Jemand liegt am Boden, atmet nicht mehr. Wird jetzt nicht so schnell wie möglich mit der Wiederbelebung begonnen, stehen die Überlebenschancen schlecht. Bis zu 10.000 Menschen könnten jährlich in Deutschland gerettet werden. Doch warum passiert das nicht?
Bei einem Kreislaufstillstand passiert genau das, was der Name sagt: Der Kreislauf steht still. Das Herz pumpt also kein Blut mehr durch den Körper. Mit dem Blut wird eigentlich lebenswichtiger Sauerstoff zu den Organen transportiert, doch kommt dieser nicht mehr an, hat das schnell gravierende Folgen: Der Mangel sorgt nach wenigen Sekunden für den Verlust des Bewusstseins. Nach etwa drei bis fünf Minuten ohne Sauerstoff nimmt das Gehirn irreversiblen Schaden.
Beim Kreislaufstillstand zählt jede Sekunde
Herz-Druck-Massage, Wiederbelebung, Cardio-Pulmonale-Reanimation: Wie es genannt wird ist egal, wichtig nur: Es muss so schnell wie möglich damit begonnen werden. Denn bis der Rettungsdienst eintrifft, kann es schon zu spät sein.
Wie schnell der da sein muss, schreibt die Hilfsfrist vor. Die ist Ländersache und überall unterschiedlich definiert. In Rheinland-Pfalz muss laut Rettungsdienstgesetz "jeder an einer öffentlichen Straße gelegene Einsatzort in der Regel innerhalb einer Fahrzeit von maximal 15 Minuten nach dem Eingang des Hilfeersuchens bei der Leitstelle erreicht werden".
Wie schnell muss ein Rettungswagen vor Ort sein?
Doch zuvor muss in einer Leitstelle der Notruf bearbeitet, dann ein Rettungswagen alarmiert werden. Bis der ausgerückt ist, vergehen laut rheinland-pfälzischem Innenministerium insgesamt im Schnitt vier Minuten und sieben Sekunden. Diese Zeit addiert ergibt insgesamt über 19 Minuten Wartezeit. Zeit, die Leben kosten kann, aber im gesetzlichen Rahmen liegt, da eben nur die Fahrzeit zählt. Im Landkreis Cochem-Zell wurde im Jahr 2023 die maximale Fahrzeit von 15 Minuten sogar in etwa 20 Prozent der Einsätze überboten.
Eine frühzeitige Einleitung der Reanimation ist entscheidend
Da aber jede Minute beim Kreislaufstillstand zählt, sollte laut notfallmedizinischen Experten in 80 Prozent der Fälle die erste, organisierte Hilfe innerhalb von acht Minuten eintreffen. Heißt zum Beispiel der Rettungsdienst oder organisierte Ersthelfergruppen, sogenannte "First Responder". Doch es gibt noch weitere Möglichkeiten, die auch in medizinischen Leitlinien zur Reanimation gefordert werden, wie eine Wiederbelebung frühzeitig eingeleitet werden kann:
Ersthelfer-Apps: Eine Überbrückungsmaßnahme bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes stellen Helfende dar, die über eine App auf dem Handy direkt von der Rettungsleitstelle alarmiert werden können.
Das können beispielsweise Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr, Notfallsanitäter, Pflegekräfte oder Ärztinnen sein. Wer in der App registriert ist und sich zufällig in der Nähe eines Notfalls aufhält, wird alarmiert.
In Rheinland-Pfalz gibt es im Süden in einigen Landkreisen rund um Ludwigshafen ein solches System. In weiteren Kreisen wird derzeit eine Einführung geplant.
Telefonreanimation: Derjenige, der den Notruf absetzt, kann in vielen Leitstellen zur Wiederbelebung angeleitet werden. Die Disponenten erklären den gesamten Ablauf der Wiederbelebung ruhig und Schritt für Schritt.
Reanimationskurs: Jede und jeder sollte regelmäßig einen Erste-Hilfe-Kurs machen. Aber es gibt auch Trainings, die speziell auf die Reanimation abzielen. Besonders zu Aktionstagen wie dem "World Restart a Heart Day", also dem weltweiten Tag der Wiederbelebung, geben Organisationen beispielsweise in Fußgängerzonen kurze Einführungen in Herz-Druck-Massage und Mund-zu-Mund-Beatmung. Dieser Aktionstag findet am 16. Oktober 2024 statt.
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