Gut zu wissen

Erben und vererben für Ehepartner: Das Berliner Testament

Stand
Autor/in
Heidi Schnurr

Das Berliner Testament ist die bekannteste Form des Ehegattentestamentes. Tatsächlich ist diese Form des Testamentes nur für Ehepaare und eingetragene Lebenspartnern geeignet.

Die Vorteile eines Berliner Testamentes

Testament schreiben

Der Vorteile es muss auch nur ein Ehepartner das Testament handschriftlich schreiben. Wer es nicht handschriftlich machen will, muss zum Notar.

An das Berliner Testament sind beide Ehepartner gebunden

Ein weiterer Vorteil ist, einmal unterschrieben, kann der überlebende Ehepartner das Testament nach dem Ableben des Erstversterbenden nicht mehr nach Belieben ändern, es sei denn, Änderungen sind ausdrücklich zugelassen.

Steht also im Berliner Testament, dass beide Kinder jeweils zur Hälfte erben sollen, kann der überlebende Ehepartner nicht bestimmen, dass plötzlich nur die Tochter alles erben soll, weil er sich mit dem Sohn gestritten hat. 

Tipp: Die Bindungswirkung – also, dass der Ehepartner erst einmal Alleinerbe wird – kann zugleich zum Nachteil werden. Denn oft wird übersehen, dass der Überlebende nicht mehr neu verteilen darf, was manchmal weder beabsichtigt, geschweige denn gewollt ist. Wenn man sich dessen bewusst ist, kann man allerdings gezielt Änderungsmöglichkeiten zulassen, so dass der Nachteil entfällt.

Gesetzliche Erbfolge: Ehegatte und Kinder erben

Der Normalfall ist sicherlich der: Ein Ehepaar hat zwei Kinder. Die beiden leben in einer Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Sie haben keinen Ehevertrag. Stirbt ein Ehepartner, dann erbt der Ehepartner die Hälfte und die andere Hälfte bekommen die Kinder, also jedes Kind ¼- Anteil.

Die Erbfolge beim Berliner Testament

Testament

Beim „Berliner Testament“, setzen sich im ersten Erbfall die Ehepartner wechselseitig zu Alleinerben ein. Die gemeinsamen Kinder werden zu Schlusserben nach dem länger Lebenden eingesetzt.

Das bedeutet: Nach dem erstversterbenden Ehepartner erben die Kinder also erst einmal gar nichts, sondern der überlebende Ehegatte wird Alleinerbe. Das ist der Unterschied zur gesetzlichen Erbfolge.

Was die Kinder beim Berliner Testament fordern können

Da die Kinder beim "Berliner Testament" erst einmal nichts erben, könnten sie auf ihren Pflichtteil pochen. Der Pflichtteil leitet sich von dem gesetzlichen Erbteil ab und ist immer die Hälfte von diesem.

Beim Beispiel des Ehepaares mit zwei Kindern wäre der gesetzliche Erbteil eines jeden Kindes ¼- Anteil. Davon beträgt der Pflichtteil die Hälfte hiervon, also 1/8-Anteil.

Tipp: Wer das vermeiden möchte, kann im Testament dafür eine Hürde schaffen mit einer sog. Pflichtteilsstrafklausel. Die sorgt dafür, dass ein Kind, dass den Pflichtteil geltend macht, im Ergebnis weniger erhält, als es bekommen würde, wenn es abwarten würde bis auch der länger lebende Elternteil verstorben ist.

Erbverzicht der Kinder: Kann, muss aber nicht!

Die Kinder müssen beim Ehegattentestament weder gefragt werden, noch mit unterschreiben. Allerdings besteht dann natürlich immer die Gefahr, dass ein Kind seinen Pflichtteil verlangt. Wer das verhindern will, kann einen Erb- oder Pflichtteilsverzichtsvertrag schließen. So ein Vertrag muss allerdings zwingend notariell beurkundet werden.

Berliner Testament: Das Risiko für die Kinder

Aus Scrabble-Steinen wurden die Wörter "Testament" und "Erbe" gelegt.

Beim Berliner Testament besteht das Risiko, dass der überlebende Ehepartner vielleicht alles verjubelt und die Kinder am Ende leer ausgehen: Wäre das möglich?

Ja, der überlebende Ehegatte darf natürlich Geld ausgeben, was er geerbt hat. Er darf nur nicht entgegen den Verfügungen im gemeinsamen Testament Vermögen verschenken oder ein neues Testament erstellen, sofern das nicht ausdrücklich im Testament zugelassen ist.

Das Berliner Testament und die Erbschaftssteuer

Beim Berliner Testament wird der Ehepartner Alleinerbe. Das bedeutet, dass auch nur er gegebenenfalls Erbschaftssteuer zahlen muss. Liegt das Vermögen über der Steuerfreigrenze von Ehepartnern von 500.000 Euro, wird es also teuer.

Da die Kinder jeweils Steuerfreibeträge von 400.000 hätten, sollte auch das vor dem Erstellen eines Berliner Testamentes bedacht werden.

Wer das nicht will, kann beispielsweise auch hier mit einer Vermächtnisanordnung im Testament dafür sorgen, dass die Kinder beteiligt werden und die Steuerfreibeträge trotz der Grundkonstellation Berliner Testament, genutzt werden können. Dazu sollte man aber sich aber schon beraten lassen z.B. von einem Anwalt.

Erben und Vererben: Steuervorteil fürs Eigenheim

Wer ein Haus besitzt und zusätzliches Vermögen, sollte wissen: Hat man das Haus oder die Eigentumswohnung bisher mit seinem Ehepartner bewohnt, kommt man in den Genuss eines Steuervorteils!

Das Haus ist dann für den Ehepartner komplett steuerfrei, und zwar unabhängig von seinem Wert, wenn der überlebende Ehegatte dort noch 10 Jahre nach dem Ableben des Erstversterbenden wohnen bleibt.

Berliner Testament mit Patchworkfamilie

Bei Patchworkkonstellationen kann das Ehegattentestament ebenfalls Schwierigkeiten bereiten. Patchwork bedeutet, dass die Ehepartner auch Kinder aus anderen Beziehungen haben. Ist ein Ehepartner deutlich reicher als der andere, kann das für das Kind dieses Ehepartners nachteilig sein. Stirbt nämlich „der Reichere“ zuerst, erbt der weniger Vermögende dessen Nachlass.

Stirbt dann auch der zweite Elternteil, wird das höhere Vermögen des reicheren Ehepartners mit dem Vermögen des „ärmeren“ Ehepartners vererbt. So könnten die Kinder aus einer vorherigen Beziehung über diesen Umweg zu Vermögen gelangen, welches gar nicht vom eigenen Elternteil stammt.

Achtung: Das kann gewollt sein; ist es oft aber nicht! Auch hier gilt: Problem erkannt, Problem gebannt. Durch eine geschickte Testamentsgestaltung ist das lösbar, aber man sollte sich eben darum kümmern!

Fazit zum Berliner Testament:

Es will gut überlegt sein, weil man sich selbst begrenzt, die Kinder erst mal ausschließt und es je nach Konstellation auch steuerlich nachteilig sein kann. Also besser vielleicht vorher beraten lassen. 

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