Verbraucherpreise im Sinkflug

Gas- und Strompreise sinken: In acht Schritten zum günstigeren Vertrag

Stand
Autor/in
Jutta Kaiser
Bild von Jutta Kaiser aus der SWR-Wirtschaftsredaktion.
Michael Herr
Michael Wegmer
SWR-Wirtschaftsredakteur Michael Wegmer

Auch im Südwesten senken viele örtliche Grundversorger derzeit ihre Preise für Strom und Gas. Wer noch mehr sparen will, kann über einen Anbieterwechsel nachdenken.

Grundversorger im Südwesten senken Preise

Die sinkenden Preise für Strom und Gas kommen zunehmen auch bei den Haushalten an: Wie aus einer Auswertung des Vergleichsportals "Verivox" hervorgeht, senken im Mai, Juni und Juli bundesweit 91 Strom- und 80 Gasversorger der örtlichen Grundversorgung ihre Preise. Strom wird für die Betroffenen im Schnitt um rund 14 Prozent günstiger, Gas um 23 Prozent.

Auch im Südwesten erhalten in diesen Tagen einige Strom- und Gaskunden Post von ihren Versorgern: In Baden-Württemberg senken laut Verivox zwischen Mai und Juli elf Strom- und Gasversorger ihre Preise, darunter die EGT AG in Triberg im Schwarzwald und bei der Stadtwerk am See GmbH & Co. KG in Friedrichshafen.

In Rheinland-Pfalz geht es bei vier örtlichen Strom- und zwei Gasversorgern runter, unter anderem bei der SWK Stadtwerke Kaiserslautern Versorgungs AG und der EWG AG mit Sitz in Worms. Weil es in der eigentlichen Grundversorgung stets nur einen Tarif gibt, werden die Preisänderungen sowohl für Bestands- als auch für Neukunden wirksam.

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Es gibt allerdings auch Versorger, die diesen Trend unterlaufen: Beim Strom wird es laut Verivox ab Juni für Kunden der Thüga Energie GmbH in Singen sogar teurer, beim Gas erhöht die Stadtwerke Mosbach GmbH im Juni die Preise.

Hintergrund: Strom- und Gaspreise an der Börse im Sinkflug

Diesen Ausreißern zum Trotz sinken für viele Verbraucherinnen und Verbraucher derzeit die Energiepreise. Damit holen viele Grundversorger nun offenbar eine Entwicklung nach, die Mitbewerber schon vorgezeichnet haben. Im Schnitt sind die Verbraucherpreise für Strom und Heizung seit dem Höchststand im Oktober vergangenen Jahres laut Verivox nämlich bereits um 30 Prozent gefallen. Jetzt kämen die Preisnachlässe auch bei den Kundinnen und Kunden in der Grundversorgung an, erklärt SWR-Energieexperte Michael Wegmer:

"Derzeit sind viele Grundversorger mit ihren Tarifen teurer als überregionale Anbieter. Ungefähr jedes zehnte Stadtwerk bundesweit justiert jetzt nach und senkt zwischen Mai und Juli die Preise."

Grundversorger durchbrechen weiter die Preisdeckel

Hintergrund der Entwicklung sind die stark gefallenen Preise für Strom und Gas im Großhandel und an der Börse. Die Versorger können sich wieder zu deutlich günstigeren Konditionen als zuvor mit Energie eindecken - und geben die gesunkenen Preise zumindest an Neukunden gern weiter.

Die Grundversorger waren, was Preissenkungen angeht, bislang allerdings deutlich träger als viele überregionale Anbieter. Zur Rechtfertigung berufen sich die Unternehmen oft auf langfristigere Lieferverträge. Die geben den Stadtwerken zwar größere Planungssicherheit, sorgen aber auch dafür, dass sie von sinkenden Börsenpreisen für Strom und Gas weniger schnell profitieren als viele überregionale Versorger.

Das Preisniveau bei den Grundversorgern bleibt daher weiter ziemlich hoch - obwohl Tarifanpassungen in diesen Monaten angekündigt wurden, erklärt SWR Energieexperte Michael Wegmer: "Trotz der Preissenkungen liegen laut Verivox immer noch fast alle Grundversorger über den Preisdeckeln der Bundesregierung von 40 Cent pro Kilowattstunde Strom und 12 Cent für Gas."

