Inhalt:
Vor der Reise: Infos und wichtige Dokumente
Unverschuldeter Autounfall im Ausland: Was tun?
Was ist, wenn der Unfallgegner nicht versichert ist?
Wie sinnvoll ist ein Auslandsschadenschutz bei der Kfz-Haftpflicht?
Muss ich Strafzettel aus dem Ausland bezahlen?
Inkassoforderung nach Strafzettel
Verkehrsverstoß im Ausland: Fahrverbot in Deutschland?
Mit dem Auto ins Ausland: Woran muss ich denken?
Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) hat für genau diese Frage eine App entwickelt. Dort kann man kurz und gezielt nachlesen, welche Dokumente man einpacken sollte, welche Verkehrsregeln im jeweiligen Land gelten und wie es zum Beispiel mit Maut und Versicherungsschutz aussieht.
Die App ist kostenlos und läuft auf iOS und Android. Sie gilt für folgende Länder: Belgien, Dänemark, Frankreich, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Spanien und Tschechien.
Europäischer Unfallbericht und Grüne Karte
Wer mit dem Auto ins Ausland fährt sollte in jedem Fall einen Europäischen Unfallbericht mitnehmen. Falls ein Unfall passiert, kann damit der Unfallhergang dokumentiert werden – dies erleichtert die spätere Abwicklung mit der Versicherung.
Auf der Grünen Karte stehen alle relevanten Informationen zu Fahrzeug und Versicherung. Sie erhalten die Grüne Karte kostenlos von Ihrem Kfz-Versicherer.
In diesen Ländern ist die Grüne Karte nicht vorgeschrieben, kann aber dennoch hilfreich sein: Alle EU-Staaten, Schweiz, Serbien, Norwegen, Island, Montenegro und Liechtenstein.
In diesen Ländern ist die Grüne Karte Pflicht: Albanien, Bosnien-Herzegowina, Türkei und Nordmazedonien.
Autounfall im Ausland: Ich bin nicht schuld, was tun?
Wer im EU-Ausland unverschuldet mit dem eigenen Fahrzeug in einen Unfall verwickelt ist, sollte sich zuallererst an den Zentralruf der Autoversicherer wenden: +49 40 300 330 300 (aus dem Ausland, Mo-Fr von 8 bis 20 Uhr). Der Service gilt für alle Staaten der EU plus die Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein.
Die Notfallrufnummer innerhalb Europas ist die 112.
Wie bekomme ich Geld von der ausländischen Versicherung?
Wer von einem ausländischen Autofahrer Schadensersatz will, bekommt beim Zentralruf einen Ansprechpartner genannt, den sogenannten Schadenregulierungsbeauftragten. Alle Versicherungsunternehmen der EU sind gemäß einer EU-Richtlinie dazu verpflichtet, einen solchen Regulierungsbeauftragen, mit Sitz in Deutschland, zu benennen.
Beim Zentralruf kann man außerdem die Versicherung des Unfallverursachers ermitteln lassen, falls man sie nicht kennt. Dazu muss man lediglich das Kennzeichen des Unfallgegners angeben. Dies gilt sowohl für Autounfälle im Ausland als auch für solche im Inland mit einen ausländischen Fahrzeug.
Wann muss ein Regulierungsvorschlag vorliegen?
Der Regulierungsbeauftrage hat drei Monate Zeit, einen Regulierungsvorschlag, eine begründete Ablehnung oder eine Begründung, warum sich beides verzögert, vorzulegen.
Hat man innerhalb dieser drei Monate nichts vom Schadenregulierungsbeauftragten gehört, ist eine nächste mögliche Anlaufstelle die Entschädigungsstelle bei der Verkehrsopferhilfe. Nach Ablauf der drei Monate kann man dort um Vermittlung nachsuchen. Das verlängert die Frist um weitere zwei Monate. Wenn man allerdings zuvor bereits einen Anwalt eingeschaltet hat, ist dieser zuständig, nicht mehr die Entschädigungsstelle.
