onlinefassung
Heidi Keller

Sanierung, Modernisierung – klingt gut: Die Wohnung soll energiesparender und schöner werden. Für Mieter heißt das oft: Mieterhöhung. Was dürfen Vermieter umlegen? Gibt es Grenzen?

Die Hälfte aller Wohngebäude in Deutschland wurde vor den 1980er Jahren gebaut. Daher stehen nach wie vor viele Sanierungsarbeiten an. 

Weil der Vermieter in bestimmten Fällen die Mieter an den Kosten beteiligen kann, bedeutet für Mieter eine Gebäudesanierung und Modernisierung oft auch eine Mieterhöhung. Wie weit die Mieterhöhung gehen darf, darüber wird oft gestritten.

Was darf der Vermieter auf die Miete umlegen, wenn es um Instandhaltung oder Modernisierung geht? Wieviel darf die Miete dabei insgesamt steigen? Und welche Reparaturen muss man als Mieter selbst zahlen? Wir haben wertvolle Tipps.

Wer entscheidet über Instandhaltung oder Modernisierung? 

Sanierungen, insbesondere energetische Sanierungen, sind teuer - sparen aber anschließend auch beim Unterhalt und den Energiekosten. Ob ein Gebäude saniert wird oder nicht, entscheidet der Vermieter. Mieter können eine Sanierung oder Modernisierung daher auch nicht einfordern, wenn der Vermieter sich nicht um den Zustand des Hauses kümmert. 

Durch eine Sanierung können Mieter Energiekosten sparen. Zuvor müssen die Bewohner aber auch den Lärm und andere Unannehmlichkeiten durch die Baumaßnahmen und Handwerkerarbeiten dulden.   

Am Ende kann durch die Modernisierung auch die Miete steigen - nicht selten eine unangenehme Überraschung. Wer lange in seinem alten Vertrag eine günstige Miete hatte, muss sich möglicherweise an den Kosten der Modernisierung von Dach, Fassade, Heizung oder Haustür beteiligen und deutlich mehr Miete zahlen. 

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Instandsetzung oder Modernisierung – was ist der Unterschied? 

Über die Zuordnung der Baumaßnahmen zur regulären Instandsetzung eines Gebäudes oder zur Modernisierung entstehen oft Diskussionen zwischen Mietern und Vermietern. 

Investitionen in die Instandhaltung muss der Vermieter allein tragen. Bei Maßnahmen zur Modernisierung kann der Eigentümer die Kosten aufteilen und die Mieter prozentual daran beteiligen. 

Rechtzeitige Ankündigung der Baumaßnahmen  

Außerdem hat der Vermieter die Pflicht, Modernisierungsmaßnahmen bei den Mietern rechtzeitig anzukündigen - das heißt, mindestens drei Monate zuvor. 

Er muss genau erklären, welche Arbeiten geplant sind und zu welchem Zeitpunkt. Der Vermieter muss ankündigen, wie sich Miete und Nebenkosten anschließend entwickeln und welche Energieeinsparungen zu erwarten sind.  

Außerdem muss er auf die Möglichkeit eines Härtefallantrags hinweisen, zum Beispiel wegen Alter, Krankheit, aber auch wegen zu hoher finanzieller Belastung im Einzelfall.  

Wie hoch darf die Mieterhöhung sein nach Modernisierung? 

Ralf Brodda, Geschäftsführer DMB-Mieterverein Stuttgart und Umgebung, erklärt, die gesetzlich festgelegte Grenze für eine Modernisierungsmieterhöhung liegt derzeit bei 8 Prozent – dieser Teil der Modernisierungskosten darf auf die Miete umgelegt werden, nicht mehr.

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Gesetzliche Kappungsgrenze für die Mieterhöhung 

Selbst bei einer Umlage von maximal 8 Prozent der Kosten darf die Miete in den ersten sechs Jahren nach der Modernisierung nur um 3 Euro pro Quadratmeter steigen. Auch diese Regelung wurde gesetzlich festgelegt. 

