Im neuen Jahr stehen etliche Änderungen für Verbraucher an. Und fast allen ist gemein: es wird in der Regel teurer. Das betrifft leider auch die Krankenkassen-Beiträge.
Zum Jahreswechsel haben viele gesetzliche Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge erhöht. Als Grund geben sie millionenschwere Finanzdefizite an. Man muss das aber keineswegs einfach hinnehmen. Ein Wechsel kann sich durchaus lohnen.
Tipps für den Wechsel
Bei einem Wechsel sind Ersparnisse von immerhin bis zu 600 Euro pro Jahr drin. Wichtig für Versicherte: Grundsätzlich hat jeder/jede das Recht, die Krankenkasse zu wechseln, wenn die Zusatzbeiträge erhöht werden. Dann gilt ein sogenanntes Sonderkündigungsrecht. Auch nach der Bindungsdauer von 12 Monaten ist ein Wechsel zu einer günstigeren Kasse möglich!
Der Wechsel erfolgt online. Man reicht den Antrag bei der neuen Kasse ein und die kümmert sich dann um den Wechsel. Das Sonderkündigungsrecht gilt vier Wochen nach Erhalt des Briefes über die Beitragserhöhung. Wenn Sie also Anfang Januar das entsprechende Schreiben der Krankenkasse bekommen haben, sollten Sie die Kündigung bis zum 31. Januar verschickt haben!
Was man bei einem Wechsel beachten muss
Bei der potenziellen neuen Krankenkasse sollten man vor allem die Satzungsleistungen ins Visier nehmen. Hier können geldwerte Leistungen drin stecken und die sind von Kasse zu Kasse unterschiedlich. Etwa die Höhe des Zuschusses zur professionellen Zahnreinigung oder beim Zuschuss zu Heil- oder Hilfsmitteln.
Auch können Bonusprogramme interessant sein. Es gibt mehr als drei Dutzend Services und Extraleistungen, die für den einen wichtig, für den anderen eher unattraktiv sind. Beispielsweise Kinderwunschbehandlungen. Für junge Familien vielleicht interessant, für Frauen im Rentenalter eher nicht. Wenn die Krankenkasse bereits einer Behandlung zugestimmt hat, sollte man mit einem Wechsel warten, bis diese abgeschlossen ist.
Krankenkassenwechsel spielend einfach
Wenn feststeht, welche Krankenkasse es sein soll, einfach online einen Aufnahmeantrag stellen. Die neue Wunschkrankenkasse erledigt den Rest. Wenn die neue Krankenkasse eine Filiale in der Nähe hat, lohnt sich durchaus ein Besuch und ein Gespräch! Den Antrag kann man dann auch zusammen ausfüllen und sich über die weitere Prozedur informieren! Mittlerweile gibt es rund 70 Krankenkassen, die bundesweit agieren.
Wichtig für Wechselwillige: Gesetzliche Krankenkassen dürfen Kunden nicht wegen hohen Alters oder Vorerkrankungen ablehnen!
Krankenversicherte können dennoch kündigen Verbraucherzentrale RLP warnt: Keine Post mehr bei Beitragserhöhung
Die gesetzlichen Krankenkassen können zum Jahreswechsel ihre Zusatzbeiträge erhöhen - müssen die Versicherten darauf aber nicht mehr per Post hinweisen.
Betrifft Selbstständige und Freiberufler Versicherte kämpfen gegen "unfaire" Krankenkassenforderung
Freiberufler und Selbstständige müssen jedes Jahr ihre Einkommensbescheide bei der Krankenkasse einreichen. Wer das versäumt, zahlt den Höchstsatz - unabhängig vom Einkommen.
Laupheimer Hausarzt warnt vor Kettenreaktion Immer mehr Ärzte geben Kassenzulassung zurück
Immer mehr niedergelassene Ärzte geben ihre Kassenzulassung zurück. Manche behandeln nur noch Privatpatienten. Das hat auch Auswirkungen auf Klinik-Notfallaufnahmen in der Region Bodensee-Oberschwaben.