Der Alltag ist teurer geworden und für viele damit beschwerlicher. Um den Bürgerinnnen und Bürgern finanziell zu entlasten, trat Anfang des Jahres 2023 das Wohngeld Plus in Kraft, ein Zuschuss zu den Wohnkosten. Damit könnten nun viele, die wenig Geld zum Leben haben, erstmals staatliches Wohngeld erhalten. Denn die Anzahl berechtigter Haushalte ist durch die Reform gestiegen: von rund 600.000 auf zwei Millionen.
Darum haben jetzt mehr Bürger Anspruch auf Wohngeld
Die Lebenshaltungskosten sind gestiegen - vor allem Mietkosten reißen große Löcher ins monatliche Budget von Familien, Alleinerziehenden oder Rentnern. Um den Bürgerinnen und Bürgern hier finanziell unter die Arme greifen zu können, hat die Regierung des Wohngeld Plus auf den Weg gebracht. Die neue staatliche Hilfe kann bis zu 370 Euro pro Monat betragen und ist gedacht für Haushalte mit geringem Einkommen oberhalb der Grundsicherung.
Menschen, die bereits Leistungen vom Sozialamt bekommen bzw. Bürgergeld beziehen, können dieses Wohngeld daher nicht beantragen. Anders Menschen mit geringem Einkommen, kleiner Rente, Studenten ohne Bafög-Zuschuss oder Menschen in Pflegeheimen. Auch Hauseigentümer können einen Antrag stellen, sollten sie wenig verdienen oder mit Kreditzahlungen in Bedrängnis sein. Die staatliche Subvention nennt sich in diesem Fall dann "Lastenzuschuss". Im Wohngeld-Plus-Gesetz werden, auch das ist neu, zum ersten Mal auch energetische Sanierungen und die stark gestiegenen Heizkosten in die Berechnung mitaufgenommen.
So kann ein Antrag auf Wohngeld gestellt werden
Den Antrag auf Wohngeld stellt man bei seiner Heimatgemeinde, in der Wohngeldstelle. Diese prüft das vom Antragssteller ausgefüllte Formular und verschafft sich einen Überblick über das Einkommen aller Haushaltsmitglieder, die Mietbelastung und Heizkosten. In der Regel wird hierfür eine aktuelle Mietbescheinigung gefordert, der Mietvertrag allein reicht für diese Prüfung nicht aus. Mietverträge sind oft veraltet und damit auch oft die Angaben zum Mietzins oder zur Höhe der aktuellen Nebenkosten.
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: Wohngeldrechner
Übrigens: Es lohnt sich, einen Antrag auf Wohngeld Plus zu stellen, auch wenn die nötigen Papiere noch nicht vollständig zur Hand sind. Denn: Der Wohngeldzuschuss wird auch rückwirkend bezahlt – für den Monat, in dem ein Antrag bei der Verwaltung eingegangen ist. Für einen solchen ersten Antrag reicht im ersten Schritt eine formlose Email an die Wohngeldstelle. In dieser sollten Bürgerinnen und Bürger ihren Willen, Wohngeld beantragen zu wollen, kurz formulieren. Nach dieser erstmaligen Kontaktaufnahme hat man dann drei Wochen Zeit, die nötigen Papiere nachzureichen.
Kommunen haben neue Stellen geschaffen
Zwischen dem Beschluss in Berlin und dem Inkrafttreten des neuen Wohngeldgesetzes lagen nicht ganz zwei Monate. Wenig Zeit für die zuständigen Behörden, sich auf die zu erwartende Antragsflut einzustellen. Daher kann es in manchen Gemeinden dauern, bis das Geld beim Antragssteller auf dem Konto landet. Vielerorts wurden zur Bearbeitung der Wohngeldanträge neue Stellen geschaffen. Doch einige Wochen Bearbeitungszeit sollten Wohngeldberechtigte einkalkulieren.