Eine Mini PV-Anlage hat durchschnittlich eine Größe von etwa ein bis zwei Quadratmeter. Die Wattzahl bei kleinen Anlagen ist derzeit noch auf max. 600 Watt begrenzt. Aber die Bundesregierung will die maximale Kapazität auf 800 Watt erhöhen. Auf dem Markt sind diese Anlagen mit 800 Watt schon erhältlich. Wer auf Nummer sicher gehen will, die Verabschiedung des sog. Solarpakets 1 abwarten.
Gute Nachricht: die Meldepflicht für diese Mini-Anlagen beim Netzbetreiber soll entfallen. Die Entscheidung darüber fällt mit der Verabschiedung des Solarpakets 1, voraussichtlich Ende Februar 2024.
Bundesweit gibt es kein Förderprogramm - aber: die Mehrwertsteuer für kleine Fotovoltaikanlagen liegt bei Null Prozent. Aber fragen Sie unbedingt bei der Verbraucherzentrale oder der Energieagentur oder dem PV-Netzwerk vor Ort nach, ob es bei Ihnen Zuschüsse gibt.
Installation
Mini PV-Anlagen können problemlos an verschiedenen Orten installiert werden: auf dem Balkon, Garagendach oder auf dem Gartenhaus - das kommt auch für Mieter in Betracht. Bis zur Grenze von 600 Watt aktuell dürfen Sie Ihre Anlage selbst installieren. Sie sollten aber schon beim Kauf darauf achten, dass Sie ein System kaufen, wo man nicht noch selbst den Stecker dranschrauben muss. Alles sollte schon so angeliefert werden, dass Sie tatsächlich nur noch die Halterung anschrauben müssen.
Steckdose
Es war früher generell verpflichtend eine sog. Einspeise-Steckdose zu nutzen. Inzwischen kann man auch normale Steckdosen mit einem Schuko Stecker nutzen. Empfehlenswert sind spezielle Energiesteckdosen. Diese sind im Außenbereich robuster, haben ein geringeres Überlastungs- und Überhitzungsrisiko bzw. einen Nässeschutz. Im Zweifelsfall sollten Sie bei ihrem Netzbetreiber fragen, was er vorschreibt.
Stromzähler
Weil Balkonkraftwerke ausschließlich Strom für den Haushalt produzieren, ist folgendes wichtig: wenn die Mini PV-Anlage den Strom mittels Stecker an das Haus leitet und in dem Moment aber wenig bis gar kein Strom verbraucht wird, wird der Strom ins öffentliche Stromnetz eingespeist. In diesem Fall kann es sein, dass der Stromzähler im eigenen Haushalt rückwärts läuft. Weil dies in Deutschland jedoch derzeit verboten ist, braucht man derzeit einen Stromzähler mit Rücklaufsperre. Moderne Digitalzähler sind bereits mit einer Rücklaufsperre ausgestattet. Wenn Sie einen alten analogen Zähler ohne diese Sperreinrichtung besitzen, mussten Sie diesen bisher vor einer Nutzung der Mini PV-Anlagen austauschen lassen. Mit den angestrebten gesetzlichen Änderungen soll diese Vorschrift entfallen. Wichtig: Sollte ein Stromzählertausch nötig werden, dann müssen die Kosten vom Messstellenbetreiber bezahlt werden, in der Regel ist das auch der Netzbetreiber, oft sind es die Stadtwerke vor Ort.
Wichtig für Mieter
Es gibt Urteile, die sagen, dass Vermieter solche Mini PV-Anlagen dulden müssen, es gab auch gegenteilige Urteile. Allerdings sollte man sicherheitshalber Vermieter zuvor informieren. Allerdings darf man dafür nicht in die Wand oder in die Balkonbretter bohren. Komplizierter wird es, wenn die Wohnung Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist, da müssen die anderen Eigentümer zustimmen. Die Bundesregierung will auch das vereinfachen, es ist aber noch nicht entschieden.
Fazit zu Mini PV-Anlagen
Mini PV-Anlagen sind aufgrund ihres Preises, der einfachen Installation und den viel geringeren Vorschriften eine sehr gute Möglichkeit, um am Balkon, in Mietwohnungen oder im Wohnwagen Strom zu erzeugen. Allerdings lohnen sich größere Anlagen auf dem Dach noch mehr.
Photovoltaik-Anlagen fürs Hausdach - Änderungen seit 1. Februar 2024
1. Die gute Nachricht: die Anlagenkosten sinken derzeit. Für Hausdachanlagen mit einer Leistung von zehn Kilowatt liegen die Kosten inzwischen bei durchschnittlich rund 1.600 Euro pro Kilowatt Leistung. Also bei ca 16.000 Euro.
2. Zweite gute Nachricht: Die Umsatzsteuer für eingespeisten Strom aus Fotovoltaik-Anlagen entfällt dauerhaft für neue Solarstromanlagen bis 30 Kilowatt installierter Leistung. Allerdings bekommt man künftig etwas weniger Geld, wenn man Strom einspeist. Die Vergütung wird in Halbjahresschritten reduziert um ein Prozent. Heißt: ab 1. Februar 2024 gibt es pro Kilowattstunde nur noch 8,11 Cent. Ab 1. August 2024 beträgt die Vergütung 8,03 Cent, ab 1. Februar 2025 gibt es noch 7,94 Cent pro Kilowattstunde. Wichtig zu wissen: Nur Anlagen, die nach den jeweiligen Stichdaten in Betrieb gegangen sind, erhalten für die nächsten 20 Jahre die jeweils geringere Vergütung.
Vorteil einer Photovoltaikanlage für Verbraucher
Den Gewinn erwirtschaftet man durch den Eigenverbrauch des Solarstroms. Gleichzeitig sind die Modulpreise derzeit so günstig wie nie und Mehrwertsteuer muss auch keine mehr bezahlt werden. Sie können damit bis zu 30% und mehr Kosten sparen, tragen zum Klimaschutz bei und sind unabhängiger bei Stromausfall. Aktuell kostet eine Kilowattstunde Strom aus dem Netz bei bestehenden Verträgen im Schnitt zwischen 35 und 40 Cent. Im Vergleich kostet die Kilowattstunde Solarstrom vom Dach bei kleineren Anlagen rund zwölf Cent. Wer seinen Solarstrom selbst verbraucht, spart also 21 bis 29 Cent pro Kilowattstunde.
Im Studio: Kevin Schad, Projektleiter PV-Netzwerk Mittlerer Oberrhein und Projektleiter Energieagentur Mittelbaden gGmbH