Große Ferien, viele Fragen

Das müssen wir für den Sommerurlaub 2020 wissen

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Seit Wochen befindet sich Deutschland im Corona-Ausnahmezustand. An Urlaub ist da kaum zu denken. So war es bereits an Ostern und so wird es aufgrund der verlängerten Reisewarnung auch an Pfingsten sein. Nun bangen viele um ihre Sommerferien, in Rheinland-Pfalz starten diese bereits Anfang Juli.

Laut Bundesaußenminister Heiko Maas stehe jedoch bereits jetzt fest, dass es einen normalen Urlaub mit vollen Stränden dieses Jahr nicht geben werde, "und zwar in keinem einzigen Land, weder in Europa noch in irgendeiner anderen Region der Welt."

Wie es für Urlaubsreisen momentan aussieht

Urlaub außerhalb von Deutschland ist definitiv nicht vor dem 14. Juni möglich. Bis dahin gilt in Deutschland weiterhin eine weltweite "Reisewarnung für alle nicht notwendigen, touristischen Reisen ins Ausland".

Bereits am 17. März hatte das Auswärtige Amt die Reisewarnung ausgesprochen, diese galt zunächst bis zum 3. Mai. Die Verlängerung bis zum 14. Juni wurde damit begründet, dass in den nächsten Wochen keine normalen Reisen ins Ausland möglich seien. Laut Auswärtigem Amt sei weiterhin mit drastischen Einschränkungen im internationalen Luftverkehr und weltweiten Einreisesperren oder Quarantäneregelungen zu rechnen.

Mit der Reisewarnung wolle man die weitere Ausbreitung des Virus minimieren und vermeiden, dass deutsche Reisende erneut massenhaft im Ausland stranden. Ob Urlaubsreisen während der Sommerferien, die in einigen Bundesländern schon Ende Juni beginnen, möglich sein werden, wird gemäß des Kabinettsbeschlusses erst nach Ablauf der Reisewarnung entschieden.

Überfüllter Badestrand - Massentourismus vor Corona im Süden
Wer auf Massentourismus setzt, muss sich noch eine ganze Weile in Geduld üben.

Außenminister Heiko Maas betonte, dass die europäischen Grenzen keinen Tag länger als nötig geschlossen bleiben sollten - allerdings ohne die Fortschritte im Kampf gegen Corona aufs Spiel zu setzen. 

Zudem können die weltweiten Reisewarnungen nur dann aufgehoben werden, wenn Urlauber nicht nur ins Ausland fliegen können, sondern auch mit Sicherheit wieder zurückkämen. Denn eine erneute Rückholaktion von im Ausland gestrandeten Deutschen wird es nicht noch einmal geben.

So steht es um die beliebtesten Urlaubsländer

Ob wir in diesem Sommer verreisen können, hängt also auch von der Situation am gewünschten Urlaubsziel ab. In Italien zum Beispiel rechnet aktuell kaum jemand damit, dass der Tourismus zum Sommer wieder hochfährt.

Auch die französische Regierung riet davon ab, aktuell Reisen zu buchen, weil die Situation noch unsicher sei. Und in Spanien werde der Tourismus nicht vor Jahresende in Gang kommen, warnte die Regierung in Madrid.

Österreich hingegen strebt eine schrittweise Öffnung der Grenzen an, auch in Richtung Deutschland.

Vielleicht wird Urlaub in Deutschland möglich

Einen Sommerurlaub im eigenen Land hält der Tourismusbeauftragte der Bundesregierung, Thomas Bareiß, potenziell für möglich. Vor allem in Ferienwohnungen und Ferienhäusern. Aber auch bei Hotels sei eine schrittweise Öffnung möglich.

All das ginge aber nur unter Einhaltung strengster Sicherheitsvorkehrungen, wie Abstandseinhaltungen, Maskenpflicht und Desinfektionen. Doch ob Strände, Seen, Freibäder und andere touristische Highlights vor Ort normal genutzt werden können, kann heute noch niemand absehen.

Koffer stehen in leerer Flughafen-Abertigungshalle
Noch geht wenig auf den Flughäfen. Bleiben Urlauber im Sommer auf gepackten Koffern sitzen?

Was Sie tun können, wenn Sie bereits eine Reise gebucht haben

Bei Buchungen, die im Zeitraum der Reisewarnung liegen, kann man sich auf das Reiseverbot berufen und sein Geld zurückfordern. Wurde eine Individualreise gebucht, ist es im Fall einer Stornierung jedoch oft schwieriger sein Geld vollständig zurückzubekommen.

