Wenn es um die Rente geht, möchte nicht jeder über den regulären Rentenbeginn, also die Regelaltersgrenze hinaus, weiterarbeiten. Mit der Flexi-Rente, die seit Mitte 2017 in Kraft ist, kann jeder, der 35 Arbeitsjahre auf seinem Rentenkonto hat, flexibel in die Rente gehen.
Deshalb ist die Regelaltersgrenze wichtig
Den Zeitpunkt, ab dem man in Rente gehen kann, bestimmt die Regelaltersgrenze: Für die Geburtsjahrgänge 1947 bis 1963 ist sie stufenweise von 65 auf 67 Jahre angehoben worden. Jeder Jahrgang hat also im Moment eine eigene Regelaltersgrenze. In Rente gehen kann man vor der jeweiligen Regelaltersgrenze, zur Altersgrenze und nach ihr. Wer zum Beispiel schon mit 63 früher in Rente gehen möchte, kann das, muss aber eine Abschlagszahlung von 0,3 Prozent im Monat in Kauf nehmen. Alle, die länger arbeiten möchten, können sich sogar ein Rentenplus von 6 Prozent im Jahr erarbeiten.
Für wen die Flexi-Rente interessant ist
Die Flexi-Rente kann jeder nutzen, der mindestens 35 Versicherungsjahre auf seinem Rentenkonto hat. Vorteil für alle, die vor der Regelaltersgrenze in Rente gehen: Sie können die 0,3 Prozent Abschlagszahlung im Monat, die sie bei einem früheren Renteneintritt in Kauf nehmen müssen, durch Nachzahlungen ausgleichen. So haben sie keine Einbußen, wenn sie die Regelaltersgrenze erreichen. Finanziell lohnt es sich in den meisten Fällen, diese Option zu erwägen: Nach dem Erscheinen des Gesetzes erklärte die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin:
Das dürfen Sie bei der Flexi-Rente dazuverdienen
Besonders gut - gerade auch für Frührentner: Durch die Flexi-Rente können alle Rentner 6.300 Euro pauschal im Jahr anrechnungsfrei hinzuverdienen, mehr als bisher. Doch Achtung: Wer diese Summe überschreitet, dem werden von jedem Euro 40 Prozent, also 40 Cent abgezogen. Deshalb muss jeder individuell rechnen, ob es sich lohnt oder nicht. Wegen der Corona-Krise ist die Summe von 6300 Euro in diesem Jahr auf 44.500 Euro erhöht worden. Das gilt aber vorerst nur für das Jahr 2020.
Ab der normalen Regelaltersgrenze dürfen Rentner dazuverdienen, so viel sie wollen. Wer 45 Jahre gearbeitet hat, kann abschlagsfrei früher in Rente gehen – bei vollen Rentenbezügen. Anrechnungsfrei hinzuverdienen darf man aber nur, wenn man die Regelaltersgrenze erreicht hat.
Umfassende Beratung ist hilfreich
Wegen der Kompliziertheit des Gesetzes und den vielen individuellen Möglichkeiten, die es bietet, sollte man sich vor Renteneintritt in jedem Fall gründlich bei der Deutschen Rentenversicherung informieren. Das lohnt sich in jedem Fall. Jungen Arbeitnehmern empfiehlt es sich, jetzt schon Vorsorge zu betreiben. Laut Rentenbericht sinkt das Rentenniveau 2033 auf 44,5 Prozent. Steuern und Abgaben sind auch noch fällig. Selbst wer 45 Jahre gearbeitet hat, erhält nach Steuern im Durchschnitt nicht einmal die Hälfte seines letzten Nettogehalts.