Die Miete kann aber in dieser Zeit regulär bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöht werden.  

Wird eine neue Heizungsanlage nach GEG eingebaut, kann die Umlage 10 Prozent der Kosten betragen, abzüglich der verwendeten Drittmittel, also der staatlichen Förderung. Werden die Fördermittel nicht verwendet, bleibt es bei 8 Prozent der Kosten. 

Grundsätzlich gilt: Die Sanierungsmaßnahmen müssen Mieter zunächst hinnehmen. Gegen die Mieterhöhung können sie sich danach jedoch wehren. 

Modernisierung oder Instandhaltung: Umlage von Kosten durch Vermieter 

Ralf Brodda, Geschäftsführer DMB-Mieterverein Stuttgart und Umgebung, sagt, bei einer Mieterhöhung muss der Vermieter konkret darlegen, welcher Anteil der Kosten zur Modernisierung zu rechnen ist und welcher Anteil auf die Reparatur, die Instandsetzung. Denn die Instandsetzungskosten muss der Vermieter selbst übernehmen. 

Weil Sanierungen oft eine Mischung aus Modernisierung und Instandhaltung sind, muss man einzelne Komponenten unterscheiden. Beim undichten Dach zum Beispiel gehören neue Dachziegel zur Instandhaltung. Wenn aber gleichzeitig eine Dämmung eingebaut wird, die Energiekosten einspart, ist dieser Teil eine Modernisierung, zumal die Mieter davon auch etwas haben. 

Immer wieder beschäftigen sich Mietervereine mit überhöhten Umlagen von Vermietern. Fehlerquellen sind oft die zu kurze Ankündigungsfrist, der Prozentsatz als Basis der Berechnung und die mangelhaft erklärten Instandhaltungspauschalen. Manchmal entstehe der Eindruck, „dass da möglicherweise versucht werden soll, Mieter auch loszuwerden“, erklärt Ralf Brodda. 

Müssen Mieter auch Kleinreparaturen bezahlen?  

Wenn Vermieter im Mietvertrag eine Klausel vorsehen, dass Mieter kleine Reparaturen selbst übernehmen müssen, ist das rechtmäßig. Mieter sind dann daran gebunden. Die Regelung gilt aber nur für Kleinreparaturen. Dazu zählen Reparaturen bis maximal etwa 100 bis 150 Euro. Wird dieser Betrag überschritten, muss der Vermieter die Kosten übernehmen.  

Diese Regelung gilt für Alles, was Mieter mit den eigenen Händen benutzen - zum Beispiel Rolladengurte, aber nicht der Rolladenkasten oder Lichtschalter, aber nicht die Deckenlampe. Weitere Beispiele sind der Wasserhahn, Türgriffe, Herd oder Kochplatte – aber zum Beispiel nicht Leitungen, Heizung und auch keine gemeinschaftlich genutzten Gegenstände wie Lichtschalter im Treppenhaus.  

Der Vermieter ist in der Pflicht, Handwerker zu beauftragen. Ist keine solche Klausel im Mietvertrag enthalten, müssen Mieter Kleinreparaturen auch nicht bezahlen. 

Wer muss bei Schäden reagieren 

Wenn größere Schäden im und rund um das Gebäude drohen, also schnell eingegriffen werden muss, kann auch der Mieter Handwerker beauftragen – möglichst in Absprache mit dem Vermieter.   

Wichtig ist die Schadensminderungspflicht - sie gilt immer. Schäden müssen also sofort gemeldet werden, zum Beispiel wenn es um Schäden durch Feuer oder Wasser geht. 

Bei geringeren Mängeln können Mieter bei Bedarf ihren Vermieter auch mahnen und eine Frist setzen, sollte der Vermieter auf die Meldungen nicht reagieren.  

Häufiger Grund für Streit: Schimmel in der Wohnung

Als Mieter muss man unverzüglich melden, wenn Schimmel auftritt - am besten mit Dokumentation, also Fotos. Der Vermieter ist in der Pflicht, Schimmel zu beseitigen. Mieter sollten nachweisen können, dass sie sich korrekt verhalten haben - am besten ein Lüftungs-Protokoll führen. 