Pauschalreisende sind hier im Vorteil:

  • Durch die Reisewarnung können sie ihre Reisen kostenlos stornieren - und zwar in alle Länder.
  • Rechtliche Grundlage ist § 651h des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB): Kunden dürfen von einer Reise zurücktreten, wenn im Reiseland unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände vorliegen, die gegen eine Durchführung der Reise sprechen.
  • Solche Umstände liegen unter anderem vor, wenn das Auswärtige Amt eine Reisewarnung herausgibt.
  • Mit Gutscheinen oder Umbuchungen müsse man sich laut Verbraucherzentrale nicht zufriedengeben.

Derzeit halte sich aber kaum ein Reiseanbieter daran, denn viele hoffen auf die Gutscheinlösung, die das Corona-Kabinett der Bundesregierung als Gesetzesvorlage vorgeschlagen hat. Doch die Entscheidung, ob die Gutscheinlösung kommt, ist noch offen. Denn dafür müsste auch das EU-Recht geändert werden, was die EU-Kommision bislang jedoch ablehnt.

Ganz so eindeutig ist die Lage für Individualreisende nicht:

  • Innerhalb Deutschlands können Urlauber laut § 648a BGB kostenfrei Ferienwohnungen oder -häuser stornieren, wenn ein "wchtiger Grund" dafür spricht.
  • Ein solcher Anlass kann die neue Reisewarnung sein. Viele Hotels in Urlaubsregionen sind auch von sich aus noch geschlossen, so dass man gar nicht selbst stornieren muss.
  • Wenn sich die Ferienhäuser oder -wohnungen im Ausland befinden, ist die Situation relativ schwierig, denn dort gilt das Recht des jeweiligen Gastlandes.
  • Das heißt, auch die Reisewarnung des deutschen Auswärtigen Amtes hat dort keine Bedeutung.
  • Der Kunde muss sich selber mit dem Anbieter in Verbindung setzen und klären: Gibt es Geld zurück oder kann man auf einen anderen Termin umbuchen?

In vielen Fällen werden die Hoteliers oder die Anbieter ablehnen, das Geld zurückzuzahlen. Da muss man also selbst schauen, wie man mit dem Anbieter einen Kompromiss findet. Auch wer für sich selbst direkt im Ausland ein Hotel gebucht hat, hat einen Vertrag nach dem Recht des Gastlandes geschlossen. Sollte sich ein Hotelier weigern, eine geleistete Anzahlung zurückzuerstatten, könnte es unter Umständen notwendig sein, vor Ort vor Gericht zu ziehen.

Das gilt für Stornierungen nach dem 14. Juni

Da es für den Zeitraum nach dem 14. Juni bislang keine Reisewarnung gibt, müsste man derzeit die regulären Stornogebühren zahlen, wenn man jetzt schon seinen Urlaub für Juli, August oder den Spätsommer stornieren würde. Das bedeutet:

  • Wer darauf setzt, seinen Sommerurlaub ohne Zusatzkosten stornieren zu können, muss noch einige Wochen warten.
  • Je näher der Urlaubsbeginn rückt, desto mehr steigen allerdings auch meist die prozentualen Stornokosten.
  • Das Risko auf höheren Kosten sitzen zu bleiben, muss jeder für sich selber entscheiden.

Das Auswärtige Amt beurteilt die Sicherheitslage fortlaufend neu – theoretisch wäre es möglich, dass die Reisewarnung im Sommer wieder aufgehoben wird und damit auch die kostenlose Stornierungsmöglichkeit entfällt.

Grundsätzlich kann man sich aber auch die Frage stellen, ob man sich einen erholsamen Urlaub unter möglicherweise noch vorliegenden Corona-Einschränkungen vorstellen kann.

Reiserücktrittsversicherung decken Corona-Risiken nicht ab

Bei Urlaubsrücktritten wegen Corona helfen Reiserücktrittsversicherungen in der Regel nicht. Laut Verbraucherzentrale tritt die Versicherung grundsätzlich nicht bei Krisen im Reiseland ein, sondern wenn der Reisende selbst krank oder durch bestimmte Ereignisse, wie Tod, Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, verhindert ist und nicht wie geplant reisen kann.

Da die Weltgesundheitsorganisation Corona offiziell als Pandemie einstuft, kann aber auch dann eine Erstattung schwierig sein, wenn der Reisende an Corona erkrankt ist und eine Reise nicht antreten kann oder abbrechen muss. Denn einige Versicherer sehen vor, dass "Schäden, Erkrankungen und Tod infolge von Pandemien" nicht versichert sind. Auch die Angst, im Urlaub an Corona zu erkranken, gilt somit nicht als Grund.

Fazit

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Autor/in
SWR Fernsehen