Wohnen im Alter

Barrierefreies Badezimmer

Stand

Wer möglichst lange im vertrauten Zuhause bleiben möchte, sollte Haus oder Wohnung barrierefrei planen und gegebenenfalls umbauen. Worauf Sie dabei achten sollten und welche Förderungen es gibt, erfahren Sie hier.

In gut drei Millionen Haushalten leben mobilitätseingeschränkte Menschen. Damit sind alle Haushalte gemeint, in denen Menschen wegen Krankheit oder Alter nur eingeschränkt beweglich sind. Bis 2035 dürfte diese Gruppe nach Schätzungen auf 3,7 Millionen Haushalte anwachsen.  

Das hilft Ihnen im Alter

  • Toilette: Der Einbau einer erhöhten Toilette erleichtert das Aufstehen und Hinsetzen. 
  • Haltegriffe: An Badewanne, Dusche, WC und Waschbecken sollten kontrastreiche Haltegriffe angebracht werden, um die Nutzung zu erleichtern und Stürze im Nassbereich zu vermeiden. 
  • Ebenerdige/bodengleiche Dusche: Ein bodengleicher Duschplatz ermöglicht die Körperpflege in fast allen Lebenslagen, der Bodenbelag sollte rutschhemmend sein, hilfreich sind auch ein Duschsitz und Haltegriffe. Wird eine Duschkabine gewünscht, sollte diese möglichst nur halbhoch sein (wie im Beispiel Foto unten) und zusätzlich ein Duschvorhang angebracht werden, so kann bei Bedarf Hilfe geleistet werden.   
  • Badewanne: Um gefährliche Kletterpartien in der Badewanne zu vermeiden, kann ein Badewannenlift als Hilfsmittel eingesetzt werden. Bei der Verwendung einer Badewanne mit Tür ist darauf zu achten, dass immer noch eine Einstiegshöhe zu überwinden ist und nach dem Baden gewartet werden muss, bis das Wasser vollständig abgelaufen ist. 
  • Ausreichend Bewegungsfläche, rutschfester Boden: Wichtig ist eine ausreichende Bewegungsfläche im Bad. So kann das Bad z.B. auch mit einem Rollator oder Rollstuhl befahren werden.  Außerdem ist die Rutschsicherheit ein Thema, so können z.B. kleinteilige Fliesen da hoher Fugenanteil oder rutschhemmende Fliesen einem Sturz vorbeugen.  
  • Badezimmertür: Die meisten Unfälle im Haushalt passieren im Bad. Damit etwa nach einem Sturz schnell geholfen werden kann, sollte die Badezimmertür sich nach außen öffnen lassen, so dass sie nicht durch eine hinter der Tür liegende Person blockiert wird. Zudem ist eine Türbreite von mindestens 80 cm sinnvoll, um mit Gehstock, Rollator oder Rollstuhl ins Bad zu kommen. 

Außerdem hilfreich:

  • Heizkörper im Bad mit erhöhter Wärmeleistung vorsehen
  • ausreichende Belüftung im Badezimmer sicherstellen, die Öffnungsvorrichtungen der Fenster sollten in einer gut erreichbaren Höhe angebracht sein
  • Decke und Wände sind tragfähig auszubilden (Befestigung von Stütz- und Hebevorrichtungen)
  • Bewegungsflächen (WC, Waschbecken, Dusche) dürfen sich überlagern
  • Vorwandinstallationen mit Verstärkungen einbauen, damit spätere Montage von Haltegriffen bei WC, Waschtisch und Dusche möglich ist
  • Waschbecken, Dusche und Badewanne mit Einhebelmischbatterien oder mit Thermostat-Armaturen ausstatten zur einfacheren Handhabung und zum Schutz vor Verbrühungen - nicht notwendig bei elektronischem Durchlauferhitzer
  • Bedienungselemente, wie zum Beispiel Lichtschalter, Steckdosen etc. in einer Höhe von 85 cm anbringen oder Höhe individuell anpassen

Bekomme ich evtl. auch was von der Pflegekasse – wenn ich oder Eltern einen Pflegegrad haben? 

Ja, bei anerkannter Pflegebedürftigkeit kann bei der Pflegekasse ein Zuschuss für sogenannte “Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen” - dazu gehören zum Beispiel der Badumbau oder eine Türverbreiterung - beantragt werden, dieser ist jedoch auf einen Betrag von maximal 4.000 Euro begrenzt. Leben mehrere Pflegebedürftige in einem Haushalt, kann für bis zu vier Anspruchsberechtigte ein Antrag gestellt werden, so dass insgesamt bis zu 16.000 Euro für die Maßnahme beantragt werden können.

Ist der Betrag gedeckelt und kann ich mir da aussuchen, was ich will?

Es gibt einen sogenannten Maßnahmenkatalog der Pflegekassen, in dem die Maßnahmen aufgelistet sind, die mitfinanziert werden können, wie beispielsweise die Rampe am Hauseingang, die Verbreiterung der Badezimmertür und der angesprochene Badumbau. Der Zuschuss der Pflegekasse ist auf 4.000 Euro begrenzt. 

Kann ich als Mieter auf eine solche (erforderliche) barrierefreie Baumaßnahme pochen?

Für Umbaumaßnahmen - etwa den Einbau einer bodengleichen Dusche anstelle der Badewanne - muss die schriftliche Zustimmung der Vermieterin oder des Vermieters eingeholt werden, sie müssen sich jedoch nicht an den Kosten beteiligen. Genauer ist dies im Bürgerlichen Gesetzbuch BGB §554 geregelt. 

Hier können die Wohnberatungsstellen bei der Einholung der Genehmigung behilflich sein.

Wichtige Links und Anlaufstellen:

Links zum Thema Wohnraumanpassung:

wohnungsanpassung-bag.de  (Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsanpassung)

online-wohn-beratung.de (Barrierefrei Leben e. V.)

bundesgesundheitsministerium.de/pflege-zu-hause/zuschuesse-zur-wohnungsanpassung

Broschüren

das-sichere-haus.de/broschueren z.B. Zu Hause sicher leben

bundesgesundheitsministerium.de/service/publikationen/pflege z.B. Informationen für Demenzkranke und ihre Angehörigen

Hilfreiche Tipps für die Pflege Nutzen Sie alle Leistungen, die Ihnen zustehen?

Oft rufen Pflegebedürftige nicht alle Leistungen ab, die ihnen zustehen. Das hat eine Studie des Sozialverbands (VdK) ergeben. In vielen Fällen kennen sie das Angebot nicht.

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Wer die Hilfe anderer Menschen benötigt, hat Chancen auf Leistungen aus der Pflegekasse. Ohne diese Zuwendungen müssen Sie die Kosten für Ihre Pflege selbst tragen.

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