Da freut man sich monatelang auf den Urlaub und dann das: Streik. Der Flug fällt aus. Jetzt gilt es genau hinzuschauen, welche Rechte man hat und wie man im Zweifelsfall wieder an sein Geld kommt.
Diese Rechte haben Flugreisende
Wenn ein Flug ausfällt, nicht stattfindet oder annulliert wird, hat der Fluggast laut Fluggastrechteverordnung immer Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises. Innerhalb einer Woche muss man sein Geld zurückbekommen. Bieten die Vermittler oder die Airline Gutscheine anstatt einer Rückerstattung an, muss dies nicht akzeptiert werden. Es besteht immer ein Anspruch auf Auszahlung.
Zusätzlich kann dem Kunden laut Fluggastrechteverordnung eine Entschädigung zustehen. Diese kann zwischen 250 und 600 Euro liegen, je nachdem ob Kurz- oder Langstrecke gebucht wurde. Dies hängt auch davon ab, wie lange im Vorfeld der Fluggast von der Annullierung erfährt. Bekommt der Kunde mindestens 14 Tage vorher Bescheid, fällt die Entschädigung weg.
Fällt der Flug wegen Streiks aus, hängt es davon ab, ob Personal der Airline streikt oder beispielsweise das Bodenpersonal. In letzterem Fall besteht kein Recht auf Entschädigung. Weitere außergewöhnliche Umstände, bei denen es keine Entschädigung gibt, sind ein Sturm oder Vulkanausbruch.
Erster Schritt: Kontakt mit der Fluggesellschaft aufnehmen
Wichtig ist, immer direkt mit der Airline in Kontakt zu treten, auch wenn der Flug über ein Online-Reiseportal gebucht wurde. Mithilfe der sogenannten Flugärger-App der Verbraucherzentrale lässt sich berechnen, ob Anspruch auf Entschädigung in einem ganz konkreten Fall besteht. Per Mail bekommt man dann einen Musterbrief zurück, der direkt bei der Fluggesellschaft eingereicht werden kann.
Außerdem bietet die Verbraucherzentrale eine Rechtsberatung an (Kosten 20 Euro). Kommt noch ein außergerichtliches Schreiben dazu, kostet es insgesamt 40 Euro. Die Verbraucherzentrale rät, bei Ärger mit der Flugerstattung auch immer die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr einzuschalten. Sie bearbeitet Beschwerden von Reisenden auch bei Flugärger. Ziel ist eine außergerichtliche Streitbeilegung. Dies ist kostenfrei und hat den Vorteil, dass die Verjährung gehemmt ist, wenn man sich dort einträgt und seine Ansprüche geltend macht.
Fristen beachten, Belege sammeln
Um Beweise vorlegen zu können, ist es wichtig, alle Belege beispielsweise über Taxi- oder Verpflegungskosten, die im Zusammenhang mit dem Flugausfall entstanden sind, aufzuheben und zu dokumentieren. Die Ansprüche bei Flugärger verjähren nach drei Jahren, zum Ende des Kalenderjahres.