Die Verkehrssicherungspflicht liegt beim Eigentümer des Grund und Bodens. Aber wer wofür wieviel Verantwortung trägt, ist oft umstritten.
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Die Verkehrssicherungspflicht liegt beim Eigentümer des Grund und Bodens. Aber wer wofür wieviel Verantwortung trägt, ist oft umstritten.