Für die Einfuhr von Pflanzen aus Nicht-EU-Staaten gelten strenge Vorschriften. Hier muss ein Pflanzengesundheitszeugnis vorliegen. Ausnahmen sind Einfuhren aus der Schweiz, Lichtenstein und Nordirland. Das gilt auch dann, wenn es nur für den privaten Gebrauch ist und die Pflanzen bei uns im Garten oder auf dem Balkon weiter wachsen sollen.
Bestimmte Pflanzen aus Nicht-EU-Ländern dürfen gar nicht eingeführt werden. Dazu zählen
- die meisten Nadelgehölze und einige Laubgehölze, wie (Esskastanie, Eiche, Pappel aus Nordamerika)
- Obstgehölze, Weinreben, Zitruspflanzen
- lose Erde und Kultursubstrate
- Nachtschattengewächse
- Kartoffelknollen und viele Gräserarten
Vorsicht ist auch bei Früchten, Gemüse, Samen und Schnittblumen geboten. Die Bundesforschungsanstalt für Kulturpflanzen, das Julius Kühn-Institut, rät deshalb, gar keine Pflanzen und Pflanzenprodukte aus dem Urlaub mitzubringen. Auch nicht aus dem näheren EU-Ausland. Allerdings gibt es Ausnahmen, dazu gehören, zum Beispiel Ananas, Bananen und Datteln.
Pflanzliche Souvenirs mit ungeahnten Folgen
Zum Schutz gefährdeter Tier- und Pflanzenarten sind Einfuhrverbote und Beschränkungen gemäß dem Washingtoner Artenschutzabkommen ohne Ausnahme einzuhalten, heißt es beim Julius Kühn-Institut. Das Verbot macht Sinn, denn das Risiko ist einfach zu groß, dass man aus versehen Pflanzenkrankheiten und Pflanzenschädlinge einschleppt. Das passiert immer wieder. Manche Schädlinge, die hier zuvor nicht heimisch waren, breiten sich dann aus. Und das Problem man sieht es Blumen, Hölzern oder Früchten nicht ab ob sie befallen sind. Die Schadorganismen sind häufig nicht mit bloßem Auge sichtbar, Viren und Bakterien können so leicht verbreitet werden.
Zum Beispiel ist der Asiatische Laubholzbockkäfer eingeschleppt worden und befällt jetzt hierzulande Ahorn und Kirschbäume. Die Schäden für Pflanzen und Landwirtschaft können riesig sein. Unter Umständen muss mehr Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden. All das will man verhindern.
Bei Verstößen gegen das Einfuhrverbot drohen empfindliche Strafen
Wer erwischt wird, muss mit einem Bußgeld rechnen und muss für die Vernichtung der Pflanzen aufkommen. Wenn man dann im Urlaub vielleicht noch ein kleines Vermögen für eine schön Pflanze ausgegeben hat, bekommt man auch das nicht ersetzt. Also sollte man vorhaben, irgendwelche Souvenirs pflanzlicher Art mitzubringen, dann ist es ratsam sich vorher schlau zu machen. In jedem Bundesland gibt es einen Pflanzenschutzdienst der über die Einfuhrvorschriften informiert und auch auf der Seite des Zolls findet man Informationen.