Inhalt:
Europäische Krankenversicherungskarte EHIC
Brauche ich auch in der EU eine Auslandskrankenversicherung?
Was kostet eine Auslandsreisekrankenversicherung?
Lohnen sich Rundum-Sorglos-Pakete?
Auslandskrankenversicherung: Worauf sollte ich bei der Auswahl achten?
Vorkasse bei Arztbesuchen im Ausland
Chronisch Kranke und Auslandskrankenversicherungen
Reiserücktrittskosten- und Reiseabbruchversicherung
Reiseversicherungen über die Kreditkarte
Europäische Krankenversicherungskarte EHIC
Gesetzlich Krankenkassenversicherte haben bei einem vorübergehenden Aufenthalt in den 27 EU-Ländern sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und Großbritannien Anspruch auf ambulante und stationäre Behandlungen. Sie erhalten dieselben Leistungen zu denselben Kosten wie die Versicherten des jeweiligen Landes. Das regelt die EU-Verordnung 883/2004.
Außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) hat Deutschland mit einigen Staaten Sozialversicherungsabkommen geschlossen. Die weiteren bilateralen Sozialversicherungsabkommen finden Sie auf der Seite des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenversicherungen.
Brauche ich auch in der EU eine Auslandskrankenversicherung?
Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) ist kein Ersatz für eine Reisekrankenversicherung. Experten raten dazu, in jedem Fall eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen – auch wenn man nur wenige Tage im Jahr ins Ausland reist. Das sind einige Gründe dafür:
- Leistungen können im Reiseland teurer sein als in Deutschland. Mit der Europäischen Versicherungskarte werden aber nur Kosten in Höhe der entsprechenden Leistung im Heimatland übernommen. Die Differenz muss man selbstzahlen.
- Vor allem bei Behandlung durch private Ärzte beziehungsweise in Privatkliniken können hoheKosten entstehen – von der Krankenkasse erstattet wird dann wieder nur so viel, wie die Behandlung standardmäßig in Deutschland gekostet hätte. Bei Notfällen hat man im Ausland manchmal keinen Einfluss darauf, wo man versorgt wird, weil man beispielsweise nicht bei vollem Bewusstsein ist oder froh, überhaupt irgendwo Hilfe zu bekommen. In einigen Ländern ist die Dichte an Privatkrankenhäusern und damit die Wahrscheinlichkeit, dorthin gebracht zu werden, hoch.
- Der Rücktransport wird mit EHIC nie übernommen. Ist er nötig, können sehr hohe Kosten entstehen – Finanzexpertin Barbara Sternberger-Frey warnt vor bis zu sechsstelligen Beträgen.
Was kostet eine Auslandsreisekrankenversicherung?
Umfassende Jahrespolicen für Singles gibt es bereits ab etwa 10 bis 20 Euro. Für Familien gehen die Angebote bei etwa 20 Euro los. Versichert werden damit mehrere Reisen pro Jahr mit jeweils bis zu sechs oder acht Wochen Reisedauer – je nach Police.
Die Stiftung Warentest hat im Jahr 2022 97 Tarife verglichen. Es zeigt sich: Die Preis- und Leistungsunterschiede sind groß. Vergleiche lohnen sich. Teilweise gibt es Angebote, die mehr als das Doppelte kosten und viel schlechtere Bedingungen haben als günstigere Tarife.
Ältere Menschen müssen meist Zuschläge zahlen – je nach Anbieter bereits ab 60 oder erst ab 70 Jahren. Manche Versicherungen nehmen auch gar keine Senioren auf.
Policen für längere Auslandsaufenthalte sind meist deutlich teurer. Die Stiftung Warentest hat im Mai 2023 verschiedene Tarife bei Langzeit-Auslandskrankenversicherungen verglichen.
Reiseversicherungen: Lohnen sich Rundum-Sorglos-Pakete?
Reiseversicherungen werden einem häufig zum Beispiel von Buchungsportalen wie booking.com oder von Reiseveranstaltern als zusätzliche Option beim Buchen einer Reise angeboten. Hier sollte man allerdings genau hinschauen – in der Regel sind solche Angebote nicht empfehlenswert, da sie zum Beispiel Versicherungen beinhalten, die man gar nicht braucht.
Bei der Auslandskrankenversicherungen sollte man sorgfältig überprüfen, welcher Vertrag den eigenen Bedürfnissen entspricht.
Worauf sollte ich bei einer Auslandskrankenversicherung achten?
Hier die wichtigsten Punkte, nach denen Sie beim Versicherungs-Vergleich schauen sollten:
Rücktransport: Die Versicherung sollte den Rücktransport möglichst nicht erst dann gewährleisten, wenn er „medizinisch notwendig“ ist. Dies trifft nämlich nur zu, wenn das Reiseland nicht die medizinischen Möglichkeiten hat, den Patienten mit Aussicht auf Erfolg zu behandeln. Stattdessen sollte in der Police stehen: Zugesicherter Rücktransport, wenn er „medizinisch sinnvoll“ ist.
Nachleistungsfrist: Es kann vorkommen, dass ein Reisender aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls im Urlaubsland nicht wie geplant zurückreisen kann. Die Auslandskrankenversicherung sollte in diesem Fall trotzdem die Kosten erstatten, auch, wenn die maximale Reisedauer von sechs oder acht Wochen überschritten wird.
Begleitperson: Vor allem, wenn Kinder mitreisen, sollte sichergestellt sein, dass die Versicherung die Kosten für eine Begleitperson mit übernimmt – beispielsweise, wenn ein Kind ins Krankenhaus muss und Mutter oder Vater dabei sein sollten.
Transport: Transport zum Arzt oder Krankenhaus und zurück zur Unterkunft sollte ebenfalls in den Leistungen inbegriffen sein.