Auch das Europäische Verbraucherzentrum kann eine sinnvolle Adresse sein. Es wird versuchen, eine außergerichtliche Lösung zu finden.
Wenn alle Versuche keinen Erfolg bringen, bleibt nur die Klage.
Unfall im Ausland: Unfallgegner nicht versichert oder unbekannt?
Auch in Fällen, in denen keine Versicherung einspringt oder haftbar gemacht werden kann, ist die Verkehrsopferhilfe die richtige Adresse. Der Verein war ursprünglich nur für Personenschäden gegründet worden. Inzwischen deckt er auch eingeschränkt Sachschäden ab.
Allerdings ist Voraussetzung, dass kein anderer für den Schaden aufkommt oder haftbar zu machen ist.
Ich habe einen Unfall verursacht: Zahlt meine Kfz-Haftpflichtversicherung im Ausland?
Ja. Wer teilweise oder ganz schuld an dem Unfall war, meldet den Schaden der eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung. Diese setzt sich dann mit dem oder den anderen Unfallbeteiligten in Verbindung.
Kfz-Haftpflicht: Ist ein Auslandsschadenschutz sinnvoll?
Ja. Experten raten, bei Reisen ins Ausland den Zusatzbaustein „Auslandsschadensschutz“ zur Kfz-Versicherung abzuschließen. Manchmal ist dieser Schutz kostenlos inbegriffen, ansonsten kostet er meist bis zu 20 Euro im Jahr. Diese Investition lohnt sich allemal: Bei einem unverschuldeten Unfall ist die eigene Versicherung Ansprechpartner. Sie entschädigt den Kunden nach deutschem Recht und kümmert sich um die Abwicklung beim ausländischen Versicherer.
Zwar kann man in der EU grundsätzlich davon ausgehen, dass jeder Autofahrer über eine Kfz-Haftpflichtversicherung verfügt. Die Versicherungssummen unterscheiden sich aber zum Teil erheblich – erst recht im EU-Ausland.
Auch sind häufig nicht alle Kosten, die in Deutschland übernommen würden, auch bei ausländischen Versicherungen gedeckt.
Muss ich Strafzettel aus dem Ausland bezahlen?
In der Regel werden Strafzettel aus dem EU-Ausland nur vollstreckt, wenn die Kosten die Bagatellgrenze von 70 Euro übersteigen – in Österreich liegt die Grenze jedoch schon bei 25 Euro. Achtung: Verfahrenskosten werden miteingerechnet – 70 Euro sind dadurch schnell erreicht.
Und: Wer ein Knöllchen aus dem Ausland einfach ignoriert, riskiert ein höheres Bußgeld bei der nächsten Einreise.
Übrigens: Wer in der Schweiz zu schnell fährt oder falsch parkt, muss inzwischen seinen Strafzettel in Deutschland bezahlen. Ein neues Abkommen macht das möglich.
Strafzettel aus dem Ausland: Inkassoforderung
In manchen Ländern werden Inkassobüros damit beauftragt, Bußgelder einzutreiben. Wenn Sie überzogene Inkassoforderungen erhalten, sollten Sie sich rechtlich beraten lassen. Häufig lassen sich diese Forderungen abwehren.
Verkehrsverstoß im Ausland: Fahrverbot in Deutschland?
Wenn Behörden im Ausland wegen eines Verstoßes ein Fahrverbot verhängen, gilt dies nur für deren Zuständigkeitsbereich. Ausnahme: Bei bestimmten Straftaten bitten ausländische Behörden die deutschen um Unterstützung.
Fahrverbot: Darf ich im Ausland trotzdem fahren?
Nein, Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat. Diese ist auch in anderen Ländern strafbar.
Punkte in Flensburg durch Verkehrsdelikte im Ausland?
Für Verkehrsverstöße, die ich im Ausland begangen habe, gibt es keine Punkte in Flensburg.