Wenn zum Beispiel auf einer Hähnchenfleisch-Packung 400 Gramm steht, dann geht man davon aus, da sind auch 400 Gramm Fleisch drin. Allerdings ist das nicht immer der Fall. Bei jedem zehnten Produkt müssen die Experten des Eichamtes etwas beanstanden.
Bei abgepacktem Hähnchenfleisch gab es beispielsweise Abweichungen vom angegebenen Gewicht. Christoph Stahl vom Eichamt in Fellbach überprüft den Inhalt von Fertigverpackungen und erklärt: "Dem Hersteller ist es erlaubt, bei der Abfüllung zu schwanken beim Abfüllprozess." Allerdings sind diese Schwankungen klar begrenzt.
In einer 400 Gramm-Packung müssen also nicht immer 400 Gramm drin sein. Das Gewicht muss nur im Durchschnitt stimmen. Bei einer einzelnen Packung sind Abweichungen bis zu drei Prozent erlaubt. Das heißt, es dürfen auch mal nur 388 Gramm sein. Ist allerdings viel zu wenig Fleisch in einer Packung, dann sollte man sich bei dem zuständigen Eichamt melden.