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Könnte das ein Hinweis auf Mitnahmeeffekte sein? Michael Wegmer winkt ab: "Die Grundversorger waren auch früher oft teurer. Nicht nur, weil sie langfristiger planen, hohe und niedrige Marktpreise erst zeitversetzt an die Kunden weitergeben. Sondern auch, weil sie gesetzlich verpflichtet sind, Kunden aufzunehmen, deren alter Versorger bankrott gegangen ist. In so einem Fall müssen die Unternehmen schnell teure Energie zukaufen."

Anbieterwechsel kann sich lohnen

Ein Tarifwechsel kann sich dennoch lohnen. Laut Verivox können Durchschnittshaushalte in der Grundversorgung derzeit allein beim Strom 500 Euro im Jahr sparen, wenn sie den Tarif wechseln. Daran ändern auch die staatlichen Preisbremsen nichts. Schließlich gelten diese nur für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Wer mehr verbraucht, bezahlt dafür auch weiterhin den vollen Satz seines Strom- oder Gasvertrags.

So sollten Verbraucher beim Anbieterwechsel vorgehen:

1. Ausgangslage checken

Um vergleichen zu können, müssen Strom- und Gaskunden erstmal wissen, wie viel sie momentan bezahlen und wie lange der Vertrag läuft: Die Grundgebühr, den Arbeits- oder Verbrauchspreis pro Kilowattstunde Strom und Gas, die Kündigungsfrist und nicht zuletzt den eigenen Verbrauch findet man in den Vertrags- und Abrechnungsunterlagen. Sollte etwas unklar sein, kann man beim Kundenservice des Anbieters nachfragen.

2. Aktuelle Tarifangebote für Gas oder Strom einholen

Vergleichsportale wie "Check24", "Verivox" oder "Finanztip" geben einen ersten Überblick über den Markt. Aber: Es handelt sich hier um kommerzielle Anbieter, die auch mit dem Vermitteln von Verträgen Geld verdienen und möglicherweise nicht jeden verfügbaren Tarif auflisten. Oft sind etwa Sondertarife des örtlichen Grundversorgers nicht enthalten. Diese Informationen kann man aber im Internet schnell selbst recherchieren. Dafür gibt man in einer Suchmaschine den Wohnort und das Wort Grundversorger ein.

3. Tarife richtig vergleichen

Die Ergebnisse zuerst nach Preis sortieren, denn oft filtern die Portale ihre Ergebnisse etwa nach "Tipp der Redaktion" oder anderen Kriterien, die nicht für jeden passen müssen. Dazu kommt: Platz 1 in der Liste muss nicht für jeden der beste Anbieter sein. Wichtig ist, die Eckdaten der Tarife sorgfältig miteinander zu vergleichen. Am besten ist es, verschiedene Vergleichsportale zu nutzen. Außerdem ist es sinnvoll, zu prüfen, wie lange der genannte Preis garantiert ist. Je länger der Garantiezeitraum für einen günstigen Tarif, desto besser das Angebot.

4. Energieanbieter checken

Hat man einen Anbieter in die nähere Auswahl genommen, sollte man so gut wie möglich prüfen, ob er seriös ist – vor allem, wenn man ihn nicht kennt. Dafür gibt man den Namen in eine Suchmaschine im Internet ein und die Worte „Erfahrungen“ oder „Ärger“. Auch Beschwerdeportale können hilfreich sein, zum Beispiel „Reklamation24“ oder „Reclabox“. Sollte der Anbieter bereits aufgefallen sein, finden sich dort möglicherweise Hinweise darauf. Auch Kundenbewertungen können helfen. Das Risiko für eigene schlechte Erfahrungen lässt sich so zwar nicht ausschließen, aber es wird kleiner.

5. Den Wechsel des Anbieters einleiten

Hat man sich für einen Anbieter entschieden, gibt es mehrere Wege zu wechseln. Viele schließen einfach online direkt mit dem neuen Anbieter einen Vertrag ab. Alternativ kann man auch über ein Vergleichsportal den neuen Strom- oder Gasversorger finden. Der neue Anbieter oder auch das Portal bieten häufig an, den alten Vertrag zu kündigen. Dann verlangen sie eine Vollmacht und bestimmte Kundendaten. Wechselportale kassieren dafür vom neuen Anbieter eine Provision.

Bei zeitkritischen Vertragswechseln, also wenn etwa die Frist für eine Sonderkündigung nach Preiserhöhung bald ausläuft, empfehlen die Verbraucherzentralen allerdings, selbst zu kündigen. Dem neuen Anbieter sollte das unbedingt mitgeteilt werden – bei vielen Versorgern kann man dazu im Auftragsformular für den neuen Vertrag einfach ein entsprechendes Häkchen setzen.

