Warum Sie bereits zu Lebzeiten vorsorgen sollten

So teuer kommt eine Bestattung

Stand

Bestattungen in Deutschland sind teuer. Viele wissen nicht, wie teuer. Es lohnt sich, bereits zu Lebzeiten über die Finanzierung der eigenen Beerdigung nachzudenken.

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Eine Erdbestattung fängt bei circa 4.000 bis 5.000 Euro an, die Feuerbestattung bei etwa 3.000 Euro. Nach oben sind die Grenzen offen. Die Bestattungskosten setzen sich dabei aus verschiedenen Posten zusammen:

  • Ein Arzt berechnet Leichenschau und das Ausstellen einer Sterbeurkunde.
  • An die Kommune gehen diverse Gebühren: Eine Beisetzungsgebühr, eine Grabnutzungsgebühr, die Gebühr für die Nutzung der Trauerhalle und weitere.
  • Der Bestatter berechnet seine Leistungen, wie beispielsweise die Überführung, den Sarg, die Urne, eventuell die Aufbahrung.
  • Weitere Leistungen wie das Aufsetzen einer Traueranzeige oder die Organisation der Trauerfeier kommen im Einzelfall ebenfalls hinzu.
  • Auch für den Steinmetz, den Friedhofsgärtner, den Trauerredner, den Leichenschmaus werden, je nach Bestattungsart und individuellen Wünschen, weitere Kosten fällig.

Übrigens: Bestattungsgebühren werden von den Gemeinden selbst aufgestellt. Abweichungen zwischen den einzelnen Kommunen sind daher üblich. Kurzfristige Kostensteigerungen innerhalb der einzelnen Kommunen ebenfalls.

Bestattungsvorsorge treffen

Wer angesichts dieser Kosten bereits zu Lebzeiten vorsorgen möchte, hat die Wahl zwischen verschiedenen Modellen.

Sterbegeldversicherungen
So bieten verschiedene Anbieter Sterbegeldversicherungen an, in der Regel in Form einer Kapitallebensversicherung. Geld wird hier über einen längeren Zeitraum angespart und im Todesfall ausgezahlt.

Die Summen orientieren sich in der Regel an den gängigen Bestattungskosten. Beträge zwischen 4.500 und 10.000 Euro decken, je nach individuellen Wünschen, anfallende Kosten zu großen Teilen ab.

Es werden Verträge mit und ohne Gesundheitsprüfung angeboten. Ohne Gesundheitsprüfung fallen oft Wartezeiten an. Dann wird im Sterbefall nicht die gesamte Summe ausgezahlt, sondern nur ein Teil.

Die Beiträge richten sich hier auch nach dem Sterblichkeitsrisiko, das heißt nach der Wahrscheinlichkeit des Ablebens. Ältere Menschen sollten daher prüfen, ob eine solche Versicherung für sie in Frage kommt.

Sperrgeldkonten
Einige Banken bieten außerdem Sperrgeldkonten an. Wichtig hier: Der Verwendungszweck, dass es sich hierbei also um Geld für die Finanzierung einer Bestattung handelt, muss klar formuliert sein. Ist keine klare Zweckbestimmung gegeben, könnte das Geld eventuell im Falle eine Sozialbedürftigkeit zu Leistungsberechnungen durch das Sozialamt herangezogen werden und ist dann nicht mehr geschützt.

Treuhandvertrag
Wer sich bereits zu Lebzeiten auf einen Bestatter festlegen möchte, kann mit diesem einen Treuhandvertrag abschließen. Über den Bestatter wird dann Geld auf einem Treuhandkonto hinterlegt, das im Todesfall für die Bestattung zur Verfügung steht. Wichtig hier: Das Geld sollte auf jeden Fall auf ein ausgewiesenes Treuhandkonto gelegt werden und nicht vom Bestatter direkt angelegt werden. Denn geht dieser insolvent, ist das Geld nicht mehr geschützt. Beratungen über Anbieter von Treuhandkonten leisten die meisten Bestattungsinstitute.

Wer sich für einen solchen Treuhandvertrag interessiert, sollte beachten, dass er sich damit auf einen Bestatter festlegt. Mögliche Wohnortswechsel sollten gerade bei Jüngeren einkalkuliert werden.

Sparpläne
Eine weitere Möglichkeit der Vorsorge sind Sparpläne, bei denen über einen längeren Zeitraum Geld angespart werden kann. Zinserwartungen für solche Anlagen sind jedoch oftmals gering. Außerdem gilt es hier, Kündigungsfristen zu prüfen. Denn im Todesfall wird angespartes Geld für die Bestattung in der Regel schnell benötigt.

Wenn das Geld nicht reicht, hilft die Gemeinschaft

Sozialamtsbestattungen
Wer die Bestattung eines Angehörigen nicht bezahlen kann, kann beim Amt einen Antrag auf Hilfsleistungen stellen. Bei sogenannten Sozialamtsbestattungen kann ein Teil der Bestattungskosten oder die gesamte Rechnung von der Gemeinschaft übernommen werden. Wer leistungsberechtigt ist, prüft das Sozialamt.

Im Todesfall ist es sinnvoll, dem Bestatter frühzeitig mitzuteilen, dass die Kosten eventuell nicht selbst getragen werden können. Der Bestatter hat in diesem Fall die Möglichkeit, sein Angebot entsprechend auszurichten und auch über das weitere Vorgehen gegenüber den Ämtern vor Ort zu beraten.

Fazit

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Autor/in
SWR Fernsehen