In Deutschland demonstrieren zurzeit viele Menschen gegen Rechtsextremismus. Sie haben das Gefühl, die Demokratie verteidigen zu müssen.
Der demokratische Staat darf sich gegen seine Feinde zu Wehr setzten. Die Idee der wehrhaften oder streitbaren Demokratie ist im Grundgesetz durch verschiedene Artikel festgeschrieben.
Darin enthalten sind die Möglichkeiten Parteien oder sonstige Vereinigungen zu verbieten, wenn diese die Demokratie bedrohen.
Außerdem kann der Staat Einzelnen Teile ihrer Grundrechte entziehen – wie etwa das Recht zu wählen oder sich selbst für ein politisches Amt zur Wahl zu stellen. Voraussetzung dafür ist, dass die Grundrechte zum Kampf gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung missbraucht werden.
Aktuell fordern einige Bürgerinnen und Bürger etwa ein Verbot der AfD. Ebenso gibt es eine Petition, in der gefordert wird, dem Thüringer Landes- und Fraktionschef der Partei, Björn Höcke, einen Teil der Grundrechte zu entziehen. So könnte verhindert werden, dass Höcke Ministerpräsident des Landes wird.
Umstritten ist die wehrhafte Demokratie aber auch genau deswegen: Weil sie zur Verteidigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung teil- und zeitweise Gruppen oder Einzelne in ihren Grundrechten einschränkt.