6. In den neuen Vertrag für Strom oder Gas einsteigen

Bald darauf schickt der neue Anbieter eine Vertragsbestätigung mit einem voraussichtlichen Lieferbeginn. Das ist der Moment, in dem der neue Liefervertrag zustande kommt. Die Verbraucherzentralen empfehlen, die Vertragsbedingungen nochmal abzugleichen mit dem, was man online abgeschlossen hat.  

Übrigens: Bei Verträgen, die online, aber auch per Mail, Fax oder Brief geschlossen wurden, haben Verbraucher ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. In diesem Zeitraum können sie also ohne Angabe von Gründen aus dem Vertrag aussteigen.

Der alte Versorger muss jetzt noch eine Schlussabrechnung schicken. Dafür hat er nach Lieferende sechs Wochen Zeit.

7. Zählerstände übermitteln

Am Tag, an dem der neue Anbieter zum ersten Mal Gas oder Strom liefert, sollte man seinen Zähler ablesen. Auf Anfrage ist der Wert folgenden drei Stellen mitzuteilen: dem alten und dem neuen Anbieter sowie dem zuständigen Netzbetreiber.

8. Aufmerksam bleiben und weiter auf die Preise schauen

Der Markt für Gas und Strom dürfte auch in den kommenden Monaten sehr dynamisch bleiben. Es könnte sich also lohnen, immer wieder seine Lieferbedingungen zu prüfen und mit aktuellen Angeboten zu vergleichen.

Um den richtigen Zeitpunkt nicht zu verpassen, kann man den nächsten Kündigungstermin für den neuen Vertrag im Kalender markieren. So läuft man nicht Gefahr, eine Frist zu verpassen.

Wer regelmäßig den Anbieter wechselt, für den ist es laut Verbraucherzentrale empfehlenswert, beim alten Energieversorger die personenbezogenen Daten löschen zu lassen. Das geht einfach mithilfe dieses Musterbriefs.

Der Grund: Bisweilen werden Vielwechsler bei Gas- und Stromanbietern abgewiesen, möglicherweise, weil die Versorger kein Interesse an dieser Wechselkundschaft haben. Mit dem Antrag zur Datenlöschung lässt sich das unter Umständen verhindern.

 
Tarifmerkmale und wie sie sich auswirken

  • Grundgebühr: Sie fällt umso mehr ins Gewicht, je niedriger der eigene Verbrauch ist. 
  • Arbeits- oder Verbrauchspreis pro Kilowattstunde: Je höher der Verbrauch, umso wichtiger ist ein guter Preis.
  • Dauer der Preisgarantie: Je kürzer sie ist, desto schneller könnte eine Preiserhöhung drohen.
  • Vertragslaufzeit: Je länger man sich festlegt, desto länger hat man finanzielle Planungssicherheit. Sinken die Marktpreise, zahlt man möglicherweise zu viel. Steigen die Preise, profitiert man.
  • Kündigungsfrist: Empfehlenswert ist, wenn man nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit monatlich kündigen kann. So kommt man schnell aus einem Vertrag wieder heraus.

Wichtig zu wissen!

Monatliche Abschläge lassen sich in Absprache mit dem Energieversorger anpassen. Dabei sollte man allerdings nicht zu radikal vorgehen, damit bei der Endabrechnung keine hohe Nachzahlung droht. Denn abgerechnet wird nach Verbrauch: War also ein Abschlag zu hoch angesetzt, bekommt man Geld zurück - war er zu niedrig, verlangt der Anbieter eine Nachzahlung.

Preiserhöhungen müssen mindestens einen Monat im Voraus angekündigt werden und Kunden haben dann in der Regel ein Sonderkündigungsrecht. Es gilt bis zu dem Tag, an dem der neue Preis wirksam wird. Die Kündigung muss spätestens am Vortag beim Energieunternehmen eingegangen sein. Ansonsten gelten die im Vertrag vereinbarten Fristen.

Im Grundversorgertarif können die Preise theoretisch im Sechs-Wochen-Rhythmus angepasst werden. In der Regel passiert das allerdings nicht so oft. Kunden kommen hier aber auch ohne Preisanpassung schneller aus diesem Vertrag: Sie haben ein 14-tägiges Kündigungsrecht.

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