Selbstbeteiligung: Wählen Sie möglichst eine Versicherung ohne Selbstbeteiligung aus, damit Sie im Schadensfall nicht trotz Versicherung draufzahlen.
Such- und Bergungskosten: Auch diese Leistungen sollte der Versicherer übernehmen. Im Todesfall sollte die Überführung nach Deutschland oder die Bestattung im Reiseland gezahlt werden.
Arztbesuch im Ausland mit Vorkasse – Rechnung einreichen
Wer im Urlaub ambulante Krankenleistungen in Anspruch nimmt, muss die Rechnung häufig vor Ort bezahlen. Wenn Sie Ihrer Auslandskrankenversicherung dann später die Belege vorlegen, sollten die Kosten erstattet werden. Es sollte sich um eine offizielle Rechnung, möglichst in englischer oder deutscher Sprache handeln.
Auf der Rechnung sollten sich die Diagnose, die Behandlungsleistungen mit Einzelpreisen, der Name des behandelnden Arztes sowie ein Datum mit Unterschrift befinden. Wer Rezepte für Medikamente ausgestellt bekam, sollte eine Kopie aufheben und einreichen.
Auslandsreisekrankenversicherung für chronisch Kranke
Kein Reiseversicherer zahlt bei vorhersehbaren Behandlungen. Das ist besonders für chronisch Kranke ein Problem. Trotzdem können sie bei vielen Versicherungsgesellschaften Auslandskrankenversicherungen abschließen. Hier ist es für die Versicherten allerdings wichtig, auf die Ausschlusskriterien in den Versicherungsbedingungen zu achten.
Unerwartet eintretende akute Verschlechterungen werden nämlich laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 21. September 2011 (IV ZR 227/09) Neuerkrankungen gleichgestellt. Die Versicherer müssen deshalb in diesen Fällen zahlen.
Bescheinigung vom Facharzt über die Reisefähigkeit bei chronischer Erkrankung
Auf jeden Fall empfiehlt es sich, vor der Reise beim Facharzt eine Bestätigung einzuholen, dass bei dem geplanten Urlaub nicht mit einer Verschlechterung des Zustandes zu rechnen ist. Dann sollte die Versicherung die Kosten übernehmen, wenn der Notfall doch eintritt.
Allerdings gilt immer: Es muss sich um eine akute Verschlechterung handeln, nicht um eine reguläre Behandlung der chronischen Krankheit. Wer seine Bluthochdrucktabletten zu Hause vergisst und deshalb im Ausland zum Arzt muss, um ein Rezept zu bekommen, der zahlt die Behandlung selbst.
Reiserücktrittskosten- und Reiseabbruchversicherung
In bestimmten Fällen ist eine Reiserücktrittskostenversicherung in Kombination mit einer Reiseabbruchversicherung eine Überlegung wert – vor allem bei teuren Reisen mit hohen Stornogebühren und/oder wenn das Risiko hoch ist, dass ein Krankheitsfall, Jobverlust, Jobwechsel oder ähnliches passiert. Die Verbraucherzentrale hat hier Wichtiges zum Thema Reiseversicherungen zusammengefasst.
Ein Fall für die Reiserücktrittsversicherung ist auch, wenn ein naher Angehöriger schwer erkrankt oder stirbt. Der Begriff naher Angehöriger wird bei manchen Versicherern weit gefasst: Da können zum Beispiel auch Stiefkind, Pflegeeltern, Cousine und Cousin, Nichten und Neffen dazu zählen, aber auch Personen, die mit dem Versicherten unter einem Dach leben.
Achtung bei Reiseversicherungen über die Kreditkarte
Auch Kreditkartenanbieter werben mit verschiedenen Versicherungen, die über die Karte enthalten seien. Hier gibt es oft aber viele Bedingungen und Einschränkungen: Es kann unter anderem es sein,
- dass der Versicherungsschutz nur bei Zahlung der Reise über Kreditkarte greift
- dass die Versicherungssumme niedriger ist als der Reisepreis
- dass es eine hohe Selbstbeteiligung gibt
- dass nicht alle Mitreisenden versichert sind
- dass nur wenige Gründe für einen Reiserücktritt akzeptiert werden.
Hier ist es ratsam, sehr genau in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder in die Leistungsbeschreibung der Kreditkarte zu schauen und im Zweifel bei der Bank nachzufragen.
Die meisten Verbraucherschützer raten eher dazu, eine separate Versicherung abzuschließen. Es komme aber auch auf das individuelle Reiseverhalten an, die persönliche finanzielle Situation und wie gut man abgesichert sein will. Preis, Leistung und Bedingungen der Versicherung sollten ebenfalls verglichen werden. Wer nur eine bestimmte Reise absichern möchte, sollte den Vertrag auch wieder kündigen, falls danach der Schutz nicht mehr gebraucht wird.
Was im Krankheitsfall zu tun ist
Sobald ein Krankheitsfall eintritt, sollte man schnell handeln:
- So schnell wie möglich zum Arzt gehen, und ein Attest ausstellen lassen.
- Im Attest sollte unbedingt die Diagnose und die Dauer der Krankheit stehen. Es muss klar werden, dass die Reise nicht angetreten werden kann.
- Die Reise sollte dann sofort storniert werden, bevor der Flieger abgehoben ist.
- Zeitnah die Versicherung über den Reiserücktritt informieren.
Lesen Sie hier, welche Versicherungen generell notwendig, und welche verzichtbar oder gar überflüssig sind:
Geld sparen und Schutz optimieren Diese Versicherungen können Sie kündigen
Bei Versicherungen entstehen häufig unnötige Ausgaben. Welche sind wirklich notwendig, und wo lässt sich guten Gewissens Geld einsparen?