Verunsicherung durch Plattformen-Steuertransparenzgesetz

Was private Online-Verkäufer wissen sollten

Stand
Autor/in
Petra Thiele
SWR-Wirtschaftsredakteurin Petra Thiele

Für kaum einen privaten Verkäufer hat das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) für Online-Marktplätze Folgen. Trotzdem stellen die Betreiber eine große Verunsicherung fest.

Laut einer Umfrage des internationalen Marktforschungsinstituts YouGov verkauft jeder Fünfte online weniger gebrauchte Artikel als früher oder gar nicht mehr. 45 Prozent der Befragten gaben an, dass sie durch das Plattformen-Steuergesetz (PStTG) verunsichert sind, auf Online-Marktplätzen zu verkaufen.

Unsicherheit bei privaten Gebrauchtwaren-Verkäufen online

Eine Sprecherin des Kleinanzeigenportals Vinted - früher "Kleiderkreisel" - teilte dem SWR mit, dass "eine allgemeine Verwirrung über die Verpflichtungen zur Meldung von Verkäufer:innendaten auf Online-Marktplätzen herrscht". Dabei ist der Verkauf von gebrauchten Alltagsgegenständen, Kleidern oder Spielzeug im Sinne der Kreislaufwirtschaft meist auch noch umweltfreundlich.

Bei Wohnungsauflösungen freuen sich die meisten Familienangehörigen, wenn gut erhaltene Küchen- und Gartengeräte, Lampen und Geschirr einen neuen Besitzer finden. Der Erlös steht dabei selten im Mittelpunkt.

Was ist bei privaten Verkäufen im Internet zu beachten?

  • Private Verkäufe gebrauchter Waren bleiben im Prinzip steuerfrei. Es gilt der Grundsatz, dass Verkäufe von Gegenständen des täglichen Gebrauchs nicht der Steuer unterliegen.
  • Selbst wenn eine Verkäuferin oder ein Verkäufer Gewinn macht, muss darauf keine Steuer gezahlt werden, solange der Artikel für den täglichen Gebrauch gedacht ist. Dazu gehören beispielsweise Kleidung, Spielzeug, Möbel oder Wearables.

Auch ein Hochzeitskleid kann als „Alltagsgegenstand“ betrachtet werden.

  • Privatpersonen müssen meist auch dann keine Steuern zahlen, wenn sie einen Artikel verkaufen, den sie bereits seit mindestens einem Jahr im Besitz haben. Das fällt unter den Sammelbegriff der privaten Veräußerungsgeschäfte: Wenn die Summe aller Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften innerhalb eines Jahres unter 1.000 Euro (ab 2024) liegt, wird die Freigrenze nicht überschritten und es müssen keine Steuern gezahlt werden.
Wer einen Haushalt auflöst oder mal entrümppelt, kommt schnell über die Verkaufsgrenze von 30 Artikeln. Trotzdem ist dann keine Steuer darauf fällig.
Wer einen Haushalt auflöst oder mal entrümppelt, kommt schnell über die Verkaufsgrenze von 30 Artikeln. Trotzdem ist dann keine Steuer darauf fällig.

Welche Grenzen gibt es für eine Meldepflicht bei der Steuerbehörde?

Das neue Plattformen-Steuertransparenzgesetz verpflichtet Onlineportal-Betreiber, die Verkäufe ihrer Nutzer an das Bundeszentralamt für Steuern zu melden - wenn diese innerhalb eines Kalenderjahres eine Anzahl von 30 Artikeln erreichen oder Einkünfte von 2.000 Euro überschreiten.

Bei der Second-Hand-Mode-Plattform Vinted werden Verkäuferinnen und Verkäufer, die diese Kriterien erfüllen, zum Jahresende aufgefordert, ihre Steuer-ID in ein ansonsten bereits ausgefülltes Formular einzutragen. Sollte dies auch nach mehrfacher Erinnerung nicht geschehen, schränkt Vinted aus rechtlichen Gründen die Verkaufsfunktionen für diesen Plattform-Nutzer ein.

Wichtig: Das Formular, das Online-Marktplatz-Betreiber ab den Grenzwerten von 30 Artikeln oder 2.000 Euro an die Steuerbehörde übermitteln müssen, ist keine Einkommenserklärung oder ähnliches. Jeder Verkäufer ist selbst für seine Steuererklärung verantwortlich.

Chef von Kleinanzeigen: Vom Finanzamt droht kein Anruf

Zu den reichweitenstärksten Web-Angeboten mit - nach eigenen Angaben - monatlich mehr als 35 Millionen Nutzerinnen und Nutzern zählt das Portal Kleinanzeigen. Dort findet man in der App im eigenen Profil eine Verkaufsübersicht mit einer Liste der Transaktionen und die jährliche Zusammenfassung der Verkäufe. Auf dem Desktop ist sie nicht verfügbar.

Der Chef von Kleinanzeigen, Paul Heimann, betont, dass sich für den Großteil der Nutzer durch das Gesetz nichts geändert hätte. Die Anzahl derer, die die Richtlinie am Ende tatsächlich betrifft, sei verschwindend gering.

Für die allermeisten Nutzer gäbe es keinen Grund, verunsichert zu sein, denn sie hätten nichts zu befürchten – keine Steuern und in der Regel auch keinen Anruf vom Finanzamt, sagt Paul Heimann.

Ganz abgesehen davon müssen ohnehin nur Gewinne versteuert werden. Und die sind beim Verkauf gebrauchter Artikel sehr selten, weil diese im Einkauf meist teurer waren.

Gewerblicher Handel im Internet getarnt als privater Handel

Mit dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz hat Deutschland die EU-Richtlinie DAC 7 umgesetzt. Sie soll Behörden dabei helfen, Steuerhinterzieher schneller zu finden.

Viele gewerbliche Nutzer würden ihr Geschäft online als Privathandel tarnen. Ihnen kamen Steuerfahnder bisher meist nur mithilfe von Webcrawlern auf die Spur.

Diese Computerprogramme können automatisiert Internetseiten nach steuerlich relevanten Aktivitäten durchsuchen. Durch die Meldepflicht sind Plattform-Betreiber nun gesetzlich verpflichtet, diese Suche zu unterstützen.

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