Laut Handelsverband plant rund ein Drittel der Deutschen, einen Gutschein unter den Weihnachtsbaum zu legen. Doch wie lange ist der eigentlich gültig?
Gutscheine gibt es für alles Mögliche: Restaurantbesuche, Massagen, Erlebnisreisen, Elektrofachmärkte. Sogar im Supermarkt an der Kasse kann man ihn auf die Schnelle kaufen. Für Menschen, denen alle Möglichkeiten offen gehalten werden sollen, gibt es sogar Universalgutscheine, die sich in über 500 Shops einlösen lassen.
Wie lange sind Gutscheine gültig?
In der Regel sind Gutscheine drei Jahre lang gültig. Wichtig hierbei: Diese Frist geht immer bis zum 31. Dezember. Heißt: Wenn ein Gutschein beispielsweise im April 2021 gekauft wurde, gilt er nicht bis April 2024, sondern darf bis Ende Dezember 2024 eingelöst werden. Kürzer als drei Jahre sind Gutscheine nur dann gültig, wenn ein Ablaufdatum eindeutig zu erkennen ist und es genug Zeit zum Einlösen lässt. Eine Frist von nur einem Jahr wurde einmal vom Oberlandesgericht München in zwei Urteilen als zu knapp angesehen.
Verbraucher-Rechte So lange sind Gutscheine gültig
Gutscheine sind ein beliebtes Geschenk. Was man beim Kauf und Einlösen beachten sollte, lesen Sie hier.
Kann man sich Gutscheine auszahlen lassen?
Ist das vom Händler festgelegte Ablaufdatum vergangen, also der Gutschein nicht mehr als Gutschein einlösbar, kann man sich noch bis zum Ende der Verjährungsfrist (drei Jahre ab Kauf) den Betrag auszahlen lassen. Der Händler darf jedoch noch den ihm entgangenen Gewinn abziehen.
Vorsicht bei Gutscheinkäufen von Privatpersonen
Wenn man keine Verwendung für seinen Gutschein hat, kann man sie im Bekanntenkreis weitergeben oder auch im Internet verkaufen. Aber Achtung: Wenn man selbst Gutscheine von Privatpersonen online kauft, hat man keine Sicherheit, ob sie wirklich echt sind.
Gutscheine möglichst schnell einlösen
Gutscheine sollte man möglichst schnell einlösen, denn wegen steigender Preise verlieren sie an Wert. Außerdem kann es passieren, dass der Laden schließt oder Insolvenz anmelden muss. Dann kann man seine Forderungen zwar beim Insolvenzverwalter anmelden. Sollte man etwas zurückbekommen, liegt der Betrag laut Verbraucherzentrale meistens aber deutlich unter fünf Prozent des ursprünglichen Betrags.