Mieter und Immobilienbesitzer, deren Haus oder Wohnung zu einer Wohneigentümergemeinschaft (WEG) gehören, können in Zukunft leichter ein Balkonkraftwerk einrichten. Der Bundestag hat am 4. Juli entsprechende Änderungen am Miet- und Wohnungseigentumsrecht beschlossen. Bis zum Herbst wird wohl auch der Bundesrat darüber entscheiden.
Vermieter darf Balkonkraftwerk nicht mehr grundlos verbieten
Um die Kleinsolaranlagen mit einer Leistung bis 800 Watt einrichten zu können, brauchen Mieterinnen und Mieter die Zustimmung ihres Vermieters. Wohnungseigentümer müssen sich die Installation von der Eigentümergemeinschaft absegnen lassen. Bislang konnte die Genehmigung ohne sachlichen Grund verweigert werden.
Das soll durch die Gesetzesänderungen in Zukunft nicht mehr möglich sein: Die Stromerzeugung mittels Balkonkraftwerken soll in den Katalog der "privilegierten Maßnahmen" aufgenommen werden. Darunter fielen bislang vor allem bauliche Veränderungen zum Diebstahlschutz oder erhöhter Barrierefreiheit.
Strom aus der Sonne Stiftung Warentest testet Balkon-Solaranlagen
Strom einfach selbst erzeugen. Das geht mit einem sogenannten Balkonkraftwerk. Die Stiftung Warentest hat jetzt diese Solarpanele getestet, mit einem ernüchternden Ergebnis.
Bei solchen Maßnahmen haben Vermieter oder Eigentümergemeinschaft zwar ein Mitspracherecht, wie die konkrete Umsetzung erfolgen soll - grundlos blockieren dürfen sie sie aber nicht.
Für die Stecksolarmodule heißt das: WEGs oder Vermieter können Rahmenbedingungen zur Installation festlegen, beispielsweise wo am Haus sie angebracht werden dürfen. Ob eine Anlage grundsätzlich installiert werden darf, ist in Zukunft unstrittig.
Bürokratie und Rechtssicherheit Balkonkraftwerk: Für Mieter bleiben Hürden trotz Gesetzesänderungen
Ein Balkonkraftwerk kaufen, in die Steckdose stecken und den erzeugten Strom selbst nutzen. Neue Gesetze sollten das auch für Mieter vereinfachen - doch es bleiben Hindernisse.
Große Erleichterung durch Solarpaket im Frühjahr
Im April hatte der Bundestag bereits einen großen Teil der Bürokratie rund um die Kleinsolaranlagen abgebaut. Seither ist es deutlich einfacher, die Kraftwerke anzumelden. Außerdem dürfen unter bestimmten Bedingungen die Geräte mittlerweile an einer normalen Steckdose angeschlossen werden.
Auch die Installation des digitalen Stromzählers durch den Stromversorger muss nicht mehr abgewartet werden. Für die Übergangsphase ist es nun erlaubt, das Balkonkraftwerk bereits mit einem vorhandenen analogen Stromzähler in Betrieb zu nehmen.
Zahl der Balkonkraftwerke boomt
Befördert auch durch diese Erleichterungen hat sich der Boom der Balkonkraftwerke zuletzt nochmal beschleunigt: Laut Bundesnetzagentur gingen im zweiten Quartal des Jahres so viele Anlagen ans Netz wie nie zuvor. Mit Stand vom 12. Juli 2024 sind bundesweit insgesamt 582.102 steckerfertige Solaranlagen, sogenannte Balkonkraftwerke, in Betrieb und im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert.
Die tatsächliche Zahl dürfte noch höher liegen, weil es eine mehrwöchige Nachmeldefrist gibt - und viele Anlagen gar nicht angemeldet werden.
Preise für steckerfertige Solaranlagen sinken
Dem Bundesverband für Solarwirtschaft zufolge dürfte der aktuelle Boom einen weiteren Grund haben: Die Preise für Balkonkraftwerke sinken.
Im Onlineshop von Discountern werden die Geräte zum Teil für unter 300 Euro angeboten, auch in Baumärkten finden sich regelmäßig günstige Angebote.
Mit Material der dpa