Jahresentgelte für Bausparverträge, eine Art Kontogebühr, hat der BGH verboten. Verlangen Bausparer das Geld zurück, beißen sie aber oft auf Granit.
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Urteil Bundesgerichtshof Bausparvertrag: So erhalten Sie die Kontogebühren zurück
Ein Jahres- oder Serviceentgelt für den Bausparvertrag, ähnlich einer Kontogebühr, hat der Bundesgerichtshof verboten. Verlangen Bausparer das Geld zurück, wird oft gemauert.