Die Steuererklärung ist für viele ein Graus. Doch die Arbeit lohnt sich, im Schnitt gibt es über 1.000 Euro zurück. Stichtag zur Abgabe der Steuer 2023 ist der 2. September 2024.

Geld zurück

Die Frist für die Steuererklärung läuft ab - das müssen Sie wissen

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Jutta Kaiser
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Katharina Fortenbacher-Jahn
Katharina Fortenbacher-Jahn, SWR Aktuelle Wirtschaft

Die Steuererklärung ist für viele ein Graus. Doch die Arbeit lohnt sich, im Schnitt gibt es über 1.000 Euro zurück. Stichtag zur Abgabe für das Jahr 2023 ist der 2. September 2024.

Bald läuft die allgemeine Frist ab, um die Steuererklärung für das Jahr 2023 abzugeben. Stichtag ist dieses Jahr der 2. September. Die Arbeit lohnt sich in den meisten Fällen auch – denn laut Statistischem Bundesamt gibt es im Durchschnitt mehr als 1.000 Euro zurück. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

Wer muss überhaupt eine Steuererklärung abgeben?

Etwa jede und jeder zweite Steuerzahler muss eine Steuererklärung abgeben: Das betrifft zum Beispiel Menschen, die selbstständig sind oder ein Gewerbe angemeldet haben – aber auch alle, die im vergangenen Jahr so genannten Lohnersatz bekommen haben. Darunter fällt zum Beispiel Kurzarbeiter-, Arbeitslosen- oder auch Krankengeld.

Auch wer eine Abfindung bekommen hat, kann zu einer Steuererklärung verpflichtet werden. Oder wer als Rentner oder als Vermieter Einkünfte hat, die über dem Grundfreibetrag von knapp 11.000 Euro für Singles liegen.

Und nicht zuletzt, wer 2023 einen Nebenjob hatte und damit mehr als 410 Euro pro Monat dazuverdient hat, muss eine Steuerklärung abgeben. Wer unsicher ist, fragt am besten beim Finanzamt nach. 

 

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Die Steuererklärung schieben viele vor sich her, dabei gibt es im Durchschnitt mehr als 1.000 Euro zurück. In diesen Tagen fangen die Finanzämter bundesweit mit dem Bearbeiten an.

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Was kann und sollte ich unbedingt von der Steuer absetzen?

Für alle, die arbeiten, sind die Werbungskosten besonders wichtig – also Ausgaben im Zusammenhang mit dem Beruf, die der Arbeitgeber nicht erstattet hat. Dazu zählen zum Beispiel Fahrtkosten, Kosten für Dienstreisen, Homeoffice-Pauschale, Bürostuhl, Drucker oder Computer, sofern sie auch dienstlich genutzt werden.

Außerdem kann man Handwerkerrechnungen bis zu 6.000 Euro absetzen, hier allerdings nur die Arbeits- und Fahrtkosten – keine Materialien.

Darüber hinaus ist zum Beispiel eine Haushilfe absetzbar, Spenden und teilweise auch außergewöhnliche Belastungen wie zum Beispiel Krankheitskosten, also etwa Zahnersatz, Brille oder Akupunktur. Ob und welcher Anteil davon abgesetzt werden kann, ist vom Einkommen abhängig.

Jedes Jahr ändern sich Vorgaben – was für das Steuerjahr 2023 wichtig ist

Die gute Nachricht: Freibeträge sind gestiegen – allen voran der Grundfreibetrag, bis zu dem gar keine Steuern bezahlt werden müssen. Er liegt jetzt bei knapp 11.000 Euro, um die 600 Euro höher als im Jahr davor. 

Außerdem sind alle Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung absetzbar und man darf mehr Kapitalerträge steuerfrei behalten – bis zu 1.000 Euro statt wie bisher rund 800 Euro.

Nicht zuletzt ist die Homeoffice-Pauschale gestiegen – von 5 auf 6 Euro pro Tag, bis maximal 210 Tage oder 1.260 Euro im Jahr.

Dafür sind aber einige Formulare länger geworden. Das betrifft zum Beispiel die Anlage N für Arbeitnehmer, in der mehr Daten als bisher abgefragt werden - oder auch die Anlage für den Vorsorgeaufwand.

Auch private Vermieter sind betroffen: Sie mussten bis 2022 zwei Seiten Formulare ausfüllen, jetzt sind es vier. Bei einer Verpachtung kommen nochmal zwei Seiten drauf. Dasselbe gilt für Ferienwohnungen.

Was ist für Rentnerinnen und Rentner wichtig zu wissen?

Die Übergangsfristen sind geändert worden, bis wann welcher Teil der Renten versteuert werden muss. Nach früheren Plänen sollte Renten schon mit Eintritt im Jahr 2040 grundsätzlich voll steuerpflichtig sein – im März dieses Jahres wurde die Übergangsphase bis 2058 verlängert. Das ist also eine gute Nachricht.

Bei vielen Rentnerinnen und Rentnern liegt der steuerpflichtige Teil nach Abzügen auch unterhalb des Grundfreibetrags. Das heißt: Viele Renten sind steuerfrei – es sei denn, es gibt weitere Einkünfte aus Mieteinnahmen oder Versorgungsbezüge wie Ruhegehälter oder Unterhalt.

Wer hilft bei der Steuererklärung?

Wer persönliche Hilfe haben möchte, kann einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein beauftragen. Die Kosten hängen vom Aufwand ab und davon, welche Einkünfte man hat. Mit Hilfe hat man auch länger Zeit für die Steuererklärung – bis Anfang Juni 2025.

Ansonsten raten Verbraucherschützer dazu, eine Steuersoftware oder eine App für die Steuererklärung zu benutzen. Die Apps taugen allerdings eher für unkomplizierte Fälle. Wer diverse Einnahmen und Ausgaben hat, nutzt besser ein Programm. So etwas bekommt man für um die 25 Euro, und es werden viele Tipps zum Steuern sparen gegeben.

Aber auch die kostenlose Steuersoftware der Finanzämter "Elster" ist besser als ihr Ruf. Die Finanzverwaltung hat Servicestellen, bei denen man sich bei Fragen melden kann.

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Was ist, wenn ich die Steuererklärung nicht rechtzeitig abgebe?

Die Frist 2. September 2024 gilt nur für Menschen, die eine Steuererklärung machen müssen und das selbst machen. Wer absehen kann, dass es zeitlich eng wird, beantragt am besten schon vor dem Stichtag eine Fristverlängerung mit Datum, bis wann man liefern will.

Die Bitte kann man zum Beispiel damit begründen, dass man längere Zeit krank war, umgezogen ist oder noch Belege organisieren muss. Üblicherweise wird solchen Anträgen stattgegeben. Ansonsten sind Verspätungszuschläge möglich, das geht bei 25 Euro pro angefangenem Monat los.

Wer seine Steuererklärung freiwillig abgibt, hat vier Jahre Zeit, zum Jahresende. Also dieses Jahr kann man sich noch für das Jahr 2020 Geld zurückholen.

Wie lange dauert es, bis ein Bescheid kommt? 

Das ist unterschiedlich. Normalerweise dauert es zwischen zwei Wochen und maximal drei Monaten. Das kommt aber auf die Personalsituation im jeweiligen Finanzamt an und auch darauf, ob die Erklärung kompliziert ist und Fragen aufwirft oder nicht.

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