Das sollten Sie beachten

Alleinstehend - so vererben Sie richtig!

Stand
Autor/in
Heidi Schnurr

Wer alleinstehend bzw. ohne nahe Verwandte ist muss zwingend ein Testament machen, damit das Erbe in die richtigen Hände gelangt. Wir sagen, wie man Freunde oder Vereine richtig bedenkt.

Wie kann ich regeln, dass z.B. meine beste Freundin erben und mein Patenkind meinen Schmuck bekommen soll?

Dann müssen Sie ein wirksames Testament verfassen, in welchem Sie Ihren letzten Willen unmissverständlich festlegen. Das Vererben einzelner Gegenstände ist allerdings nicht oder nur schwer möglich. In diesem Fall sollten Sie formulieren, dass Ihre beste Freundin Alleinerbin wird und Sie Ihren Schmuck Ihrem Patenkind vermachen. Wenn Ihre beste Freundin Erbin geworden ist, muss sie dann den Schuck dem Patenkind geben. Das nennt sich dann Vermächtnis.

Kann ich an jeden vererben, wie ich will?

Ja , das kann die Freundin sein, ein Mensch, der Sie lange unterstützt hat oder auch ein Verein oder eine Organisation. Natürlich auch ein Lebenspartner, mit dem Sie nicht verheiratet oder verpartnert sind.

Angenommen, ich habe Geschwister, die aber nichts bekommen sollen, haben die Anspruch auf einen Pflichtteil?

Wenn Sie ihre Geschwister in einem Testament nicht als Erbe einsetzen, sondern andere Personen oder Organisationen, dann haben Geschwister keinen Anspruch auf ein Pflichtteil. Das kann nur der Fall sein, wenn man kein Testament macht und die gesetzliche Erbfolge eintritt.

Wenn ich keine Angehörigen habe und kein Testament, wer erbt dann?

Bei denjenigen, die kein Testament errichtet haben, tritt die gesetzliche Erbfolge ein, d.h. der Gesetzgeber hat eine Regelung getroffen, wer dann Erbe wird. Wenn der verstorbene Erblasser unverheiratet war, gilt das Verwandtenerbrecht. Das bedeutet: Es erbt immer der nächste Verwandte.

Dafür hat das Gesetz die Verwandtschaft in Ordnungen eingeteilt. In der ersten Ordnung sind z.B die Abkömmlinge, also Kinder, Enkelkinder, Urenkel. Zweiter Ordnung können z.B. Geschwister sein, danach kommen entfernte Verwandte und Nicht-Verwandte

Wir haben gehört, wie wichtig ein Testament gerade für Alleinstehende ist. Wie sollte das Testament aussehen?

Wichtig ist, dass Ihr Testament wirksam ist. Das setzt voraus, dass Sie es entweder von einem Notar beurkunden lassen oder Sie das Testament vollständig von Hand, also nicht auf dem PC, schreiben und ausdrucken. Sie müssen es datieren und unterschreiben.

Wenn man z.B. an entfernte Verwandte, zum Beispiel eine Cousine, oder an eine Freundin vererbt, müssen die dann mehr Erbschaftssteuer bezahlen?

Das Formular für die Erbschaftssteuererklärung liegt auf einem Testament
Erbschaftssteuererklärung und Testament

Ja, es gibt nur einen kleinen Freibetrag (20.000 Euro) und einen höheren Steuersatz. Ein bisschen kann man das entschärfen, wenn man schon vorher etwas verschenkt, um die Freibeträge nach 10 Jahren dann noch mal zur Verfügung zu haben. Schenken ist dann etwa wie ein vorgezogenes erstes Erbe

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