Jeder hat es wahrscheinlich schon mal erlebt: Man ist im Freien und hört dieses Surren am Himmel - eine Drohne fliegt durch die Luft. Diese ferngesteuerten Flugobjekte werden immer beliebter. Doch wie sieht es mit der Sicherheit und Privatsphäre aus? Seit dem 1.1.2021 gibt es neue Richtlinien, die in der gesamten EU gelten.
Kleine Drohnen mit Kamera gibt es schon für unter 100 Euro zu kaufen. Sie sind für jedermann erschwinglich und werden immer beliebter. In Deutschland sind rund eine halbe Million Drohnen im Umlauf. Dabei werden rund 96 Prozent von Hobby-Piloten gesteuert.
Darum gibt es neue Regeln für den Drohnen-Einsatz
Bislang war ihnen selbst überlassen, wie gut sie sich informieren. Das soll sich nun mit den neuen EU-Regeln ändern. Denn Drohnen sind Teilnehmer des Luftverkehrs und ihre Piloten tragen eine große Verantwortung: Sie müssen darauf achten, nicht mit anderen Flugobjekten oder Gebäuden zu kollidieren und keine Menschen zu verletzen. Auch beim Herunterfallen können sie großen Schaden anrichten, zudem müssen sie die Privatsphäre achten.
Das gilt für Drohnen-Piloten seit dem 1. Januar 2021
Piloten einer Drohne mit Kamera müssen sich seit Anfang des Jahres beim Luftfahrtbundesamt registrieren lassen. Dann wird ihnen eine Nummer zugewiesen, die auf der Drohne angebracht werden muss. Bis Ende April reichen auch noch Name und Adresse.
Diese Registrierpflicht gilt auch für alle Besitzer von Drohnen ab 250 Gramm, egal ob sie eine Kamera haben oder nicht. Durch die Registriernummer soll beispielsweise nach einem Unfall oder Absturz nachverfolgt werden können, wem die Drohne gehört und wer einen Schaden verursacht hat.
Für Drohnen mit Kamera oder Drohnen, die schwerer als 250 Gramm sind, braucht man zudem seit Anfang des Jahres eine Art Drohnenführerschein, den sogenannten Kenntnisnachweis:
- Derzeit kann man den Online-Test kostenlos auf der Internetseite des Luftfahrtbundesamts machen.
- Nach einem Online-Training muss ein Multiple-Choice-Test in einer vorgegebenen Zeit bestanden werden.
- Abgefragt werden Themen wie Luftrecht, Datenschutz und Privatsphäre.
- Ab Juni könnte eine Gebühr fällig werden.
Rund um die neuen EU-Regeln gibt es viele Einzelfallregelungen, die wir nicht alle aufführen können. Sollten Sie selbst Drohnenpilot sein, informieren Sie sich bitte beim Luftfahrtbundesamt, was Sie mit Ihrem speziellen Gerät dürfen und welche Regeln für Sie gelten.
Diese zusätzlichen Regeln müssen Drohnen-Piloten beachten
Jeder Drohnenpilot muss sich vor Abflug gut informieren, welche Gebiete er überfliegen darf und welche nicht:
- Naturschutzgebiete, Wasserstraßen, Autobahnen, Bundesstraßen, Gleise, Flugplätze und Wohngebiete sind beispielsweise tabu.
- Zu diesen müssen auch seitlich müssen meistens mindestens 100 Meter Abstand eingehalten werden.
- Eine Orientierungshilfe bieten Apps, die anzeigen, welche Gebiete rund um den eigenen Standort überflogen werden dürfen und welche nicht.
Am Frankfurter Flughafen kam der Flugverkehr im vergangenen Jahr zwei Mal wegen einer unrechtmäßigen Drohne über mehrere Stunden zum Erliegen. Solch ein Vorfall ist nicht nur gefährlich, sondern kann auch für den Drohnenpiloten teuer werden:
- Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit Strafen bis zu 50.000 Euro rechnen.
- Kommt es zu einer konkreten Gefährdung in der Luft oder am Boden, können sogar Freiheitsstrafen bis zu zehn Jahren drohen.
- Über Wohngrundstücken ist das Fliegenlassen nur mit Einverständnis des Eigentümers erlaubt, sonst wird die Privatsphäre verletzt.
- Unter 16-Jährige dürfen Drohnen nur unter Aufsicht steigen lassen.
- Auch mit einem bestandenem Online-Test darf man nicht höher als 120 m fliegen und muss das Flugobjekt in Sichtweite behalten.
Alle Drohnen-Piloten müssen sich versichern. Unfälle, die von Drohnen verursacht werden, sind in der Regel nicht über die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt, da es sich um den Betrieb eines Luftfahrzeugs handelt. Eine sogenannte Halter-Haftpflichtversicherung ist für Drohnen-Piloten deshalb verpflichtend.