Mieter und Immobilienbesitzer, deren Haus oder Wohnung zu einer Wohneigentümergemeinschaft (WEG) gehören, dürften in Zukunft leichter ein Balkonkraftwerk einrichten können. Der Bundestag soll am 4. Juli entsprechende Änderungen am Miet- und Wohnungseigentumsrecht beschließen.
Vermieter darf Balkonkraftwerk nicht mehr grundlos verbieten
Um die Kleinsolaranlagen mit einer Leistung bis 800 Watt einrichten zu können, brauchen Mieterinnen und Mieter die Zustimmung ihres Vermieters. Wohnungseigentümer müssen sich die Installation von der Eigentümergemeinschaft absegnen lassen. Bislang konnte die Genehmigung ohne sachlichen Grund verweigert werden.
Das soll durch die Gesetzesänderungen in Zukunft nicht mehr möglich sein: Die Stromerzeugung mittels Balkonkraftwerken soll in den Katalog der "privilegierten Maßnahmen" aufgenommen werden. Darunter fielen bislang vor allem bauliche Veränderungen zum Diebstahlschutz oder erhöhter Barrierefreiheit.
Strom aus der Sonne Stiftung Warentest testet Balkon-Solaranlagen
Strom einfach selbst erzeugen. Das geht mit einem sogenannten Balkonkraftwerk. Die Stiftung Warentest hat jetzt diese Solarpanele getestet, mit einem ernüchternden Ergebnis.
Bei solchen Maßnahmen haben Vermieter oder Eigentümergemeinschaft zwar ein Mitspracherecht, wie die konkrete Umsetzung erfolgen soll - grundlos blockieren dürfen sie sie aber nicht. Für die Stecksolarmodule heißt das: WEGs oder Vermieter können Rahmenbedingungen zur Installation festlegen, beispielsweise wo am Haus sie angebracht werden dürfen. Ob eine Anlage grundsätzlich installiert werden darf, ist in Zukunft unstrittig.
Große Erleichterung durch Solarpaket im Frühjahr
Im April hatte der Bundestag bereits einen großen Teil der Bürokratie rund um die Kleinsolaranlagen abgebaut. Seither ist es deutlich einfacher, die Kraftwerke anzumelden. Außerdem dürfen die Geräte mittlerweile an einer normalen Steckdose angeschlossen werden - und auch die Installation eines digitalen Stromzählers ist fürs erste keine Voraussetzung mehr.
Befördert auch durch diese Erleichterungen hat sich der Boom der Balkonkraftwerke zuletzt nochmal beschleunigt: Laut Bundesnetzagentur gingen im zweiten Quartal des Jahres so viele Anlagen ans Netz wie nie zuvor: 152.000 sind bundesweit im Marktstammdatenregister der Behörde registriert worden, das sind 52 Prozent mehr als im bisherigen Rekordquartal, April bis Juni 2023. Laut offizieller Statistik sind damit derzeit 563.000 Anlagen in Betrieb. Die tatsächliche Zahl dürfte noch höher liegen, weil es eine mehrwöchige Nachmeldefrist gibt - und viele Anlagen gar nicht angemeldet werden.
Preise für Anlagen sinken
Dem Bundesverband für Solarwirtschaft zufolge dürfte der aktuelle Boom einen weiteren Grund haben: Die Preise für Balkonkraftwerke sinken. Im Onlineshop von Discountern werden die Geräte zum Teil für unter 300 Euro angeboten, auch in Baumärkten finden sich regelmäßig günstige Angebote.
Mit Material der dpa