Oft landet der Streit oft vor Gericht, und Gutachter müssen die einzelne Situation beurteilen. Die Ursache für Schimmel liegt oft auch in baulichen Mängeln begründet, nicht unbedingt am falschen Lüften. Dann muss der Vermieter zahlen. 

Mietminderung bei Schimmel ist möglich, aber nur mit Ankündigung und wenn man sich sicher ist. Vorsicht: Wenn man zu Unrecht mindert und dann zwei Monatsmieten mit der Miete in Rückstand kommt, kann der Mietvertrag fristlos gekündigt werden. 

Schimmel vermeiden und entfernen

Einzelne Schimmelflecken auf einer grauen Wand. Nicht immer ist Schimmel mit dem bloßen Auge zu erkennen. Lüften im Sommer bei feuchter Luft hilft nicht.
Flecken entdecken: Nicht immer ist Schimmel mit dem bloßen Auge zu erkennen. Häufig sind Flächen hinter Bildern, Schränken oder Wandverkleidungen betroffen, vor allem an kalten Außenwänden. Dort wirkt der Effekt, den man auch an einem kalten Bierglas beobachten kann: Feuchtigkeit sammelt sich auf der kalten Oberfläche. Wasser schlägt sich immer nieder, wo die Temperatur am niedrigsten ist. Dort können sich dann Schimmelpilze massenhaft vermehren, wenn man nichts dagegen unternimmt. Je größer die Temperaturunterschiede, desto stärker der Effekt. Bild in Detailansicht öffnen
Eine Person hält eine blaue Sprühflasche in der rechten Hand
Schimmel entfernen: Kleine Schimmelflecken kann man selbst beseitigen. Tragen Sie 70-prozentigen Alkohol auf die befallene Fläche mit einem Schwamm oder einem Pinsel auf und lassen Sie das ganze eine halbe Stunde einwirken. Auch Brennspiritus oder Schimmelreiniger auf Kalkwasserbasis wird von Experten empfohlen. Anschließend die Flächen gut nachreinigen. Schützen Sie sich bei der Bekämpfung von Schimmel mit Handschuhen und Atemmaske, denn die Sporen können der Gesundheit schaden. Lüften Sie während und nach den Arbeiten. Bild in Detailansicht öffnen
Eine Person zieht die Tapete mit Hilfe einer Spachtel von der Wand
Wände reinigen: Befallene Tapeten müssen komplett entfernt werden. Abschrubben reicht oft nicht aus, da der Schimmel so nur von der Oberfläche entfernt wird. Im Mauerwerk und in der Tapete sitzt er jedoch noch immer. Sind größere Flächen betroffen, sollten Sie einen Fachmann holen. Bild in Detailansicht öffnen
Ein kleiner Schrank mit Schubladen, der vor einer Wand steht
Wände gut durchtrocknen: Nach der Reinigung sollten die gefährdeten Flächen gut durchgetrocknet werden. Schränke von der Wand abrücken, damit die warme Luft dahinter gelangen kann. Möbel sollten vorsichtshalber immer einen kleinen Abstand von Außenwänden haben. Bild in Detailansicht öffnen
Ein Raum mit kaputten Wandtapeten
Notfalls Sanieren: Sind größere Flächen von Schimmel befallen, brauchen Sie einen Fachmann. Baumängel wie Gebäudeschäden, undichte Fensterverschalungen oder Wärmebrücken sind häufig die Ursache für Schimmel. Wärmebrücken (teilweise auch Kältebrücken genannt) werden Gebäuderegionen genannt, die schneller auskühlen als ihre Umgebung. Ein Energieberater der Verbraucherzentrale beispielsweise kann solche Regionen mit einer Wärmebildkamera aufspüren. Er macht dann Vorschläge für die Sanierung. Bild in Detailansicht öffnen
