Risiko Urlaubsreise

Reiserecht in Zeiten von Corona

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Das Reisen in Zeiten des Corona-Virus wird zunehmend riskanter. Wer Urlaub gebucht hat oder noch buchen will, muss mit Problemen rechnen.

Nach Italien hat das Robert Koch-Institut nun auch die französichen Regionen Elsass, Lothringen und Champagne-Ardenne zu Corona-Virus-Risikogebieten erklärt und in seine weltweite Übersicht der betroffenen Gebiete aufgenommen. Das sind alles beliebte Reiseziele der Deutschen. Daher führt der Ausbruch von Corona bei vielen Reisenden zu Verunsicherungen und der Frage, wie und wann man seine Urlaubsreise stornieren kann. Zudem haben einige Länder wie Israel und die USA Einreisebeschränkungen für Reisende aus Deutschland beziehungsweise Europa verhängt.

Diese Reiserechte haben Sie bei Pauschalreisen

Wer eine Pauschalreise gebucht hat, hat es leichter, seinen gebuchten Urlaub kostenlos zu stornieren oder umzubuchen. Denn Reiseveranstalter haben eine Fürsorgepflicht für ihre Kunden und schicken diese nicht in jene Hochrisikogebiete, für die das Auswärtige Amt eine Reisewarnung herausgegeben hat.

Zur Zeit rät das Auswärtige Amt nur von Reisen nach Italien ab. Bei solch einem behördlich angeordneten Einreiseverbot sind kostenlose Stornierungen einfacher, denn dann können die Veranstalter ihren Vertrag nicht erfüllen. Sobald die Anbieter Reisen von sich aus absagen müssen, bekommen Reisende ihr Geld komplett erstattet.

In Fällen, in denen nur eine Empfehlung zur Nichteinreise vorliegt, können Reiseveranstalter im Einzelfall über die Durchführung der Reise entscheiden.

Schwieriger wird es bei Individualreisen

Wer seine Reise wie etwa einen Flug, die Unterkunft oder einen Mietwagen individuell gebucht hat, muss sich selber um das Stornieren kümmern und ist rechtlich weniger geschützt. Man kann versuchen, Kulanzlösungen zu finden, vor allem bei einem Einreiseverbot. Im Zweifel muss man aber die jeweils fälligen Stornokosten selber tragen.

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Autor/in
SWR Fernsehen