Sie sind neu, sie sind angesagt und sie sind umstritten: Produkte aus Nutzhanf mit dem Inhaltsstoff Cannbidiol, kurz CBD genannt. Sie dürfen frei verkauft werden etwa in Drogerien, Apotheken und Hanf-Shops, die überall aus dem Boden sprießen.
Es gibt CBD-Produkte als Shampoo, Muskelgel und Öl, aber auch als Tees, Kaugummis und Müsliriegeln. Doch die essbaren Produkte sind umstritten. Verbraucherschützer auch aus Rheinland-Pfalz bemängeln: Es sind Lebensmittel, die als solche aber noch nicht geprüft und zugelassen wurden.
Deshalb ist Cannbidiol bei uns erlaubt
In Deutschland ist nur der Anbau von Nutzhanf, der das CBD enthält, erlaubt und das auch nur mit staatlicher Genehmigung. Er hat keine berauschende Wirkung, denn der Gehalt des sogenannten Tetrahydrocannabinol (THC) ist gering. Nutzhanf darf gerade einmal 0,2 Prozent THC enthalten, im Gegensatz zum berauschenden Hanf, bei dem bis zu 30 Prozent THC vorkommen können.
CBD ist einer von mehr als 400 Inhaltsstoffen der Pflanze Cannabis Sativa. CBD ist ein Bestandteil der Hanfpflanze, der nicht psychoaktiv wirkt, also nicht berauscht. Produkte mit CBD sollen bei Depressionen, Schmerzen, Schlafstörungen oder Menstruationsbeschwerden helfen, behaupten Fans der Produkte.
THC ist der Stoff im Hanf, der "high" macht. Trotzdem wurde bei Stichproben in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg in frei verkäuflichen CBD Produkten THC gefunden.
Darum sind CBD-Produkte umstritten
Die schmerzlindernde Wirkung, die CBD nachgesagt wird, konnte noch nicht wissenschaftlich bewiesen werden. Außer bei den Produkten, die laut Arzneimittelverordnung zugelassen sind, für die man aber auch ein Rezept braucht. In der Kritik stehen freiverkäufliche Tees, Kaugummis oder Nahrungsergänzungsmittel. Stichproben in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg ergaben unter anderem: Von 49 Produkten enthielt fast jedes zweite den psychoaktiven Stoff THC, so Waltraud Fesser von der Verbraucherzentrale Mainz.
Von Hanftees raten Verbraucherschützer vor allem Schwangeren, Kranken und Kindern ab. Zumindest so lange, bis auch diese Produkte geprüft und dann als Lebensmittel zugelassen wurden.
CBD-Produkte nicht als Lebensmittel zugelassen
Ein weiterer Streitpunkt: Ein Gros der CBD-Produkte ist als Lebensmittel für den Handel gar nicht zugelassen. Die europäische Novel Food-Verordnung besagt, dass alle Lebensmittel, die seit dem 15. Mai 1997 neu auf den Markt kommen, als "neuwertig" eingestuft werden. Für eine Zulassung müssen sie erst geprüft werden. Doch die Hersteller bestreiten, dass Hanf ein "neues" Lebensmittel ist. Derzeit gibt es verschiedene Anträge auf Zulassung als neuartiges Lebensmittel. Wie das ausgeht, wird man sehen.
Ein weiterer Grund, dass einige CBD-Produkte keine Zulassung für den Handel bekommen, ist ein recht banaler: Manche Hersteller werben schlicht falsch für ihre Produkte. Denn mit einer heilsamen Wirkung wie "schmerzlindernd" oder ähnlichem dürfen Hersteller nicht werben, wenn sie ihr Produkt als Lebensmittel verkaufen wollen. Per Definition können Lebensmittel nicht heilen, denn sobald einem Produkt heilende Wirkung zugeschrieben wird, muss es offiziell als Arzneimittel gehandelt werden. Dann unterliegt es der Arzneimittelkontrolle, braucht eine Arzneimittelzulassung und muss ganz anders geprüft werden, ehe es in den Verkauf gehen kann.
Weil die schmerzlindernde Wirkung von CBD noch nicht nachgewiesen ist, gibt es derzeit keine Möglichkeit, dies auch auszuloben. Wer als Hersteller trotzdem damit wirbt, darf das Produkt so nicht verkaufen.