Kochendes Wasser in einem Kochtopf, der auf einem Herd steht
Feuchtigkeit erkennen: Die Luftfeuchtigkeit in der Raumluft stammt aus verschiedenen Quellen: Dazu gehören neben Kochen, Duschen und Baden auch Wäschetrocken und Zimmerpflanzen. Selbst durch Atmen entsteht Wasserdampf, der in die Raumluft abgegeben wird. Ein großer Topf mit brodelnd kochendem Wasser ergibt pro Stunde ungefähr einen Liter. Genauso viel Feuchtigkeit entsteht durch einen Bewohner innerhalb einer Nacht. Fast ein halber Liter Wasser wird im Vier-Personen-Haushalt pro Stunde ausgeatmet. In einem Vier-Personen-Haushalt können das immerhin bis zu zwölf Liter Wasser pro Tag sein. Bild in Detailansicht öffnen
Ein Hygrometer steht auf einem Sofa und zeigt die Wärme und Luftfeuchtigkeit an
Richtige Luftfeuchtigkeit: Damit die Gefahr von Schimmel gering ist, sollte die Luftfeuchtigkeit in Wohnräumen zwischen 55 und 60 Prozent liegen. Das ist ein idealer Wohlfühlwert für ein angenehmes Raumklima. Prüfen kann man die Luftfeuchtigkeit mit einem normalen Luftfeuchtemesser, einem Hygrometer, die es in Bau- und Verbrauchermärkten gibt. Bild in Detailansicht öffnen
Durch ein gekipptes Dachfenster sieht man einen kleinen Wald
Richtig Lüften: Zu viel Wasserdampf muss aus der Wohnungsluft wieder beseitigt werden, durch richtiges Lüften. Dafür muss mehrmals am Tag etwa fünf Minuten stoßgelüftet werden. Das bedeutet, man öffnet die Fenster vollständig, um mit Durchzug einen Luftaustausch zu erreichen. Die warme, feuchte Luft geht raus und kalte, trockene Luft kommt herein. Fenster auf Kipp stellen bringt nichts. Im Gegenteil: Wände kühlen aus und dadurch schlägt sich Luftfeuchtigkeit auf die Wände. Bild in Detailansicht öffnen
Eine Heizung steht vor einer Wand unter einem offenen Fenster
Richtig Heizen: Warme Luft kann mehr Feuchtigkeit aufnehmen als kalte. Deshalb ist das richtige Heizen wichtig, um Schimmel zu vermeiden. Die Heizung sollte tagsüber, wenn alle Personen die Wohnung verlassen haben, nie ganz auf null oder Frostschutz stehen. Es ist besser, die Temperatureinstellung nur zu reduzieren. Ungefähr 16 Grad Celsius sollte man immer einhalten. Bei Anwesenheit sollten die Temperaturen höher sein, weil der menschliche Körper viel Feuchtigkeit an die Luft abgibt. Auf jeden Fall sollte man vermeiden einzelne Räume "mitzuheizen". Oft werden beispielsweise Bad und Schlafzimmer unterschiedlich stark beheizt. Doch die warme, feuchte Luft schlägt sich dann im kühleren Raum nieder. Halten Sie die Türen daher geschlossen und vermeiden Sie allzu große Temperaturunterschiede. Bild in Detailansicht öffnen
Eine Person schmiert mit einer Tube ein Fenster um es zu dämmen
Richtig Dämmen: Bauliche Maßnahmen zur Wärmedämmung schützen vor Schimmel, denn sie erhöhen die Wandtemperatur und verhindern damit, dass sich die Feuchtigkeit dort niederschlägt. Für eine Innendämmung sind Kalzium-Silikat-Platten empfehlenswert, da sie erneuten Schimmelbefall verhindern helfen. Das gilt auch für Wandputz und Farben auf Kalkbasis. Übrigens: "Atmende Wände" gibt es nicht. Der Luftaustausch findet nicht über die Wände, sondern über das Lüften statt. Bild in Detailansicht öffnen

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